Arbeitsmarktdienstleistung Betreuung von Bedarfsgemeinschaften Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-200/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung Betreuung von Bedarfsgemeinschaften
Folgende Inhalte wurden ausgeschrieben:
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zu den Förderzielen: Herstellung der Prozessfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Direktvermittlung. Die Definition der einzelnen Förderziele und der Ressourcenbereiche und die diese charakterisierenden Merkmale sind den vorstehenden Tabellen zu entnehmen.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Stadt Dorsten 46286 Dorsten Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung ergibt sich aus dem Preisblatt (E.1). Der angegebene Maßnahmeort ist zwingend einzuhalten.
Maßnahmeort ist hier, wie im Preisblatt (E.1) genannt, die Stadt Dorsten.
Die Betriebe für die Praktika sind von dieser Begrenzung ausgenommen. Die Praktikumsstellen müssen grundsätzlich vom Wohnsitz des Teilnehmenden aus im Rahmen der Zumutbarkeitsregelungen des § 140 SGB III erreichbar sein.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zu den Förderzielen Herstellung der Prozessfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Direktvermittlung.
Die Definition der einzelnen Förderziele und der Ressourcenbereiche und die diese charakterisierenden Merkmale sind den vorstehenden Tabellen zu entnehmen.
In der Maßnahme sollen die Teilnehmenden durch gezieltes Einzelcoaching, Gruppenphasen und Berufsfelderprobung sowie Praktika zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gebracht werden, wobei dieses Ziel zunächst auch kleinschrittig durch ehrenamtliche Tätigkeit, Bundesfreiwilligendienst oder die Aufnahme eines Minijobs erreicht werden kann.
Die Maßnahme betrachtet nicht isoliert den Einzelnen, sondern im Zusammenhang der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Die Maßnahme soll Handlungspotenziale und Ressourcen aufzeigen und bei der Umsetzung von Aktivitäten begleiten und unterstützen.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitsmarktdienstleistung: Betreuung von Bedarfsgemeinschaften
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46286
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DESR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.