E1-Emulation
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lzpd.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
E1-Emulation
Beendigung der bereits begonnenen E1-Emulation
Beendigung der bereits begonnenen E1-Emulation. Der Hauptfokus liegt während der Vertragslaufzeit auf der Beendigung der bereits begonnenen E1-Emulation im Netz. Es handelt sich hierbei um die Übertragung von PDH-Daten über Carrier Ethernet. Diese wird notwendig, da die angemieteten E1-Leitungen bei der Deutschen Telekom zum Ende 2023 abgeschaltet werden und somit die die meisten Ringe im Netz ausfallen würden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der öffentliche Auftraggeber hat den Auftrag zur E1-Emulation als Nachfolgevertrag zweier auslaufender Rahmenverträge zur Errichtung und Instandhaltung von Richtfunkstrecken in Nordrhein-Westfalen an den bisherigen Auftragnehmer, die Omnitron Griese GmbH, vergeben. Einzig Omnitron ist technisch in der Lage, die Fertigstellung einer E1-Emulation bis zum 31. Dezember 2023 mit hinreichender Gewissheit und ohne Risiko zu gewährleisten. Erhebliche bereits eingetretene und künftig mögliche Verzögerungen bei der Netzmodernisierung und IP-Migration des Digitalfunkkernnetzes des Bundes sowie die unabwendbare Abschaltung einer bisher auch für das nordrhein-westfälische Zugangsnetz genutzten Plattform machen eine Fertigstellung der E1-Emulation bis zum 31. Dezember 2023 erforderlich. Die rechtzeitige Fertigstellung setzt voraus, dass der Auftragnehmer unmittelbar nach Auftragsvergabe mit dieser fortfahren kann und keine Einarbeitungs-/Übergabephase benötigt. Einzig Omnitron verfügt über die notwendige konkrete Kenntnis des Systems und kann ohne Einarbeitungs-/Übergabephase, insbesondere ohne ein durch eine Einarbeitungsphase verursachtes Verstreichen ungenutzter Turn On Cycles (TOCs) unmittelbar mit der Fertigstellung der E1-Emulation beginnen und diese so bis zum Wegfall der bisherigen technischen Grundlagen am 31. Dezember 2023 gewährleisten. Die Einbeziehung eines anderen Auftragnehmers würde die rechtzeitige Fertigstellung der E1-Emulation faktisch zunichtemachen und die polizeiliche und nichtpolizeiliche Aufgabenerfüllung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Nordrhein-Westfalen gefährden. Vernünftige Alternativlösungen zu der kurzfristigen Errichtung und Fertigstellung der E1-Emulation, die die Funktionsfähigkeit des Zugangsnetzes in NRW auch nach dem 31. Dezember 2022 sicher zu gewährleisten, bestehen nicht.
Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt einen Anschlussvertrag zum Vertrag über die E1-Emulation zu schließen. Dieser Vertrag soll den Zeitraum ab der Beendigung der E1-Emulation (voraussichtlich spätestens zum 31.12.2023) abdecken. Das zugehörige Vergabeverfahren wird voraussichtlich am 20.10.2022 beginnen. Auf die Vorinformation (ABl. 2022/S 176-498381) wird verwiesen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
E1-Emulation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schlangenbad
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65388
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § 134 verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Auf die Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung vom 16.09.2022 (ABl. 2022/S 179-507401) wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html