Vergabe Sicherheitsdienstleistung (Bewachung Landschaftspark Duisburg) Referenznummer der Bekanntmachung: DKH GmbH 01/2022

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 171-484954)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duisburgkontor.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe Sicherheitsdienstleistung (Bewachung Landschaftspark Duisburg)

Referenznummer der Bekanntmachung: DKH GmbH 01/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beim Landschaftspark Duisburg handelt es sich um einen jederzeit zugänglichen Park mit ca. 1,1 Mio. Besuchern im Jahr und einer Vielzahl von Veranstaltungen. Zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden ist das Ziel dieser Ausschreibung die Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen für einen 24-stündigen Sicherheits- und Wachschutz an allen Tagen im Jahr für den Landschaftspark Duisburg für einen Zeitraum von insgesamt 4 Jahren. Das Sicherheitspersonal muss an allen Tagen im Jahr 24-stündig vor Ort präsent und ansprechbar sein.

Weitgergehende Informationen lassen sich der kostenfrei abrufbaren Leistungsbeschreibung entnehmen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/09/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 171-484954

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 04/10/2022
Ortszeit: 11:00
muss es heißen:
Tag: 10/10/2022
Ortszeit: 11:00
Abschnitt Nummer: II.2.9
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Anstatt:

Geplante Anzahl der Bewerber: 5

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (vgl. § 51 Abs. 1 VgV), erfolgt entsprechend nachstehender Vorgaben und Kriterien:

Es werden fünf Unternehmen aufgefordert.

Sollten mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, die allesamt die Eignungsanforderungen sowie sonstigen Voraussetzungen und Mindeststandards erfüllen, werden diejenigen 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den von ihnen mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzangaben über eine besonders große Erfahrung mit der Bewältigung von Aufgaben möglichst gleicher Art und Größenordnung haben. Zu diesem Zweck werden nur die Referenzen aus den letzten 5 Jahren (seit 07/2017) betrachtet, welche Wach- und Sicherheitsdienstleistungen betreffen und jeweils sämtliche folgende Kriterien erfüllen:

- Referenz muss mind. 12-stündige Wach- und Sicherheitsdienstleistungen zum Gegenstand haben.

- Referenz muss die Bewachung eines jedermann zugänglichen offenen Geländes bzw. eines jedermann zugänglichen eingefriedeten Geländes (z.B. Flughafen) zum Gegenstand haben.

- Die Wach- und Sicherheitsdienstleistungen müssen über einen Zeitraum von mindestens 1,0 Jahr am Stück erbracht worden sein, wobei es ausreicht, dass ein Teil der Leistung noch 07/2017 oder später erbracht wurde bzw. wird.

Die Referenzen werden im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen wie folgt bepunktet:

a) Fläche des zu bewachenden Geländes

- Größe der zu bewachenden Fläche mehr als 120 ha = 3 Punkte;

- Größe der zu bewachenden Fläche mehr als 80 bis max. 120 ha = 2 Punkte

- Größe der zu bewachenden Fläche mehr als 40 ha bis max 80 ha = 1 Punkt

- Größe der zu bewachenden Fläche bis max. 40 ha = 0 Punkte

b) Verpflichtende Streifen- und Rundgänge

- 2 oder mehr verpflichtende Streifen- und Rundgänge je Schicht = 2 Punkte

- 1 verpflichtender Streifen- und Rundgänge je Schicht = 1 Punkt

- Kein verpflichtender Streifen- und Rundgänge je Schicht = 0 Punkte

c) Zusammensetzung des Besucherklientels

- Sowohl internationales als auch touristisches Klientel = 2 Punkte

- Entweder internationales oder touristisches Klientel = 1 Punkt

- Weder internationales noch touristisches Klientel = 0 Punkte

d) Dauer des Referenzauftrags (Ausführungszeitraum

- Wie lange ist der Bieter im Rahmen der angegebenen Referenz für den Referenzgeber ununterbrochen tätig (gewesen)?)

