Gutachterliche Leistungen zur Durchführung einer Sanierungsuntersuchung und Erstellung eines Sanierungsplans Referenznummer der Bekanntmachung: 7130-01-001 - Ehem. Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen (Teilprojekt Bodensanierung)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45527
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aav-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachterliche Leistungen zur Durchführung einer Sanierungsuntersuchung und Erstellung eines Sanierungsplans
Für das ca. 7.200 m² große Grundstück der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule im Stadtgebiet von Lüdinghausen sind gutachterliche Leistungen zur Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung und Sanierung der Fläche durchzuführen.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind in die einzeln zu beauftragenden Phasen 1 und 2 zusammengefasst:
Phase 1 (wird fest beauftragt)
Gutachterliche Leistungen zur Durchführung einer Sanierungsuntersuchung und Erstellung eines Sanierungsplans
Phase 2 (Option)
Gutachterleistungen zur Vorbereitung und Durchführung der Bodensanierung inkl. Vorbereitung und Mitwirkung bei Vergaben, Örtliche Bauüberwachung und fachgutachterliche Begleitung sowie Oberbauleitung, Dokumentation, Koordination nach DGUV-Regel 101-004, Sicherheits- und Gesundheitskoordination.
Optional ist auch die Beauftragung des AN mit Felduntersuchungen (z.B. Rammkernsondierungen, Probenahmen etc.) möglich.
Nottengartenweg 4 59348 Lüdinghausen
Gutachterliche Leistungen zur Durchführung einer Sanierungsuntersuchung und Erstellung eines Sanierungsplans (Phase 1)
Die Durchführung der Sanierungsuntersuchung umfasst folgende wesentliche Arbeitsschritte:
- Grundlagenermittlung, Auswertung der vorliegenden Unterlagen / Informationen einschl. Plausibilitätsprüfung und Aufzeigen von Informationsdefiziten, unter Berücksichtigung der Kampf-mittel-Problematik,
- Aufstellung eines begründeten schriftlichen Untersuchungskonzeptes für die Sanierungsuntersuchung, einschl. Terminplan und Kostenschätzung,
- Aufstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes für die Sanierungsuntersuchung (gemäß DGUV Regel 101-004),
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von erforderlichen Fremdleistungen (Feldarbeiten, Analytik. evtl. anfallende Rodungsarbeiten, etc.) gemäß Vergabe- und Vertragshandbuch des Bundes (VHB) in Abstimmung mit dem AG,
- Terminierung, Koordination und fachliche Begleitung der Standortuntersuchungen, so dass eine einwandfreie Ausführung der Arbeiten sichergestellt ist, einschließlich Rechnungsprüfung,
- Auswertung und Dokumentation der durchgeführten Standortuntersuchungen, Darstellung / Überblick über Art und Grad der Bodenkontaminationen einschließlich Mengen- / Massenermittlung und abfallrechtlicher Bewertung des kontaminierten Bodens (einschl. entsprechender Tabellen, zeichnerischer Darstellung und ggfls. Fotodokumentation),
- Definition von Sanierungszielen und Festlegung von Sanierungszonen unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Nutzung,
- Prüfung und Vorauswahl grundsätzlich geeigneter Sanierungsvarianten und Erarbeitung stand-ortspezifischer Sanierungsszenarien einschl. Kostenschätzungen und Kosten-Nutzen-Betrachtung,
- Aufzeigen von Verwertungs- und Beseitigungsmöglichkeiten für die bei der Bodensanierung an-fallenden Abfälle (die Abfallwirtschaftssatzung des Kreis Coesfeld ist zu berücksichtigen), Prüfung der Kapazitäten für Separierung und Abtransport,
- Darstellung der Zulassungserfordernisse und sonstigen Rahmenbedingungen, Zeitplan und Kostenschätzung,
- Darstellung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz von Anwohnern und anderen Betroffenen,
- Darstellung der Wirkungsdauer der Sanierungsmaßnahme(n) und deren Überwachungsmöglichkeiten sowie Erfordernisse der Nachsorge,
- Erstellung des Abschlussberichtes zur SU mit präferiertem Sanierungsvorschlag gemäß § 13 BBodSchG und § 6 BBodSchV i.V. m. Anhang 3 Nr. 1 BBodSchV.
