Freianlagen - Landschaftsarbeiten, Neubau Bildungscampus Bohlenweg Referenznummer der Bekanntmachung: 99/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höxter
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagen - Landschaftsarbeiten, Neubau Bildungscampus Bohlenweg
Freianlagen - Landschaftsarbeiten, Neubau Bildungscampus, Bohlenweg 5, 33034 Brakel
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Leistungen ist die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen für die Errichtung der Freianlagen zum Bildungscampus im Bohlenweg, 33034 Brakel, errichtet für den Kreis Höxters und die Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg.Die Qualitäts- und Leistungsausführung mit allen erforderlichen Nebenleistungen muss dem Qualitätsstandard der Leistungsverzeichnis-Beschreibung entsprechen. Planung:ca.1.775 qm Betonsteinpflasterca. 260 lfmBordeca. 525 lfmKantensteineca. 130 lfmWinkelsteineca. 40 lfmBlockstufenca. 85 lfmEntwässerung DN 100ca. 85 lfmEntwässerung DN 150ca. 55 lfmEntwässerung DN 200ca. 280 lfmLeerrohr DN 110ca. 160 lfmLeerrohr DN 160ca. 375 qm Rasenflächenca. 460 qm Beetflächen Gesamt zu bearbeitende Fläche Freianlagen ca. 4.800 qm. (Bei den o.g. Ausführungen handelt es sich lediglich um einen Auszug aus dem Leistungsverzeichnis, maßgeblich sind die kompletten Vergabeunterlagen.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Beverungen-Blankenau
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37688
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.