MKIFGFI; Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Nasal-Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe 27/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mkjfgfi.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
MKIFGFI; Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Nasal-Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Nasal-Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung an rund 11.000 Verwendungsstellen im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen für die Kinder in der nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderten Kindertagesbetreuung, heilpädagogischen Gruppen/Einrichtungen und den Brückenprojekten. Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe 27/2022.
Düsseldorf Alle rund 11.000 Verwendungsstellen befinden sich verteilt im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer mit dem ersten Abruf einmalig einen Logistikschlüssel für diese Lieferadressen zur Verfügung stellen. Es können weitere Verwendungsstellen durch den Auftraggeber nachgemeldet oder bestehende Verwendungsstellen abgemeldet werden. Diese Veränderungen hat der Auftragnehmer im Logistikschlüssel zu berücksichtigen. Die Lieferungen müssen frei Verwendungsstelle in verschiedenen Stückelungen an alle Sendungsempfänger erfolgen. Die Sendungsempfänger müssen elektronisch über den Sendungsstatus zur Nachverfolgung der Sendung per E-Mail informiert werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Selbsttests abzuschließen. Zu liefern ist ein Antigen-Selbsttest als Nasal-Test, der gemäß der Gebrauchsanweisung einen Nasenabstrich mithilfe eines Nasen-Abstrichtupfers im vorderen Bereich der Nase vorsieht. Antigen-Selbsttests, die ausschließlich eine Probeentnahme im Nasen-Rachenraum erfordern, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Nasal-Antigen-Selbsttest muss als Laientest ordnungsgemäß CE-gekennzeichnet und damit verkehrsfähig sein. Die CE-Kennzeichnung muss mit der vierstelligen Kennnummer der Benannten Stelle ausgewiesen sein. Der Nasal-Antigen-Selbsttest muss eine durch ein Prüflabor, ein Institut oder eine klinische Studie bestätigte oder evaluierte Sensitivität bei einem Ct-Wert kleiner gleich 25 von 100% und eine Spezifität von mindestens 98,0 % aufweisen. Antigen-Selbsttests, die gemäß der Zweckbestimmung des Herstellers neben der Anwendung im vorderen Nasenbereich weitere Anwendungsarten vorsehen (z.B. zusätzlich für die Anwendung im Nasen-Rachenraum oder als Speichel-Antigen-Selbsttest), müssen in der Anwendung als Nasal-Test mindestens die oben genannten Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus muss der Nasal-Antigen-Selbsttest gemäß Herstellerangabe auch zur Anwendung bei Kleinkindern im Alter zwischen 0 Monaten und 6 Jahren durch die Eltern oder mit deren Unterstützung vorgesehen sein. Es ist sicherzustellen, dass die Nasal-Antigen-Selbsttests keine bakteriellen Verunreinigungen aufweisen. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Die (unverbindlich) geplanten wöchentlichen Lieferungen umfassen ca. 1,5 Mio. Stück Nasal-Antigen-Selbsttests an rund 11.000 Lieferorte im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen in unterschiedlichen Stückelungen nach einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Logistikschlüssel. Der Mengenbedarf kann unter Berücksichtigung der Meldungen der Verwendungsstellen über das Online-Tool, der Testfrequenz und weiterer Umstände der Pandemieentwicklung stark variieren. Seitens des Auftraggebers besteht keine Abnahme- bzw. Abrufverpflichtung. Es besteht auch keine Verpflichtung zur Abnahme einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Allen Sendungsempfängern sind die Lieferungen elektronisch per Email anzukündigen, damit der Sendungsstatus nachverfolgt werden kann. Die Lieferungen müssen frei Haus erfolgen. Die Lieferzeit darf maximal 10 Werktage umfassen. Ob und wann aufgrund der in den Verwendungsstellen noch vorhandenen Beständen an Antigen-Selbsttests Abrufe erfolgen, lässt sich auch im Hinblick auf eine nicht bestehende Testpflicht nicht prognostizieren. Die vertragsgegenständlichen Leistungen des Auftragnehmers beinhalten auch die Lieferung der Vertragsprodukte DDP (Delivered Duty Paid) an die jeweiligen Endverbrauchsstellen entsprechend der getätigten Einzelabrufe.
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Höchstens erfolgt ein Abruf von 277,4 Mio. Nasal-Antigen-Selbsttests. Diese Schätzung erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend - darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistungen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.
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Der Auftragnehmer hat in seinem Unternehmen eine ausreichend besetzte telefonische Hotline für evtl. Rückfragen der ca. 11.000 Verwendungsstellen einzurichten sowie eingehende Email-Rückfragen von Verwendungsstellen kurzfristig per Email zu beantworten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Programmierung einer projektbasierten Internetpräsenz sowie eines Online-Tools auf eigene Kosten.
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Der Auftragnehmer stellt auf der Internetpräsenz auf seine Kosten mindestens Übersetzungen, die durch den Hersteller des Nasal-Antigen-Selbsttests erstellt worden sein müssen, in folgenden Sprachen zur Verfügung:
Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Rumänisch, Spanisch, Portugiesisch und Ukrainisch.
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Der Auftraggeber behält sich aufgrund der Sensibilität der Testung junger Kinder in Bezug auf ihm unbekannte Tests vor, die Tauglichkeit für Personen dieser Altersgruppe durch eine wissenschaftliche Expertise zu überprüfen. Die Tauglichkeit ist eine Mindestanforderung an die Leistung.
