Bauleistungen an BOS-Funkstandorten des Landes NRW Referenznummer der Bekanntmachung: ZA53.3/1001004010/ALN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungen an BOS-Funkstandorten des Landes NRW
Rahmenvereinbarung mit sechs Auftragnehmern über Bauleistungen an BOS-Funkstandorten des Landes NRW
Nordrhein-Westfalen
In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem technischen Hilfswerk genutzt wird. Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Infrastruktur der Basisstationen und des Zugangsnetzes in NRW verantwortlich. Die Anbindung der Leitstellen sowie die Verbindung der Basisstationen untereinander und an die Vermittlungsstellen der BDBOS erfolgt nach Möglichkeit per Richtfunk. Auf Grund regelmäßiger Netzänderungsmaßnahmen müssen vorhandene Funkstationen nachgerüstet und weitere Basisstationen und Repea-ter errichtet oder zurückgebaut werden. Ferner ist die Anbindung diverser Liegenschaften per Richtfunk an das Digitalfunknetz vorzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Umbau- und Neubaumaßnahmen an Basisstationen, Repeatern und anderen Funkstandorten, Richtfunknachrüstungen und Funkanbindungen von Dienstliegenschaften der Polizei NRW. Dieser Vertrag wird eine feste Laufzeit von zwei Jahren haben. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich - höchstens zweimal - um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit sechs Auftragnehmern abzuschließen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit von zwei Jahren. SIe verlängert sich - höchstens zweimal - um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44793
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bornheim
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53332
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt i.d.OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bornheim
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53332
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DAGN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.