FE 04.0346/2022/MRB - Neukonzeption von Asphaltschichten hinsichtlich synchronisierter Eingreifzeitpunkte für die Erhaltungsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: Z2kä-FE 04.0346/2022/MRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 04.0346/2022/MRB - Neukonzeption von Asphaltschichten hinsichtlich synchronisierter Eingreifzeitpunkte für die Erhaltungsplanung
FE 04.0346/2022/MRB - Neukonzeption von Asphaltschichten hinsichtlich synchronisierter Eingreifzeitpunkte für die Erhaltungsplanung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Im Asphaltstraßenbau wurden in den letzten Jahren Weiterentwicklungen vor allem im Hinblick auf Ressourcenschonung, Arbeitsschutz und Nachhaltigkeit vorangetrieben. Auch konnte in den letzten Jahren die Dauerhaftigkeit von Asphaltstraßen durch Qualitätsverbesserungen bei Herstellung und Einbau und durch die Verwendung spezieller Bauweisen, z.B. Kompaktasphalt, erhöht werden. Insgesamt weisen jedoch die im Asphaltoberbau zur Anwendung kommenden drei Schichtarten (Asphaltdeck-, Asphaltbinder-, Asphalttragschicht) unterschiedliche, nicht synchrone mittlere Nutzungsdauern auf. Dies führt zu einer mangelhaften Ausnutzung der möglichen Nutzungsdauer einer Asphaltschicht, d.h. Schichten werden zu früh ausgebaut, insbesondere Asphaltbinderschichten im Rahmen von Deckenerneuerungen. Durch die Inanspruchnahme der gesamten Nutzungsdauer einer Asphaltschicht und Synchronisierung der Eingreifzeitpunkte können weitere Potentiale zur Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit erschlossen werden und die Erhaltungsplanung optimiert werden. Ziel des Projektes ist die Neukonzeption der im Asphaltoberbau zur Anwendung kommenden drei Schichtarten (Asphaltdeck-, Asphaltbinder-, Asphalttragschicht) hinsichtlich regelmäßiger, aufeinander abgestimmter Erhaltungszeitpunkte. Durch die Optimierung der Zusammensetzung, vor allem der Asphaltbinder- und Asphalttragschichten, kann eine verlängerte Nutzungsdauer erreicht werden. Bei Asphalttragschichten soll zusätzlich eine Neukonzeption der jeweiligen Lagen bzw. Schichten erfolgen. Durch diese Maßnahmen sollen synchronisierte Eingreifzeitpunkte für die Erhaltungsplanung über den Lebenszyklus erreicht werden. Die Ergebnisse aus diesem Projekt können bei der Weiterentwicklung von Regelwerken verwendet werden. Durch die Einführung optimierter Erhaltungsstrategien kann die Zahl der notwendigen Baustellen reduziert werden, was unmittelbar Auswirkungen auf die Verfügbarkeit des Bundesfernstraßennetzes hat.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
- Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
(einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1)
- Erfahrung und Kenntnisse in der Konzeption von Asphaltzusammensetzungen.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
(einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 2)
- Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 24, Spaltzug-Schwellversuch - Beständigkeit gegen Ermüdung.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
(einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 3)
- Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 26, Spaltzug-Schwellversuch - Bestimmung der Steifigkeit.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
(einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 4)
- Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung der rechnerischen Dimensionierung des Asphaltoberbaus.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
(einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 5)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.