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Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag. Vorstehend benanntes Datum stellt das Datum des beabsichtigten Zuschlagstermins dar & ist nicht verbindlich. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis 31.12.2022 mit Option diese 15 Mal jeweils um 1 weiteren Monat zu verlängern. Der Auftraggeber (AG) weist darauf hin, dass derzeit lediglich für etwaige Abrufe im Kalenderjahr 2022 Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Etwaige weitere Abrufe stehen insoweit unter Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschaffung der Antigen-Selbsttests für den Bereich der nach dem KiBiz geförderten Kindertagesbetreuung, der heilpädagogischen Gruppen/Einrichtungen & der Brückenprojekte nicht mehr im Aufgabenbereich des AG verbleibt. Es kann daher sein, dass andere AG (zB Kommunen) während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Antigen-Selbsttests beschaffen werden & dadurch keine Abrufe erfolgen oder sich der Lieferumfang erheblich reduziert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sollen mit dem Angebot vorgelegt werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
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1. Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden;
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2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" erbracht werden;
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3. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.
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4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 verwenden;
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5. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
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Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) mit einer Deckungssumme von je 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Sach- und Vermögensschäden und 5,0 Mio. EUR für Personenschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Die jeweils genannten Mindest-Deckungssummen müssen pro Vertragsjahr 2-fach zur Verfügung stehen. Hierfür ist das Formular V "Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
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Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre. Hierzu ist das Formular VI "Erklärung zu den Umsätzen" zu verwenden.
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Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
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Ein Mindestgesamtumsatz von 20,0 Mio. EUR (netto) muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre im Mittel erreicht worden sein. Eine Null-Erklärung in einem der letzten 3 Geschäftsjahre führt zum Ausschluss.
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Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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1. Es sind Eigenerklärungen über mindestens 1 Referenz des sich bewerbenden Unternehmens vorzulegen betreffend vergleichbarer Aufträge. Für die Referenz sind folgende Angaben gefordert:
- Auftragnehmer der Referenz
- Auftraggeber der Referenz
- Ansprechpartner des Referenzauftraggebers (Name, Institution, Abteilung und/oder Funktion)
- Telefonnummer des Ansprechpartners
- E-Mailadresse des Ansprechpartners
- Auftragsgegenstand / Leistungsgegenstand
- Auftragsvolumen in Euro netto
- Beginn und Ende des Projekts (Monat / Jahr)
- Beschreibung des Auftrags, insbesondere anhand der vorgegebenen Mindestanforderungen
Hierzu ist das Formular VII "Eigenerklärung Unternehmens-Referenz betreffend die Ausführung vergleichbarer Aufträge" zu verwenden.
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2. Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 und nach DIN EN ISO 13485:2016 ff. oder 2021-12, oder gleichwertige Nachweise von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten (§ 49 VgV). Die Zertifikate müssen in Kopie vorgelegt werden.
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Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
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Zu Zif. 1: Die Referenz muss folgende Leistungsbereiche in ein und demselben Projekt umfassen:
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(i) Der Auftrag muss hinsichtlich der Art und des Umfangs der erbrachten Leistungen mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein. Die Lieferung von Medizinprodukten ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
(ii) Der Auftrag muss in den letzten drei Jahren abgeschlossen worden sein (maßgeblich ist die letzte Lieferung).
(iii) Der Auftrag muss die Distribution von Waren / Lieferungen an mindestens 6.000 Verwendungsstellen / Sendungsempfänger / verschiedene Versandadressen zum Gegenstand gehabt haben.
(iv) Dabei muss die Distribution an 6.000 Verwendungsstellen / Sendungsempfänger / verschiedene
Versandadressen innerhalb von maximal 14 Tagen erfolgt sein.
(v) Die Distribution muss die Kommissionierung der Sendungen umfassen.
(vi) Die Distribution muss die Verteilung der Sendungen umfassen.
(vii) Die Distribution muss die Auslieferung der Sendungen umfassen.
(viii) Die Distribution muss sich auf verschieden große Pakete und/oder Palettengrößen bezogen haben. Ausschließlich gleich große Sendungen sind nicht ausreichend.
(ix) Die Verwendungsstellen / Sendungsempfänger / verschiedene Versandadressen müssen in einem in etwa vergleichbar großen Sendungsgebiet wie das Bundesland Nordrhein-Westfalen liegen.
(x) Mit Blick auf die Distribution, die alle oben genannten Anforderungen erfüllt, muss die elektronische
Ankündigung von Sendungen per Email zur Sendungsnachverfolgung erbracht worden sein.
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Alle Anforderungen gemäß (i) bis (x) müssen KUMULATIV in einer EINZIGEN Referenz nachgewiesen werden, um die Leistungsfähigkeit anhand eines vergleichbar komplexen Auftrags wie dem hier ausgeschriebenen Auftrag nachzuweisen. Der Nachweis der verschiedenen Anforderungen durch mehrere Referenzen ist ausdrücklich nicht ausreichend.
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Abschnitt IV: Verfahren
Essen
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. Der Auftraggeber weist in diesem Kontext außerdem auf die Regelung des § 42 Abs. 3 VgV hin. Auf die Nachforderung oder Aufklärung bei mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit aussichtslosen Angebote wird daher zunächst verzichtet, sofern die mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit aussichtsreichen Angebote nicht zwingend auszuschließen sind.
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2. Achtung: Das Offene Verfahren lässt keine Verhandlungen zu. Der Auftraggeber wird daher weder über den Vertrag noch das Preisangebot des Bieters verhandeln. Die Bieter sind daher dazu aufgerufen, den Vertrag mit ihrem Angebot ohne Änderungen anzuerkennen und sogleich das bestmögliche Angebot (preislich und qualitativ) zu legen.
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3. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
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4. Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular VIII zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV.
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular IX.
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Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
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Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV von dem Eignungsverleiher, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.
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Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird jedoch in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
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5. Die von Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes. Insoweit wird auf das Merkblatt "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung" verwiesen.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNY5VDAQU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/