Umrüstung eines bereits bestehenden Messfahrzeuges mit Radartechnik auf ein Lasermesssystem
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2005/2006/2007
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umrüstung eines bereits bestehenden Messfahrzeuges mit Radartechnik auf ein Lasermesssystem
Umrüstung eines bereits bestehenden Messfahrzeuges mit Radartechnik auf ein Lasermesssystem, Schulung und Auswertesoftware
Ennepe-Ruhr-Kreis
Ein bereits vorhandenes Messfahrzeuges (VW Caddy) mit Radartechnik soll auf ein Lasermesssystem umgerüstet werden. Vergeben wird das Gesamtsystem von Lieferung und Einbau der Messtechnik nebst erforderlichem Zubehör, Schulung und Auswertesoftware.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Formular E1 521EU/EN des Bieters/ der Bietergemeinschafts-mitglieder bzw. bei Eignungsleihe (bei Unterauftragsvergabe spätestens vor Vertragsschluss)
- bei Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Angabe von Vertretung und Haftung gemäß Formular E2 531 EU-EN
- bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme (E3 532 EU-EN) und Verpflichtungserklärung gemäß Formular E4 533 EU-EN. Der Bieter hat bei der Eignungsleihe mit dem Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers vor Zuschlagserteilung mit der Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
- bei Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Angabe von Vertretung und Haftung gemäß Formular E2 531 EU-EN
- bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme (E3 532 EU-EN) und Verpflichtungserklärung gemäß Formular E4 533 EU-EN. Der Bieter hat bei der Eignungsleihe mit dem Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers vor Zuschlagserteilung mit der Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
Ausführungsbedingung ist eine Lieferung der Leistung und Rechnungserstellung noch im Kalenderjahr 2022. Die Schulung kann auch zu einem späteren (zeitnahen) Zeitpunkt durchgeführt werden.
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates (zuletzt geändert am 21.07.2022) sind keine Unternehmen mit Russlandbezug am Auftrag zu beteiligen (siehe Formular E6). Im Hinblick auf die Schulungsleistungen muss der Bieter/Auftragnehmer sicherstellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrags nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten (Eigenerklärung E6).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.