- mehr als 10 Jahre = 4 Punkte

- mehr als 6 bis maximal 10 Jahre = 3 Punkte

- mehr als 5 bis maximal 6 Jahre = 2 Punkte- mehr als 4 bis maximal 5 Jahre = 1 Punkt

- bis maximal 4 Jahre = 0 Punkte

e) Anzahl der über das Alltagsgeschehen hinausgehenden Veranstaltungen bzw. Sonderaktionen in dem zu bewachenden Objekt im Jahresdurchschnitt während des Ausführungszeitraums

- mehr als 50 Stück = 3 Punkte

- 11 - 50 Stück = 2 Punkte

- 1 - 10 Stück = 1 Punkt

- Keine = 0 Punkte

(Der Auftraggeber behält sich vor, sich vom Bieter die einzelnen Veranstaltungen auf gesondertes Verlangen benennen zu lassen.)

Insgesamt können bei Addition der unter lit. a) - e) genannten Kriterien maximal 14 Punkte je Referenz erreicht werden. Es werden nur die max. fünf Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Bewerberauswahl berücksichtigt und deren Punkte addiert. Insgesamt können folglich maximal 5 x 14 Punkte = 70 Punkte erreicht werden. Bewertet werden auch die Referenzen, die zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Referenzlage gem. Ziff. III 1.3) der Auftragsbekanntmachung genannt werden. Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl.Bei Punktgleichheit kommt es auf die höhere Punktzahl beim Kriterium "Dauer des Referenzauftrags (Ausführungszeitraum)" an. Sollte auch dort Punktgleichheit bestehen, entscheidet die höhere Punktzahl beim Kriterium "Anzahl der über das Alltagsgeschehen hinausgehenden Veranstaltungen bzw. Sonderaktionen in dem zu bewachenden Objekt im Jahresdurchschnitt während des Ausführungszeitraums". Besteht auch hier Punktgleichheit, entscheidet das Los.

muss es heißen:

Geplante Anzahl der Bewerber: 5

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (vgl. § 51 Abs. 1 VgV), erfolgt entsprechend nachstehender Vorgaben und Kriterien:

Es werden fünf Unternehmen aufgefordert.

Sollten mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, die allesamt die Eignungsanforderungen sowie sonstigen Voraussetzungen und Mindeststandards erfüllen, werden diejenigen 5 Bewer-ber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die

- zum einen nach den von ihnen mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzangaben über eine besonders große Erfahrung mit der Bewältigung von Aufgaben möglichst gleicher Art und Größenordnung haben (REFERENZLAGE),

und

- zum anderen über die nachfolgend benannten, von einer externen Zertifizierungsstelle ausgestellten gültigen Zertifizierungen verfügen (ZERTIFIZIERUNGEN).

Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Addition der Punktzahlen, die nach Maßgabe der folgenden Abschnitte "REFERENZLAGE" und "ZERTIFIZIERUNGEN" erreicht werden.

ABSCHNITT REFERENZLAGE:

Mit Blick auf die Referenzlage werden nur die Referenzen aus den letzten 5 Jahren (seit 07/2017) betrachtet, welche Wach- und Sicherheitsdienstleistungen betreffen und jeweils sämtliche folgende Kriterien erfüllen:

- Referenz muss mind. 12-stündige Wach- und Sicherheitsdienstleistungen zum Gegenstand haben.

- Referenz muss die Bewachung eines jedermann zugänglichen offenen Geländes bzw. eines jedermann zugänglichen eingefriedeten Geländes (z.B. Flughafen) zum Gegenstand haben.

- Die Wach- und Sicherheitsdienstleistungen müssen über einen Zeitraum von mindestens 1,0 Jahr am Stück erbracht worden sein, wobei es ausreicht, dass ein Teil der Leistung noch 07/2017 erbracht wurde.

Die Referenzen werden im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen wie folgt bepunktet:

a) Fläche des zu bewachenden Geländes

- Größe der zu bewachenden Fläche mehr als 120 ha = 3 Punkte;

- Größe der zu bewachenden Fläche mehr als 80 bis max. 120 ha = 2 Punkte

- Größe der zu bewachenden Fläche mehr als 40 ha bis max 80 ha = 1 Punkt

- Größe der zu bewachenden Fläche bis max. 40 ha = 0 Punkte

b) Verpflichtende Streifen- und Rundgänge

- 2 oder mehr verpflichtende Streifen- und Rundgänge je Schicht = 2 Punkte

- 1 verpflichtender Streifen- und Rundgänge je Schicht = 1 Punkt

- Kein verpflichtender Streifen- und Rundgänge je Schicht = 0 Punkte

c) Zusammensetzung des Besucherklientels

- Sowohl internationales als auch touristisches Klientel = 2 Punkte

- Entweder internationales oder touristisches Klientel = 1 Punkt

- Weder internationales noch touristisches Klientel = 0 Punkte

d) Dauer des Referenzauftrags (Ausführungszeitraum

- Wie lange ist der Bieter im Rahmen der angegebenen Referenz für den Referenzgeber ununterbrochen tätig (gewesen)?)

