Arbeitsmarktdienstleistung "Anschluss" Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-196/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung "Anschluss"
Die nachfolgenden Inhalte waren Bestandteil der ausgeschriebenen Maßnahme:
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme mit dem Förderziel "Herstellung der Prozessfähigkeit", im Ressourcenbereich Rahmenbedingungen. Nach individueller Problemlage kann auch die Arbeit am Ziel "Wettbewerbsfähigkeit" in den Ressourcenbereichen Motivation und Sozialverhalten notwendig sein.
Am Ende der Maßnahme soll die Aufnahme einer AGH oder eine schrittweise Annäherung an den Arbeitsmarkt durch berufliche Qualifizierung stehen. Die Mitwirkung der Teilnehmenden soll weiter verbessert und bereits identifizierte Problembereiche (weiter) bearbeitet und beseitigt (Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen) werden.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Stadt Marl 45768 Marl Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme mit dem Förderziel "Herstellung der Prozessfähigkeit", im Ressourcenbereich Rahmenbedingungen. Nach individueller Problemlage kann auch die Arbeit am Ziel "Wettbewerbsfähigkeit" in den Ressourcenbereichen Motivation und Sozialverhalten notwendig sein.
Am Ende der Maßnahme soll die Aufnahme einer AGH oder eine schrittweise Annäherung an den Arbeitsmarkt durch berufliche Qualifizierung stehen. Die Mitwirkung der Teilnehmenden soll weiter verbessert und bereits identifizierte Problembereiche (weiter) bearbeitet und beseitigt (Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen) werden.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung ergibt sich aus dem Preisblatt (E.1). Der angegebene Maßnahmeort ist zwingend einzuhalten.
Maßnahmeort ist hier, wie im Preisblatt (E.1) genannt, die Stadt Marl.
Die individuelle Teilnahmedauer beträgt in der Regel 6 Monate. Individuell kann durch die zuständige Integrationsfachkraft der beauftragenden Behörde eine längere oder kürzere individuelle Zuweisungsdauer bestimmt werden. Die individuelle Zuweisungsdauer einer teilnehmenden Person darf nicht über die Maßnahmedauer hinausgehen.
Der genaue Maßnahmezeitraum ist dem Losblatt (E.1) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AMDL: Anschluss
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45699
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DEK8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.