Wohnungsneubau Stettiner Str. in Dortmund Hörde Referenznummer der Bekanntmachung: F056/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnungsneubau Stettiner Str. in Dortmund Hörde
Das im Eigentum der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft stehende Grundstück an der Stettinerstr., Gemarkung Hörde, Flur 1, Flurstücke 1306, 1303, 1305 etc. befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße. Das gesamte Grundstück hat eine Fläche von 4.000 Quadratmetern.
Die zu realisierenden drei Punkthäuser befinden sich im südwestlichen Randbereich des Stadtbezirkszentrums Dortmund-Hörde und im östlichen Bereich des Ortsteils Hacheney.
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Stadt Dortmund 44145 Dortmund
Planungsleistung für Gebäudeplanung und Freianlagenplanung
Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber*innen vorliegen, wird ein Ranking anhand der zusätzlichen Bewertungskriterien erstellt. Die zusätzlichen Bewertungskriterien sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Vergabeunterlagen
- Nachweis Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
- Umsatzabfrage
- Berufshaftpflichtversicherung mindestnötige Deckung 3,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden
- Umsatz (Honorar) mind. 500.000 EUR netto i. Mittel der letzten 3 Jahre für Fachdisziplin Gebäudeplanung
- Angabe der Mitarbeitendenstruktur
- Abfrage von zwei Referenzen über die in den letzten sechs Kalenderjahren erbrachten Leistungen im Bereich Wohnungsneubau
- Mind. 5 Mitarbeitende Ingenieur*innen im Mittel der letzten drei Jahre, hiervon drei Mitarbeitende im Bereich Projektplanung, sowie zwei Mitarbeitende im Bereich Projektrealisierung
- Beide Referenzen müssen jeweils die folgenden Mindestkriterien erfüllen:
Investitionssumme mind. 3 Mio. EUR brutto
Honorar mind. 220.000 EUR brutto
Geschosswohnungsbau
Mind. 12 Wohneinheiten
Planung muss durch das Büro abgeschlossen sein (Lph. 5)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieses Vergabeverfahren wird im Namen und für Rechnung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG durch das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund durchgeführt. Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDENR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland