Angebotsphase 1_ HAL-DUI_Dienstplan- und Zeiterfassungssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 67-21 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/klinikum-duisburg/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/klinikum-bergmannstrost-halle/
Abschnitt II: Gegenstand
Angebotsphase 1_ HAL-DUI_Dienstplan- und Zeiterfassungssystem
Lieferung und Einführung eines Dienstplan- und Zeiterfassungssystems.
Duisburg
BG Klinikum Duisburg gGmbH Großenbaumer Allee 250 47249 Duisburg
Lieferung und Einführung eines Dienstplan- und Zeiterfassungssystems.
Halle
BG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbH Merseburger Str. 165 06112 Halle (Saale)
Lieferung und Einführung eines Dienstplan- und Zeiterfassungssystems.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Duisburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44805
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.pradtke.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Halle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44805
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.pradtke.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6RT2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).