Lieferung von elektrischer Energie Referenznummer der Bekanntmachung: LIII/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lahr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie
Lieferung elektrischer Energie ab 01.01.2023- 31.12.2024 in 4 Losen
- zweimalige Verlängerungsoption für je ein Jahr
- jährlicher Gesamtverbrauch: ca. 8,3 Mio. kWh/a
(Los 1: 5.463.126 kWh/a, Los 2: 212.760 kWh/a, Los 3: 2.100.911 kWh/a, Los 4: 607.328 kWh/a)
- 579 Abnahmestellen
(Los 1: 360 Stellen, Los 2: 1 Stelle, Los 3: 2 Stellen, Los 4: 216 Stellen)
- Preisbildung mit Bindung an die EEX in vier Tranchen pro Lieferjahr, ausgenommen das Lieferjahr 2023 (zwei Tranchen).
Stadtverwaltung Lahr, einschließlich Bau- und Gartenbetrieb Lahr
ca. 5.463.126 kWh/a
360 Abnahmestellen
Die fiktiven Abnahmemengen im Leistungsverzeichnis werden für die Vertragsdauer (ohne Verlängerungsoptionen) von zwei Jahren dargestellt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind Durchschnittswerte. Sie unterliegen Schwankungen.
Alten- und Pflegeheim Spital
ca. 212.760 kWh/a
1 Abnahmestelle
Die fiktiven Abnahmemengen im Leistungsverzeichnis werden für die Vertragsdauer (ohne Verlängerungsoptionen) von zwei Jahren dargestellt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind Durchschnittswerte. Sie unterliegen Schwankungen.
Abwasserverband Raumschaft Lahr
ca. 2.100.911 kWh/a
2 Abnahmestellen
Die fiktiven Abnahmemengen im Leistungsverzeichnis werden für die Vertragsdauer (ohne Verlängerungsoptionen) von zwei Jahren dargestellt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind Durchschnittswerte. Sie unterliegen Schwankungen.
Wohnbau Stadt Lahr GmbH
ca. 607.328 kWh/a
216 Abnahmestellen
Die fiktiven Abnahmemengen im Leistungsverzeichnis werden für die Vertragsdauer (ohne Verlängerungsoptionen) von zwei Jahren dargestellt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind Durchschnittswerte. Sie unterliegen Schwankungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadtverwaltung Lahr, einschließlich Bau- und Gartenbetrieb Lahr
Ort: Lahr/Schwarzwald
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Alten- und Pflegeheim Spital
Ort: Lahr/Schwarzwald
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Ort: Lahr/Schwarzwald
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wohnbau Stadt Lahr GmbH
Ort: Lahr/Schwarzwald
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahrens, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx