Miete Farbdrucksysteme Referenznummer der Bekanntmachung: Zi 09/2022 Farbdrucksysteme
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47804
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete Farbdrucksysteme
Miete von 2 Farbdrucksystemen inkl. dazugehöriger Software, Toner und Betriebsteile
SWK STADTWERKE KREFELD AG St. Töniser Str. 124 47804 Krefeld
2 Farbdrucksysteme
optional in beidseitigem Einvernehmen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Ausschreibungssunterlagen wird das Formblatt "Eignungsangaben" übermittelt. Dieses Formblatt und die
geforderten Nachweise und Anlagen müssen mit dem Teilnahmeantrag / Angebot eingereicht werden.
Die nachfolgenden Bedingungen sind mit dem Formular anzunehmen:
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass:
1) er im Handelsregister eingetragen ist,
2) er das deutsche Recht anerkennt,
3) keine Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen,
4) alle Unterlagen in Deutsch eingereicht werden,
5) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich in Liquidation befindet,
6) er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
7) er Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist,
8) er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe oder Geldbuße belegt worden ist,
9) er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt,
10) in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, Wettbewerb beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
11) in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen Vergabeverfahren bei dieser und anderen Vergabestellen nicht vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat und
12) Personen auf Seiten des Auftraggebers, welche mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages direkt/indirekt befasst oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat.
Die Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie wie unter I.3 Kommunikation angegeben. Evtl. Rückfragen zur Ausschreibung werden ebenfalls hierüber elektronisch abgewickelt.
Abgabe der vollständigen Teilnahmeunterlagen bis 03.11.2022, 10.00 Uhr bzw. der Angebotsunterlagen bis 01.12.2022, 10.00 Uhr, ausgefüllt und unterschrieben mit nötigen Nachweisen, wie in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer III.1ff, bitte in Dateiform über diese Plattform hochladen. Rückfragen Teilnahmewettbewerb dürfen bis 27.10.2022, 10.00 Uhr gestellt werden, Rückfragen zur Angebotsabgabe bis 24.11.2022, 10.00 Uhr.
Enthält das Angebot Unklarheiten, darf der AG nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung Aufklärung im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben verlangen.
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist können bereits eingereichte Angebote zurückgezogen werden.
Verspätet abgegebene oder nicht unterschriebene Teilnahmeanträge/Angebote werden nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDVDBDX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Enthalten die Verdingungsunterlagen und / oder die den Bietern mitgeteilten übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe, schriftlich oder per Telefax beim Ansprechpartner gem. Ziffer 1.5 darauf hinzuweisen.
Diese Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn der Bieter - gleichgültig zu welchem Zeitpunkt - Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennt oder zu erkennen glaubt.
Rügt ein Bieter einen Vergabeverstoß, eine Unklarheit oder eine aufklärungsbedürftige Tatsache nicht, kann er sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
Der Antrag für ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.