Sprühtrockneranlage Referenznummer der Bekanntmachung: Pup_027
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sprühtrockneranlage
Lieferung und Aufstellung einer Sprühtrockneranlage teilautomatisiert, 3,3 kg/h, 15 kW, DN 800
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Aufstellung einer Sprühtrockneranlage teilautomatisiert, im Wesentlichen bestehend aus:
Speisesystem, Zerstäubersystem, Prozessgas-Aufbereitung, Sprühtrocknungsturm, Prozessgasaustritts- und Pulversammelsystem, Meß-, Steuer- und Regelsystem, geeignet z. B. für Li-Ni-Mn-Co-Oxid-Suspension/-Lösung in organischem Lösungsmittel/Wasser.
Die Anlage wird mit einem „inert Loop“ für die Sprühtrocknung betrieben und mit einer Vielzahl von organischen Lösungsmitteln wie Methanol, Ethanol und Aceton etc. eingesetzt werden.
Anlagenkomponenten wie z.B. elektrische Heizungen sind nach IEC/ATEX als T2 klassifiziert.
Die nominelle Verdampfungskapazität ist von Temperatur, verwendetem Lösungsmittel und Betriebsbedingungen abhängig, bei einer Temperatur von 200 °C des in den Trockenturm eintretenden Prozessgases und einer Austrittstemperatur von 90 °C ist die Wasserverdampfungsleistung ≥ 3,3 kg/h., Leistung gemäß vorgegebenen Kapazitätskurven, maximale Eintrittstemperatur: 200 °C, Zerstäuberausrüstung: Zweistoffdüse im Gleichstrombetrieb, Zweistoffdüse im Springbrunnenbetrieb, Elektrischer Heizung, Prozessgasmenge bei 200 °C und Stickstoffbetrieb: 100 kg/h im Umwälzbetrieb, Incl. Abgasreinigung und Automatik-Steuerung elektrisch und pneumatisch, Gesamtanschlusswert 15 kW, Kühlmittelversorgung, Glykolmischung bei -25 °C und ≤5 bar
Werkstoffe: Die allgemeine Werkstoffbeschreibung ist laut AISI-Normen definiert. Der gelieferte Werkstoff wird wie folgt sein: AISI 304 oder EN 1.4301 für nicht produktberührte Stahlteile. AISI 316 oder EN 1.4401/1.4436, AISI 316L oder EN 1.4404/1.4435 für Edelstahlteile, die mit dem Produkt in Berührung kommen. Komponenten wie Motoren, Hämmer und Ventil-Außenflächen (und Innenflächen, wenn nicht in Berührung mit Produkt) sind typisch aus anderen Materialien hergestellt und eventuell lackiert.
Oberflächenbehandlung: Innenräume der Trockenkammer mit Pulverkontakt und Zyklonkanal: Kaltgewalzt 2B mit Schweißzonen, die auf Ra ≤ 0,8 μm geschliffen sind. Innere Oberfläche des Zyklons: Geschliffen auf Ra ≤ 0,8 μm. Innere Oberfläche des Patronenfilters: Kaltgewalzt 2B, mit Schweißzonen geschliffen auf Ra ≤ 0,8 μm. Innere Oberfläche des Schlauchfilters: Kaltgewalzt 2B mit Schweißzonen geschliffen auf Ra ≤ 0,8 μm. Außenseiten von Trockenkammer, Zyklon und Abgasfilter: geschliffen oder gebürstet
Maschinen und Sicherheit: EU-Richtlinie für Maschinen 2006/42/EC mit späteren Änderungen und zugehörigen Standards. ATEX-Richtlinie 2014/34/EU mit späteren Änderungen, PED-Richtlinie 2014/68/EU mit späteren Änderungen
Elektrische Norm: EN 60204-1:2018, Sicherheit von Maschinen - elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine AnforderungenLieferumfang
Speisesystem, Speisepumpe, Zerstäubungssystem, Zweistoff-Düsenzerstäubungssystem, in Gleichstrom-Modus, Durchflussmesser für Druckgas, Druckgasverbrauch, Standard: 5 kg/h bis 15 kg/h bei einem Druck von bis 2,0 bar am, Zweistoffdüseneingang. Betrieb mit höherem Druck, Prozessgassystem, Ventilator, Prozessgas- Versorgungsleitung, vom Ventilator zum Prozessgaserhitzer, Berstscheibe, für sichere Entlastung von zu hohem oder zu niedrigem Druck in der Anlage,
Prozessgaserhitzer, elektrisch, bei Überhitzung (T2 ~300 °C), Alarmsignal, Prozessgas- Versorgungsleitung vom Prozessgaserhitzer zum Trockenturmeintritt, Sprühtrocknungsturmsystem, Abgaskanal, Kondensator, Prozessgas-Nacherhitzer, elektrisch, Geschlossener Kreislauf mit Stickstoffspülung und Druckregelsystem, Kontrollsystem, Pneumatische Steuerungen, Elektrischer Steuerschrank mit Kontrollsystem, Halbautomatische Bedienfunktion, Teile für den Pulveraustrag aus der Trockenkammer, Pneumatisches Hammersystem, Reinigungsvorrichtungen, Dokumentation . . .
Trockenturm zylindrischer Teil: Durchmesser = 0,8 m, Höhe: = 0,65 m; Konus: 60°, u. A. mit 0,25 m Sprühturmverlängerung, Prozessabluftleitung, Patronen-/ selbstreinigender Schlauchfilteranlage für Prozess-Abgas und Ersatzteilen
1. Wertungsschritt: Die Bewerber werden auf Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 GWB, sowie der Verordnung (EU) überprüft. Im 2. Wertungsschritt wird die Eignung gemäß III.1) überprüft. Insbesondere der Nachweis bzgl. der Erfahrung in der erfolgreichen Etablierung von Sprühtrockneranlagen mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung ist der Bewerbung beizulegen.
- Berufs- oder Handelsregisterauszug. Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB, sowie die Erklärung nach Verordnung (EU) 2022/576. (Kann über Muster F105o erfolgen). Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
(1) Nachweis der geforderten Haftpflichtversicherungsdeckung und im Bedarfsfall einer notwendigen Sicherheitsleistung.
(2) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten drei Jahre des Unternehmens gemäß § 45 VgV, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
(3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß § 45 VgV.
Haftpflichtversicherungsdeckung mit mindestens 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden und 1,0 Mio. EUR bei sonstigen Schäden.
(1) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes wenn möglich, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber inkl. der Bescheinigungen gemäß § 122 GWB. (2) Nachweis bzgl. der Erfahrung in der erfolgreichen Etablierung von Sprühtrockneranlagen mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung.
gemäß II.2.4)
Die entsprechenden Unterlagen werden in Stufe 2 des Verfahrens an die teilnehmenden Unternehmen versendet.
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen an ZSW-Unternehmen (Auftragsbedingungen)
(2) Bewerbungsbedingungen (632 EU) für die Vergabe von Leistungen nach VgV
(3) Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (635)
(4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
- jeweils in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Bewerbungsformblatt Muster F105o ist mit den entsprechenden Angaben und zusätzlichen Anlagen gemäß Teilnahmebedingungen Abschnitt III.1) mit der Bewerbung abzugeben. Fehlende Angaben können zum Ausschluss für Stufe 2 des Verfahrens führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.