Evangelisch Stiftisches Gymnasium Gütersloh - Stahlbau Provisorium Referenznummer der Bekanntmachung: 03/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.esg-guetersloh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49080
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.e-coo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evangelisch Stiftisches Gymnasium Gütersloh - Stahlbau Provisorium
Für die bauseitige Montage von Container wird eine Stahlkonstruktion errichtet, die einen Teil der Container des 1. und 2. Obergeschoss der provisorischen Schule aufnimmt.
Die gesamte Containerschule einschließlich der Stahlkonstruktion soll nach ca. 2 Jahren Nutzungsdauer wieder bauseits demontiert werden.
Gütersloh, DE
Vergeben wird eine Bauleistung für eine Stahlkonstruktion (Stahltragwerk als Schweißkonstruktion).
Die vorstehenden Daten sind lediglich zur groben Orientierung bestimmt. Die konkret geschuldeten Daten ergeben sich aus den rechtlichen Vorbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung einzureichen)
- Eigenerklärung BMWK (Anlage aus den Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
- Eigenerklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche Anforderung
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für jedes Geschäftsjahr von 2019 bis 2021
- Eigenerklärung zur Solvenz: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, bei der Angebotswertung die Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters zu fordern
- Eigenerklärung über vergleichbare Referenzen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, bei Angebotswertung den Nachweis von vergleichbaren Referenzen zu fordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Vergabe des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Auftrags von der Bewilligung von Zuwendungen abhängt, die die Vergabestelle beantragt hat, die aber noch nicht bewilligt sind. Sollte die Maßnahme der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung des Gymnasiums der Vergabestelle in Gütersloh nicht oder nicht in ausreichender Höhe gefördert werden, behält sich die Vergabestelle vor, dieses Vergabeverfahren durch Aufhebung zu beenden und einen Zuschlag nicht zu erteilen. Ansprüche der Unternehmen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen, gegen die Vergabestelle sind im Falle der Aufhebung unter sämtlichen rechtlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.