- mehr als 10 Jahre = 4 Punkte

- mehr als 6 bis maximal 10 Jahre = 3 Punkte

- mehr als 5 bis maximal 6 Jahre = 2 Punkte- mehr als 4 bis maximal 5 Jahre = 1 Punkt

- bis maximal 4 Jahre = 0 Punkte

e) Anzahl der über das Alltagsgeschehen hinausgehenden Veranstaltungen bzw. Sonderaktionen in dem zu bewachenden Objekt im Jahresdurchschnitt während des Ausführungszeitraums

- mehr als 50 Stück = 3 Punkte

- 11 - 50 Stück = 2 Punkte

- 1 - 10 Stück = 1 Punkt

- Keine = 0 Punkte

(Der Auftraggeber behält sich vor, sich vom Bieter die einzelnen Veranstaltungen auf gesondertes Verlangen benennen zu lassen.)

Insgesamt können bei Addition der unter lit. a) - e) genannten Kriterien maximal 14 Punkte je Referenz erreicht werden. Es werden nur die max. fünf Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Bewerberauswahl berücksichtigt und deren Punkte addiert. Insgesamt können mit Blick auf die Referenzlage folglich maximal 5 x 14 Punkte = 70 Punkte erreicht werden. Bewertet werden auch die Referenzen, die zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Referenzlage gem. Ziff. III 1.3) der Auftragsbekanntmachung genannt werden.

ABSCHNITT ZERTIFIZIERUNGEN

Im Rahmen der Bewerberauswahl sind zudem die beiden folgenden von einer externen Zertifizierungsstelle ausgestellten, gültigen Zertifizierungen von Belang:

- Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 ("Sicherheitsdienstleistungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheits-dienstleister") oder gleichwertige Zertifizierung. (Kopie der Zertifizierung ausreichend)

- Zertifizierung nach DIN 77200-2:2020-07 ("Sicherungsdienstleistungen - Teil 2: Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche") oder gleich-wertige Zertifizierung. (Kopie der Zertifizierung ausreichend).

Die Punkteverteilung gestaltet sich wie folgt:

- Sowohl gültige, von externer Zertifizierungsstelle ausgestellte Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 ("Sicherheitsdienstleistungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheits-dienstleister") oder gleichwertige Zertifizierung

als auch

gültige, von externer Zertifizierungsstelle aus-gestellte Zertifizierung nach DIN 77200-2:2020-07 ("Sicherungsdienstleistungen - Teil 2: Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche") oder gleichwertige Zertifizierung = 10 Punkte

- Entweder gültige, von externer Zertifizierungsstelle ausgestellte Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 ("Sicherheitsdienstleistungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister") oder gleichwertige Zertifizierung

oder

gültige, von externer Zertifizierungsstelle aus-gestellte Zertifizierung nach DIN 77200-2:2020-07 ("Sicherungsdienstleistungen - Teil 2: Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche") oder gleichwertige Zertifizierung = 5 Punkte

- Weder gültige, von externer Zertifizierungsstelle ausgestellte Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 ("Sicherheitsdienstleistungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheits-dienstleister") oder gleichwertige Zertifizierung

noch

gültige, von externer Zertifizierungsstelle ausgestellte Zertifizierung nach DIN 77200-2:2020-07 ("Sicherungsdienstleistungen - Teil 2: Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche") oder gleichwertige Zertifizierung. = 0 Punkte

Insgesamt können mit Blick auf die Zertifizierungen maximal 10 Punkte erreicht werden.

GESAMTPUNKTZAHL FÜR DIE AUSWAHL UNTER MEHR ALS 5 GEEIGNETEN BEWERBERN

Die unter Ziff. 5.1 erreichte Punktzahl wird mit der unter Ziff. 5.2 erreichten Punktzahl addiert. Die Summe stellt die maßgebliche Gesamtpunktzahl dar. Maximal sind 80 Punkte als Gesamtpunktzahl zu erreichen.

Bei Punktgleichheit kommt es auf die höhere Punktzahl beim Kriterium "Referenzlage" (Ziff. 5.1) an. Sollte auch dort Punktgleichheit bestehen, kommt es maßgeblich auf das dortige Unterkriterium "Dauer des Referenzauftrags (Ausführungszeitraum)" an. Sollte auch dort Punktgleichheit bestehen, entscheidet die höhere Punktzahl beim Kriterium "Anzahl der über das Alltagsgeschehen hinausgehenden Veranstaltungen bzw. Sonderaktionen in dem zu bewachenden Objekt im Jahresdurchschnitt während des Ausführungszeitraums". Besteht auch hier Punktgleichheit, entscheidet das Los.

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:

1) Angabe der Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren (2019, 2020 und 2021) jahresdurchschnittlich sowie aktuell festen Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitstellen);

2) Angaben zu erbrachten Leistungen vergleichbarer Art mit Angaben zum Namen des Referenzauftrags; zum Auftragnehmer, der die Leistung erbracht hat; zum Auftraggeber nebst Anschrift, Abteilung und Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mailadresse; dazu, ob die Referenz Wach- und Sicherheitsdienstleistungen zum Gegenstand hat; zum Umfang der Stunden pro Tag, an denen der Wach- und Sicherheitsschutz zu erbringen war; dazu, ob die Referenz die Bewachung eines jedermann zugänglichen offenen Geländes bzw. eines jedermann zugänglichen eingefriedeten Geländes (z.B. Flughafen) zum Gegenstand hat; zum Ausführungszeitraum; zur Fläche des zu bewachenden Geländes in ha; dazu, ob im Rahmen der Referenzleistung verpflichtend Streifen- und Rundgänge zu erbringen waren und wenn ja, wie viele; zur Zusammensetzung des Besucherklientels in Bezug auf Internationalität und touristisches Klientel; zur Anzahl des über das Alltagsgeschehen hinausgehenden Veranstaltungen bzw. Sonderaktionen in dem zu bewachenden Objekt im Jahresdurchschnitt während des Ausführungszeitraums; kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen.

[Der Auftraggeber behält sich vor, die im Rahmen der Referenzangaben gemachten Angaben durch Nachfragen beim jeweiligen Referenzgeber bzw. dem entsprechend genannten Ansprechpartner zu überprüfen.]

3) Von einer externen Zertifizierungsstelle ausgestellte, gültige Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 ("Sicherheitsdienstleistungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister") oder gleichwertige Zertifizierung. (Kopie der Zertifizierung ausreichend);

4) Von einer externen Zertifizierungsstelle ausgestellte, gültige Zertifizierung nach DIN 77200-2:2020-07 ("Sicherungsdienstleistungen - Teil 2: Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche") oder gleichwertige Zertifizierung. (Kopie der Zertifizierung ausreichend);

5) Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO: Ist der Bewerber eine rechtsfähige juristische Person, muss diese über eine gültige Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO verfügen und dem Teilnahmeantrag eine Kopie der Erlaubnis beifügen. Ist der Bewerber hingegen eine nichtrechtsfähige Personengesellschaft müssen alle Gesellschafter mit Geschäftsführungsbefugnis über eine gültige Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO verfügen und dem Teilnahmeantrag Kopien sämtlicher dieser Erlaubnisse beifügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 2): Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen einreichen, die jeweils sämtliche der folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen:

- Referenz muss 24-stündige Wach- und Sicherheitsdienstleistungen zum Gegenstand haben;

- Referenz muss die Bewachung eines jedermann zugänglichen offenen Geländes bzw. eines jedermann zugänglichen eingefriedeten Geländes (z.B. Flughafen) zum Gegenstand haben;

- die Wach- und Sicherheitsdienstleistungen müssen über einen Zeitraum von mindestens 1,5 Jahren am Stück erbracht worden sein;

- Referenzleistung muss spätestens seit 07/2017 erbracht worden sein. Dabei reicht es aus, wenn ein Teil des mindestens anderthalbjährigen Gesamtzeitraums der Leistungserbringung seit 07/2017 erbracht worden ist.

Im Falle eines Teilnahmeantrags einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.

