Arbeitssicherheitstechnische Betreuung, Dienstleistungserbringung Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2022-0047
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung, Dienstleistungserbringung
Dienstleistungserbringung über arbeitssicherheitstechnische Betreuung für sämtliche Standorte der Bw Bekleidungsmanagement GmbH im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um 12 Monate.
Bundesweit gem. Standortliste
Die Bw Bekleidungsmanagement GmbH bestellt nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2) die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Gegenstand ist die Bereitstellung externer Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Betreuung der BwBM Standorte gemäß Arbeitssicherheitsgesetz §§ 5-7 ASiG. Grundlage ist:
- das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Arbeitssicherheitsgesetz vom 12.12.1973 (ASiG),
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 07.08.1996,
- alle gesetzlichen Verordnungen und Richtlinien, soweit sie die Arbeitssicherheit betreffen,
- DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die sicherheitstechnische Betreuung der ca. 1.400 Beschäftigten hat bundesweit gemäß Standortliste BwBM zu erfolgen.
Weitere Informationen zum Leistungsinhalt sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Anlage Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung);
1b) Aktueller, vollständiger Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, z.B. Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate).
1c) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist Anlage "ANLAGE-Eigenerklärung-VO-2022-833" zu verwenden.
weiter siehe Aufforderung Angebotsabgabe unter sonstige Informationen/ Bekanntmachung unter zusätzliche Angaben
2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre;
2b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, der letzten 3 Geschäftsjahre;
2c) Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 1,0 Mio. EUR für Sachschäden und mindestens 250.000 EUR für Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Versicherungsjahr, durch Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises oder durch Vorlage einer schriftlichen Eigenerklärung des Versicherers, dass dieser im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
weiter siehe Aufforderung Angebotsabgabe unter sonstige Informationen/ Bekanntmachung unter zusätzliche Angaben
3a) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Bieters, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, der Leistungszeit sowie Angabe öffentlicher oder privater Auftraggeber mit Kontaktdaten zu den genannten Referenzen;
3b) Eigenerklärung zum Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde nach § 4 DGUV V2 bzw. § 7 Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit ASiG für das im Auftragsfall vorgesehene Personal. Sofern das einzusetzende Personal bei Angebotsabgabe feststeht, ist dieses im Angebot namentlich zu benennen und der Qualifikationsnachweis dem Angebot beizufügen. Das einzusetzende Personal ist
spätestens zwei Wochen vor Ausführungsbeginn zu benennen und dessen jeweilige, konkrete Qualifikation nachzuweisen;
3c) Nachweis über die Zusatzqualifikation zum Sicherheits- und Gesundheitskoordinator für das im Auftragsfall einzusetzende Personal. Sofern das einzusetzende Personal bei Angebotsabgabe feststeht, ist dieses im Angebot namentlich zu benennen und der Qualifikationsnachweis dem Angebot beizufügen. Andernfalls ist eine Eigenerklärung einzureichen, dass Personal mit der geforderten Zusatzqualifikation für die Auftragsausführung eingesetzt wird. Das einzusetzende Personal ist spätestens zwei Wochen vor Ausführungsbeginn zu benennen und dessen jeweilige, konkrete Zusatzqualifikation nachzuweisen;
3d) Nachweis eines internen Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates einer unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle.
weiter siehe Aufforderung Angebotsabgabe unter sonstige Informationen/ Bekanntmachung unter zusätzliche Angaben
Mindestanforderung:
Drei [3] Referenzprojekte über arbeitssicherheitstechnische Betreuung, die in den letzten drei [3] Jahren betreut wurden, davon
- mindestens zwei [2] Referenzprojekte über die Betreuung von mindestens 80 Standorten (bundesweit, auch im ländlichen Raum)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu 3. 1), 3. 2) und 3. 3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Frist (kurzfristig 1-2 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.