Der vorzulegende Abschlussbericht ist so abzufassen, dass er aus fachgutachterlicher und technisch-wissenschaftlicher Sicht eine ausreichende Grundlage für die Sanierungsplanung darstellt. Hierzu zählt insbesondere auch eine detaillierte zeichnerische Darstellung.
Aufbauend auf der Sanierungsuntersuchung ist ein genehmigungsfähiger Sanierungsplan gem. § 13 BBodSchG zu erarbeiten.
Der Sanierungsplan muss die in Anhang 3 Abs. 2 BBodSchV genannten Anforderungen an den Sanierungsplan - soweit im vorliegenden Fall relevant - erfüllen und die für eine Verbindlichkeitserklärung nach § 13 Abs. 6 BBodSchG erforderlichen Angaben und Unterlagen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die am 01.08.2023 in Kraft tretende Ersatzbaustoff-Verordnung im Hinblick auf die
Deklarationsanalytik und dem anschließenden Verwertungs/-Entsorgungsweg (Entsorgungskonzept) berücksichtigt wird.
Hierzu gehören:
- Darstellung der Ausgangslage,
- Textliche und zeichnerische Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen und Nachweis ihrer Eignung,
- Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung und Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen,
- Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge einschließlich der Über-wachung,
- Darstellung des Zeitplans und der Kosten,
- Aufstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplanes nach DGUV Regel 101-004 und eines vorläufigen SiGe-Plans für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen,
- Fertigung des SP für die Verbindlichkeitserklärung der zuständigen Behörden einschließlich aller erforderlichen Angaben und Unterlagen für die mit eingeschlossenen behördlichen Entscheidungen.
Phase 2 (Option) - Gutachterliche Leistungen im Rahmen der Sanierung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
- Bauoberleitung
- Örtliche Bauüberwachung und fachgutachterliche Begleitung
- SiGe-Koordination
- Dokumentation
Die Laufzeit des Vertrages endet voraussichtlich am 31.12.2023. In Abhängigkeit von der Ausführung der Phase 1, der Abstimmungszeiten mit den zuständigen Behörden und dem Zeitbedarf für die Ausführung kann sich die Notwendigkeit einer Verlängerung der Ausführungszeit ergeben.
Der Leistungsumfang, der in Phase 2 (Option) zu erbringenden gutachterlichen Leistungen wird im Folgenden beschrieben:
Ausführungsplanung
Aufbauend auf der Sanierungsplanung ist eine Ausführungsplanung für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben / Zeichnungen zu erstellen.
Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
In Abstimmung mit dem AG ist vom AN die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungen zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen gemäß Vergabe- und Vertragshandbuch des Bundes (VHB) durchzuführen. D.h. Erstellung der kompletten Vergabeunterlagen für die Preisanfragen / Ausschreibungen einschl. Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen, Erstellung von Kostenschätzungen, Bewertung der eingegangenen Angebote, Preisspiegel und Ausarbeitung von Vergabevermerken, Analytik und Beweissicherung.
Bauoberleitung
Aufgabe der Bauoberleitung ist es sicherzustellen, dass die technischen, rechtlich relevanten und betriebswirtschaftlichen Ziele des Vorhabens verwirklicht werden, die gestellten Qualitätsanforderungen in technischer, zeitlicher und finanzieller Hinsicht eingehalten werden, ein reibungsloser Projektablauf sichergestellt wird und eine optimale Projektlösung erzielt wird.
Die Bauoberleitung umfasst:
- Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung,
- Koordinierung der Beteiligten im Rahmen regelmäßiger Baubesprechungen (angenommen 7-täglich), inklusive Vor- und Nachbereitung sowie Protokollwesen,
- Termin- und Kostenkontrolle, Kostenfeststellung,
- Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen,
- Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Mitwirken der örtlichen Bauüberwachung und anderer fachlich Beteiligter,
- Prüfen von Nebenangeboten und Nachtragsmanagement, Kontrolle der Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.
Örtliche Bauüberwachung und fachgutachterliche Begleitung
Die örtliche Bauüberwachung und fachgutachterliche Begleitung umfassen folgende Leistungen:
- Überwachung der Ausführung der Baumaßnahmen auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag, den Vorgaben des Auftraggebers sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
- Führen eines Bautagebuches, Dokumentation des Bauablaufs,
- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,
- Rechnungsprüfung,
- Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen oder bei der Abnahme von Leistungen oder Lieferungen, Überwachung der Mängelbeseitigung,
- Koordination der Arbeiten in kontaminierten Bereichen durch einen Sachkundigen nach DGUV 101-004,
- Teilnahme an regelmäßigen Baubesprechungen (angenommen 7-täglich),
- Probenahmen für Kontrollanalysen,
- Regelmäßiges Überwachen und Auswerten der Sanierung und Dokumentieren des Erfolges,
- Aufzeigen von Abweichungen von Zielvorgaben, Entwickeln, Vorschlagen und Abstimmen von Anpassungsmaßnahmen.
Für den Fall, dass das elektronische Abfallnachweisverfahren für nachweispflichtige Abfälle EANV zur Anwendung kommt, ist vorgesehen, den AN zur Vorbereitung und Signierung der elektronischen Begleitscheine zu bevollmächtigen. Der AAV verwendet zur Abwicklung des EANV das Portal ZEDAL der Abfallmanagement DV AG. Die beim Auftragnehmer anfallenden Kosten für das elektronische Abfallnachweisverfahren über Zedal (Mitarbeiterschulung, Zedalregistrierung, Signaturkarte etc.) sind in die Einheitspreise einzurechnen.
SiGe-Koordination
Der SiGe-Koordinator übernimmt die Leistungen während der Planung und Ausführung der Sanierungsmaßnahme gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen). Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der SiGeKo hat keine Weisungsbefugnis.
Dokumentation
Erstellen einer Abschlussdokumentationen über die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen einschließlich systematischer Zusammenstellung der Bauunterlagen wie Planfreigaben, Abnahmeprotokolle, Bauprotokolle, Nachtragsfreigaben, Kostenfeststellungen etc.
Besprechungs- / Präsentations- / Öffentlichkeitstermine, Stundensätze und Fahrtkosten auf Anforderung des AG
Rückfragen zu Ausschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen können Unternehmen in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz eingerichtete Bieterkommunikation an den AAV stellen. Bieterfragen sind bis zum 07.11.2022 zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
- AAV-Formular 6 - Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
- AAV-Formular 7 - Eigenerklärung zum Unternehmen
- AAV-Formular 9 - Eigenerklärung zur Versicherung
- VHB Formular 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
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Es ist die Eigenerklärung Versicherung zum Bestehen oder die Zusage zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2,0 Mio. EUR (2-fach maximiert) sowie einer Umweltschadenversicherung in Höhe von mindestens 2,0 Mio. EUR (1-fach maximiert) vorzulegen.
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Hinsichtlich des Kriteriums Umsatz (VHB Formular 124_LD) wird darauf hingewiesen, dass der Mindestumfsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (Stichtag 31.07.2019) bezogen auf den Gesamtumsatz (Mittelwert aus 3 Jahren) mindestens 500.000 EUR (netto) betragen muss Anderenfalls wird keine Eignung angenommen und es folgt der Ausschluss vom Verfahren.
