Rahmenvertrag für Omnibus-Fahraufträge bei Großveranstaltungen innerhalb Deutschlands Referenznummer der Bekanntmachung: 377/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Omnibus-Fahraufträge bei Großveranstaltungen innerhalb Deutschlands
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für Omnibus-Fahraufträge bei den derzeit drei DAAD-Stipendiatentreffen pro Jahr innerhalb Deutschlands. Die Anzahl kann in Abhängigkeit von der Förderung des DAAD durch seine Zuwendungsgeber variieren und wird jährlich vom DAAD festgelegt.
Die Treffen dienen der Vertiefung der Kontakte des DAAD zu seinen Stipendiatinnen und Stipendiaten, aber auch der Netzwerkbildung der Geförderten untereinander. Darüber hinaus bieten wir den Teilnehmenden die Möglichkeiten, wissenschaftliche Vorträge von Professorinnen und Professoren der gastgebenden Hochschule zu hören oder selbst einen Vortrag zu halten. Ein kulturelles Rahmenprogramm und ein gemeinsamer Abschlussabend runden das Programm ab.
Das Format der Stipendiatentreffen, die Orte und Termine werden durch den DAAD festgelegt. Das aktuelle Format sieht vor, dass die Veranstaltungen immer am jeweiligen Freitag am Nachmittag mit der Anreise der Teilnehmenden beginnen und am Sonntag nach dem Frühstück enden. Zur Betreuung reisen ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAAD an und nehmen meist am gesamten Programm teil. Die Teilnehmenden werden in der Regel in vier bis fünf Hotels am Ort untergebracht.
Die Teilnehmenden werden durch das Busunternehmen gruppenweise von ihren Hochschulorten zum Veranstaltungsort gebracht. Die Abholorte und der jeweilige Veranstaltungsort liegen in der Regel in einem Radius von höchstens 500 km Entfernung. Die Zuordnung der Abholorte mit den zu transportierenden Personenzahlen erfolgt durch den DAAD.
Vor Ort werden die Teilnehmenden von den Hotels zur Universität und zu weiteren Orten in der Umgebung (bis max. 50 km Entfernung) des Hochschulortes gemäß Programm transportiert.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist der Anlage 2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bonn bzw. bundesweit
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für Omnibus-Fahraufträge bei den derzeit drei DAAD-Stipendiatentreffen pro Jahr innerhalb Deutschlands. Die Anzahl kann in Abhängigkeit von der Förderung des DAAD durch seine Zuwendungsgeber variieren und wird jährlich vom DAAD festgelegt.
Die Treffen dienen der Vertiefung der Kontakte des DAAD zu seinen Stipendiatinnen und Stipendiaten, aber auch der Netzwerkbildung der Geförderten untereinander. Darüber hinaus bieten wir den Teilnehmenden die Möglichkeiten, wissenschaftliche Vorträge von Professorinnen und Professoren der gastgebenden Hochschule zu hören oder selbst einen Vortrag zu halten. Ein kulturelles Rahmenprogramm und ein gemeinsamer Abschlussabend runden das Programm ab.
Das Format der Stipendiatentreffen, die Orte und Termine werden durch den DAAD festgelegt. Das aktuelle Format sieht vor, dass die Veranstaltungen immer am jeweiligen Freitag am Nachmittag mit der Anreise der Teilnehmenden beginnen und am Sonntag nach dem Frühstück enden. Zur Betreuung reisen ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAAD an und nehmen meist am gesamten Programm teil. Die Teilnehmenden werden in der Regel in vier bis fünf Hotels am Ort untergebracht.
Die Teilnehmenden werden durch das Busunternehmen gruppenweise von ihren Hochschulorten zum Veranstaltungsort gebracht. Die Abholorte und der jeweilige Veranstaltungsort liegen in der Regel in einem Radius von höchstens 500 km Entfernung. Die Zuordnung der Abholorte mit den zu transportierenden Personenzahlen erfolgt durch den DAAD.
Vor Ort werden die Teilnehmenden von den Hotels zur Universität und zu weiteren Orten in der Umgebung (bis max. 50 km Entfernung) des Hochschulortes gemäß Programm transportiert.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist der Anlage 2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 01.01.2023.
Der Vertrag ist befristet. Er endet mit Ablauf des 31.12.2023.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Firmenprofil (kurze Beschreibung des Unternehmens, Historie, Portfolio, Personalstruktur)
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Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre.
Das Formular in Anlage 09 ist zu verwenden.
Sollten Sie aus berechtigtem Grund keine Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre angeben können, teilen Sie uns dies bitte in dem Formular mit, damit wir gegebenenfalls die Vorlage anderer geeigneter Unterlagen zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit von Ihnen fordern können.
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Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie von Kfz-Haftpflichtversicherungen aller eingesetzten Omnibusse. Eine Eigenerklärung reicht aus.
Sofern derzeit keine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen nachgewiesen werden kann, ist eine Eigenerklärung einzureichen, im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen bzw. eine bestehende Haftpflichtversicherung an die geforderten Deckungssummen anzupassen und diese für die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
Der Bewerber muss innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz (brutto) von mindestens: 1.000.000,00 € erzielt haben.
Der Bewerber muss innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre einen durchschnittlichen Jahresumsatz (brutto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (in dem für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld des Unternehmens) von mindestens: 500.000,00 € erzielt haben.
Das Formular in Anlage 09 ist zu verwenden.
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Kfz-Haftpflichtversicherung je eingesetzten Omnibus: 100 Mio. € Versicherungssumme für Personen und Sachschäden insgesamt sowie mind. 8 Mio. € je Person.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren, d.h. insbesondere Leistungen, bei denen Teilnehmer mit mind. 5 Omnibussen abgeholt und zu einem Zielort gefahren werden mussten. Detaillierte Leistungsbeschreibung, Darstellung der Aufgaben des hauptverantwortlichen Koordinators, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Das Formular in Anlage 10 ist hierfür zu verwenden.
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Nachweis, dass der Auftragnehmer für die von ihm eingesetzten Fahrzeuge im Besitz der erforderlichen Genehmigung nach den einschlägigen Vorschriften seines Landes (in Deutschland das Personenbeförderungsgesetz) ist.
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Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
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Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt sowie zusätzlich für den Leistungsbereich dieser Ausschreibung in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Formular Anlage 09 ist zu verwenden.
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Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmerverzeichnis gemäß Anlage 11)
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen.
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Folgende Erfahrungsbereiche müssen mindestens durch die vorgelegten Referenzen abgedeckt werden:
1. Planung und Durchführung der Transportlogistik für mehrtägige Veranstaltungen mit mehr als 400 Teilnehmenden
2. Wahrnehmung der hauptverantwortlichen Koordination für o.g. Veranstaltungen inklusive Durchführung bei persönlicher Anwesenheit vor Ort
Die Bereiche 1. bis 2. müssen durch Referenzen jeweils zumindest 2 mal belegt werden (Mindestanforderung). Eine Referenz kann zur Abdeckung mehrerer Bereiche verwendet werden.
Ausgefüllte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Anlage 08
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.