Entsorgung von Bodenmassen für das Jahr 2023 sowie optional für das Jahr 2024
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dus.com
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Bodenmassen für das Jahr 2023 sowie optional für das Jahr 2024
Entsorgung von ca. 16 200 m³ / ca. 30 000 to Bodenmassen aus Baumaßnahmen am Flughafen Düsseldorf im Jahr 2023 sowie optional im Jahr 2024 in verschiedenen Belastungsklassen, z. T. mit PFT-verunreinigt. Die Ausschreibung der verschiedenen Bodenklassen und Belastungen erfolgt losweise in insgesamt 40 Losen, um nach Möglichkeit keinen Bieter auszuschließen, der womöglich bestimmte Kombinationen von LAGA, DepV und/oder PFT nicht annehmen darf. Die jeweiligen Lose sind nach Titeln entsprechend der unterschiedlichen PFT-Belastung unterteilt. Das Bieten auf einzelne Lose ist genauso möglich wie ein Angebot für sämtliche Lose.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z0 – ohne PFT-Belastung.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 1.1 – ohne PFT Belastung.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 1.2 – ohne PFT Belastung.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 2 – ohne PFT Belastung.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfürvom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK 0 – ohne PFT Belastung.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK I – ohne PFT Belastung.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK II – ohne PFT Belastung.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK III – ohne PFT Belastung.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 0 – PFT Belastung bis 100 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 1.1 – PFT Belastung bis 100 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 1.2 – PFT Belastung bis 100 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 2 – PFT Belastung bis 100 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK 0 – PFT Belastung bis 100 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK I – PFT Belastung bis 100 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK II – PFT Belastung bis 100 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK III – PFT Belastung bis 100 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 0 – PFT Belastung 100 bis 300 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 1.1 – PFT Belastung 100 bis 300 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 1.2 – PFT Belastung 100 bis 300 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 2 – PFT Belastung 100 bis 300 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 uzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK 0 – PFT Belastung 100 bis 300 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfürvom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich dervom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK I – PFT Belastung 100 bis 300 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK II – PFT Belastung 100 bis 300 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK III – PFT Belastung 100 bis 300 ng/l
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 0 – PFT Belastung 300 bis 1 000 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 1.1 – PFT Belastung 300 bis 1 000 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 1.2 – PFT Belastung 300 bis 1 000 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 2 – PFT Belastung 300 bis 1 000 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK 0 – PFT Belastung 300 bis 1 000 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK I – PFT Belastung 300 bis 1 000 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK II – PFT Belastung 300 bis 1 000 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK III – PFT Belastung 300 bis 1 000 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 0 – PFT Belastung größer 1 000 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 1.1 – PFT Belastung größer 1 000 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 1.2 – PFT Belastung größer 1 000 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie LAGA Z 2 – PFT Belastung größer 1 000 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK 0 – PFT Belastung größer 1 000 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK I – PFT Belastung größer 1 000 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK II – PFT Belastung größer 1 000 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Bodenentsorgung 2023
Deponie-Standort des jeweiligen Auftragnehmers.
Entsorgung von Bodenmassen der Zuordnungskategorie DK III – PFT Belastung größer 1 000 ng/l.
Der AG behält sich eine einmalige Verlängerung des Vertrags für das Jahr 2024 als Option vor, sofern hierfür vom AN ein Angebot gelegt wurde. Die Optionsausübung muss dabei bis spätestens 31.10.2023 erfolgen.
Entscheidend für den Zuschlag ist der Entsorgungspreis je Tonne für das feste Vertragsjahr 2023 zuzüglich der vom AG einkalkulierten Transportkilometerpauschale i. H. v. 17 ct/km.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vergabeunterlagen
1) Vorlage einer positiv gehaltenen Bankauskunft (z. B. nach Art einer Bank-an-Bank-Auskunft), Kopie ausreichend 2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Die Bankauskunft darf nicht älter sein als 6 Monate.
1) Unternehmensdarstellung, möglichst mit Angaben von Gründungsjahr, Rechtsform, Anzahl der Mitarbeiter, Standorte;
2) Aktuell gültige Genehmigungen / Nachweise als qualifiziertes Entsorgungsunternehmen (z.B. Entsorgungsfachbetriebszertifikat), Kopie ausreichend.
3) Aktuell gültige Genehmigungen der Entsorgung vorgesehenen Anlagen, Kopie ausreichend.
4) Parameterkatalog der Entsorgungsanlagen
s. Vergabeunterlagen
s. Vergabeunterlagen
Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen. Das Angebot ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigtenVertreter zu unterzeichnen.
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff.IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (www.subreport.de/E48696975) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel (.xls oder .xlsx). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bieterfragen können nur über Subreport gestellt werden. Fragen sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis zum 18.10.2022 eingehen. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bieter geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem.§ 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten,sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die Erstangebote den Zuschlag zu erteilen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, aufgrund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Mit den Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Je nach angebotener Annahmekapazität der einzelnen Angebote werden die einzelnen Lose eventuell mehrfach in der Reihenfolge der Angebotsbewertung vergeben. Der Bestbieter erhält jedoch immer vorrangig den Zuschlag, so lange bis seine täglichen Annahmekapazitäten erreicht sind. Die weiteren Massen werden arbeitstäglich dann jeweils bis zu deren Maximalkapazität an die nächstplatzierten Bieter in der Reihenfolge der bewerteten Angebote geliefert. Entsprechendes gilt bei Annahmeausschluss aufgrund zusätzlicher Parameter entsprechend Ziff. 4 S. 3f (s. LV). Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.