- AAV-Formular 5 - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
- AAV-Formular 7 - Eigenerklärung zum Unternehmen
- AAV-Formular 8 - Eigenerklärung der für den Auftrag vorgesehenen Personen
- AAV-Formular 13 - Referenznachweis Unternehmen
- AAV-Formular 14.1 - Referenznachweis Projektleiter
- AAV-Formular 14.2 - Referenznachweis stellv. Projektleiter
- AAV-Formular 14.3 - Referenznachweis weiterer Mitarbeiter
- Bearbeitungskonzept
Außerdem müssen die folgenden Nachweise vorgelegt werden:
- Sachkundenachweis DGUV-Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche" (ehem. BGR 128)
- Fachkunde gemäß TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen"
- Nachweis der Eignung als Koordinator nach BaustellV gemäß RAB 30
Zu den AAV-Formularen 14.1 - 14.3: Es sind mindestens 2 Referenzen zu benennen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Branche (z. B. Deponiesanierung, Sanierung im angrenzenden Wohngebiet, etc.)
- Vergleichbare Leistungen, min. Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, SU, SP
- Vergleichbare Flächengröße, min. 5.000 m²
- Vergleichbare Schadstoffbelastung (MKW, PAK, BTEX, Schwermetalle, Methan-Gas)
- Flächenrecycling
Mindestens jeweils 1 Beteiligter des Projektteams muss die genannten Sach-/Fachkunde-Nachweise bzw. den Nachweis der Eignung als Koordinator nach BaustellV gemäß RAB 30 vorlegen.
Benennung des Projektteams mit Erläuterung der Verantwortlichkeiten
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Analyse zur Ermittlung wichtiger Randbedingungen und Problemstellungen des Projektes, Projekteinschätzung einschließlich Aufzeigen von Informationsdefiziten
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Bei Auftragsvergabe muss der Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit ausreichender Deckungssumme gemäß Eigenerklärung (Formular 9) vorliegen.
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Im Auftragsfall werden die Personen des Projektteams nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet.
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Es gelten die den Unterlagen beigefügten weiteren Besonderen Vertragsbedingungen, die BVB Tariftreue- und Vergabegesetz sowie die Bestimmungen der VOL/B in der derzeit gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Geschäftsstelle des AAV in Hattingen
Aufgrund der Ausbreitung des Corona Virus hat der AAV-Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung seinen Publikumsverkehr eingestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Informationen zu der vom AAV (oder ggfs. durch den AAV beauftragte Dritte) durchgeführte Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte entnehmen Sie bitte dem VHB-NRW Formular 312a/322a (Information DSGVO) bei den Vergabeunterlagen.
Eventuelle Aufklärungsgespräche werden - in Abhängigkeit von den gültigen COVID-19-Pandemie-Regelungen - ggf. in elektronischer Weise durchgeführt.
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Wir weisen darauf hin, dass die Maßnahme grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19 Pandemie durchzuführen ist, sofern die aktuelle Rechtslage der vertragsgemäßen Leistungen nicht entgegensteht.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur COVID-19 Pandemie in den Vergabeunterlagen.
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Wir empfehlen den Bietern das vorhandene Gelände in Augenschein zu nehmen. Ortsbesichtigungen können unter Beachtung der derzeitigen Empfehlungen zur COVID-19-Pandemie nach vorheriger Terminabstimmung mit der Wirtschaftsbetriebe Coesfeld GmbH durchgeführt werden.
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Ansprechpartnerin: Frau Kristin Holz, Mail [gelöscht], Tel.-Nr. 02541-952 514.
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Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter die Möglichkeit, Ihr Angebot beim AAV in einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationstermine in Abhängigkeit von den dann geltenden COVID-19 Empfehlungen als Videokonferenz stattfinden zu lassen. Informationen hierzu erfahren die Bieter mit dem Einladungsschreiben, welches voraussichtlich bis zum letzten Werktag der 48. KW 2022 versandt wird.
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Bitte beachten Sie, dass Sie sich ohne Registrierung selbständig über Fragen und Antworten sowie über Änderungspakete informieren müssen. Ohne Ihre Registrierung können wir Sie mangels Kenntnis Ihrer Kontaktdaten nicht über die Änderungen informieren. Nur wenn Sie sich registrieren, werden Sie automatisch über jegliche Änderungen per email informiert.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMNDF6U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.