Zu 3): Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss über eine von einer externen Zertifizierungsstelle ausgestellte, gültige Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 ("Sicherheitsdienstleistungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister") oder gleichwertige Zertifizierung verfügen. (Kopie der Zertifizierung ausreichend)

Zu 4): Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss über eine von einer externen Zertifizierungsstelle ausgestellte, gültige Zertifizierung nach DIN 77200-2:2020-07 ("Sicherungsdienstleistungen - Teil 2: Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für beson-dere Leistungsbereiche") oder gleichwertige Zertifizierung verfügen. (Kopie der Zertifizierung ausreichend).

Zu 5): Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO: Ist der Bewerber eine rechtsfähige juristische Person, muss diese über eine gültige Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO verfügen und dem Teilnahmeantrag eine Kopie der Erlaubnis beifügen. Ist der Bewerber hingegen eine nichtrechtsfähige Personengesellschaft müssen alle Gesellschafter mit Geschäftsführungsbefugnis über eine gültige Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO verfügen und dem Teilnahmeantrag Kopien sämtlicher dieser Erlaubnisse beifügen.

muss es heißen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:

1) Angabe der Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren (2019, 2020 und 2021) jahresdurchschnittlich sowie aktuell festen Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitstellen);

2) Angaben zu erbrachten Leistungen vergleichbarer Art mit Angaben zum Namen des Referenzauftrags; zum Auftragnehmer, der die Leistung erbracht hat; zum Auftraggeber nebst Anschrift, Abteilung und Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mailadresse; dazu, ob die Referenz Wach- und Sicherheitsdienstleistungen zum Gegenstand hat; zum Umfang der Stunden pro Tag, an denen der Wach- und Sicherheitsschutz zu erbringen war; dazu, ob die Referenz die Bewachung eines jedermann zugänglichen offenen Geländes bzw. eines jedermann zugänglichen eingefriedeten Geländes (z.B. Flughafen) zum Gegenstand hat; zum Ausführungszeitraum; zur Fläche des zu bewachenden Geländes in ha; dazu, ob im Rahmen der Referenzleistung verpflichtend Streifen- und Rundgänge zu erbringen waren und wenn ja, wie viele; zur Zusammensetzung des Besucherklientels in Bezug auf Internationalität und touristisches Klientel; zur Anzahl des über das Alltagsgeschehen hinausgehenden Veranstaltungen bzw. Sonderaktionen in dem zu bewachenden Objekt im Jahresdurchschnitt während des Ausführungszeitraums; kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen.

[Der Auftraggeber behält sich vor, die im Rahmen der Referenzangaben gemachten Angaben durch Nachfragen beim jeweiligen Referenzgeber bzw. dem entsprechend genannten Ansprechpartner zu überprüfen.]

3) Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO: Ist der Bewerber eine rechtsfähige juristische Person, muss diese über eine gültige Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO verfügen und dem Teilnahmeantrag eine Kopie der Erlaubnis beifügen. Ist der Bewerber hingegen eine nichtrechtsfähige Personengesellschaft müssen alle Gesellschafter mit Geschäftsführungsbefugnis über eine gültige Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO verfügen und dem Teilnahmeantrag Kopien sämtlicher dieser Erlaubnisse beifügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 2): Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen einreichen, die jeweils sämtliche der folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen:

- Referenz muss 24-stündige Wach- und Sicherheitsdienstleistungen zum Gegenstand haben;

- Referenz muss die Bewachung eines jedermann zugänglichen offenen Geländes bzw. eines jedermann zugänglichen eingefriedeten Geländes (z.B. Flughafen) zum Gegenstand haben;

- die Wach- und Sicherheitsdienstleistungen müssen über einen Zeitraum von mindestens 1,5 Jahren am Stück erbracht worden sein;

- Referenzleistung muss spätestens seit 07/2017 erbracht worden sein. Dabei reicht es aus, wenn ein Teil des mindestens anderthalbjährigen Gesamtzeitraums der Leistungserbringung seit 07/2017 erbracht worden ist.

Im Falle eines Teilnahmeantrags einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.

Zu 3): Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO: Ist der Bewerber eine rechtsfähige juristische Person, muss diese über eine gültige Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO verfügen und dem Teilnahmeantrag eine Kopie der Erlaubnis beifügen. Ist der Bewerber hingegen eine nichtrechtsfähige Personengesellschaft müssen alle Gesellschafter mit Geschäftsführungsbefugnis über eine gültige Erlaubnis gem. § 34a Abs. 1 GewO verfügen und dem Teilnahmeantrag Kopien sämtlicher dieser Erlaubnisse beifügen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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