Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH - Europaweite Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen für den Neubau der "Energiezentrale Waldäcker III" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2595
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swlb.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH - Europaweite Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen für den Neubau der "Energiezentrale Waldäcker III"
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 und 5 für die Leistungsphasen 5 bis 9 für die Errichtung der "Energiezentrale Waldäcker III".
Ludwigsburg Karl-Pfizer-Straße 1 71636 Ludwigsburg Gewerbegebiet Waldäcker
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 und 5 für die Leistungsphasen 5 bis 9 für die Errichtung der "Energiezentrale Waldäcker III".
Die SWLB geht nach derzeitiger Planung von einem max. Bauvolumen von insgesamt rund EUR 11.569.240 netto (KG 400 nach DIN 276-1:2008-12) aus.
Im Rahmen der Kapazitätserweiterung und zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele im Fernwärme-Verbundnetz Ludwigsburg hat sich die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB) für den Neubau einer Energiezentrale "Waldäcker III" entschieden. Das Erzeugungskonzept basiert auf
- 9 MW elektrisch (2x 4,5MW) Biomethan Blockheizkraftwerk (BHKW); die erzeugte Strommenge soll ins öffentliche Stromnetz eingespeist und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Die Wärme wird in das Verbundnetz eingespeist;
- 1 MW elektrisch Erdgas Blockheizkraftwerk; Eigenstromerzeugung für Wärmepumpen. Die Wärme wird in das Verbundnetz eingespeist;
- 3,6 MW thermisch Wärmepumpe; Abwärmenutzung der BHKW;
- 4 x 250 m³ Pufferspeicher; Entkopplung Wärmeerzeugung und Verbrauch;
- 5 MW thermisch Erdgas-Spitzenlastkessel (Realisierung derzeit nicht vorgesehen).
Die SWLB hält die Fernwärmekonzession in den Städten Ludwigsburg und Kornwestheim. Die neue Energiezentrale muss in die übergeordnete Regelung des bestehenden Fernwärmeverbundsystems sowie in die bestehende Leittechnik eingebunden werden.
Folgende Objektplanungsleistungen wurden bisher erbracht:
1. Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" gemäß § 34 HOAI:
- Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4);
2. Objektplanungsleistungen "Freianlagen" gemäß § 39 HOAI
- Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4)
Folgende Fachplanungsleistungen wurden bisher erbracht:
1. Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI, Konzeption, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4)
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Auftragsbekanntmachung (jeweils eine Mindestreferenz in den Referenzkategorien (1), (2) und (3) sowie maximal zwei weiterer Referenzen je Referenzkategorie) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Diese weiteren Referenzen müssen die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.1.3 erfüllen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen je Referenzkategorie (1), (2) und (3) (Mindestreferenz und maximal zwei weiteren Referenzen) ist nicht gewünscht. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung der Referenzen vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen für die Referenzkategorien (1), (2) und (3) priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Eine weitere Referenz kann jeweils für die Referenzkategorien (1), (2) und (3) vorgelegt werden, sofern diese die Anforderungen an zwei bzw. alle drei geforderten Referenzkategorien erfüllt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Die Referenzen werden wie folgt im Rahmen der Bieterauswahl berücksichtigt:
(a) Anzahl der Referenzen
Bewertet wird in den Referenzkategorien (1), (2) und (3) die Anzahl der Referenzen nach folgender Maßgabe:
3 Referenzen 10 Punkte
2 Referenzen 5 Punkte
1 Referenz 0 Punkte
(b) Aktualität der Referenz
Bewertet wird in den Referenzkategorien (1), (2) und (3) die Anzahl der Referenzen nach folgender Maßgabe:
Abnahme 2022 10 Punkte
Abnahme 2021 9 Punkte
Abnahme 2020 8 Punkte
Abnahme 2019 7 Punkte
Abnahme 2018 6 Punkte
Abnahme 2017 5 Punkte
Abnahme 2016 4 Punkte
Abnahme 2015 3 Punkte
Abnahme 2014 2 Punkte
Abnahme 2013 1 Punkt
Abnahme Oktober bis Dezember 2012 0 Punkte
(c) Anzahl der Anlagengruppen
Bewertet wird in der Referenzkategorie (1) die Anzahl der geplanten Anlagengruppen aus den Anlagegruppen 1, 2, 3, 4 und 5 nach § 53 Abs. 2 HOAI nach folgender Maßgabe:
5 Anlagengruppen 10 Punkte
4 Anlagengruppen 8 Punkte
3 Anlagengruppen 6 Punkte
2 Anlagengruppen 4 Punkte
1 Anlagengruppe 2 Punkte
Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben.
Insbesondere ist zu beachten:
Der Auftraggeber hat sich an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur um den Erhalt einer Vergütung des eingespeisten Stroms nach den Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beworben. Der Auftraggeber ist nach eigenem Ermessen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, falls die Beteiligung an diesem Ausschreibungsverfahren nicht erfolgreich ist und der Auftraggeber keine Vergütung nach dem EEG für die Energiezentrale Waldäcker III erhalten wird.
Den Bewerbern/Bietern stehen für den Fall der Aufhebung des Verfahrens keine Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen, Schadensersatz o.ä. zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen,
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, gegliedert nach Berufsgruppen, und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind (2019, 2020, 2021),
2. Vorlage von Referenzen über erbrachte Fachplanungsleistungen.
Zu 2. "Referenzen": Es sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
(1) Referenzkategorie 1
Eigenerklärung über ein Referenzprojekt im Bereich der TGA-Planung, § 53 HOAI, in den Leistungsphasen 5 bis 8 für die Errichtung eines Heizkraftwerks mit mindestens einem BHKW mit mindestens 1MW elektrischer Leistung und mindestens einer Wärmepumpe mit mindestens 300kW thermischer Leistung. Die Abnahme der Leistung darf nicht vor dem 1. Oktober 2012 und nicht nach dem 1. November 2022 erfolgt sein.
(2) Referenzkategorie 2
Eigenerklärung über ein Referenzprojekt im Bereich der TGA-Planung, § 53 HOAI, in den Leistungsphasen 5 bis 8, die die Realisierung mindestens eines Wärmespeichers mit mindestens 200m³ Volumen zum Gegenstand hatte. Die Abnahme der Leistung darf nicht vor dem 1. Oktober 2012 und nicht nach dem 1. November 2022 erfolgt sein.
(3) Referenzkategorie 3
Eigenerklärung über ein Referenzprojekt im Bereich der TGA-Planung, § 53 HOAI, in den Leistungsphasen 5 bis 8, über die Errichtung eines Heizkraftwerks (Erzeugen von Strom und Wärme), das in ein bestehendes Fernwärmenetz hydraulisch und regelungstechnisch eingebunden wurde. Die Abnahme der Leistung darf nicht vor dem 1. Oktober 2012 und nicht nach dem 1. November 2022 erfolgt sein.
Hinweise:
Die Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mindestreferenzen der Referenzkategorien (1), (2) und (3) können durch dasselbe Projekt nachgewiesen werden, sofern es die Anforderungen an zwei bzw. alle drei geforderten Mindestreferenzen erfüllt.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ660B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.