Erneuerung des Microsoft Enterprise Agreement
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung des Microsoft Enterprise Agreement
Die Rheinbahn AG beabsichtigt die Erneuerung der Rahmenvereinbarung zum EA mit der Microsoft Deutschland GmbH zu den geltenden BMI-Konditionen. Insbesondere beinhaltet der EA-Beitritt die folgenden Leistungen:
- Software-Lizenzbeschaffung entsprechend der Lizenzmodelle des Lizenzgebers Microsoft inkl. Software Assurance
(Lizenz inkl Software Assurance (kurz SA)) - Softwarepflege (Software Assurance)
- Subscription für Online-Dienste
- Lizenzberatung und –dokumentation unabhängig vom Lizenzgeber
- Lisence Life Cycle Betrachtung
- Durchführung eines Microsoft SAMs während der Laufzeit
Während der gesamten Laufzeit sollen Lizenzerweiterungen oder neue Softwareprodukte der Firma Microsoft, sowohl für Online-, als auch für OnPremise-Produkte, in den Vertrag aufgenommen werden können. Für neue, sich zum Zeitpunkt der Vertragsschließung, noch nicht im Vertrag enthaltene Produkte, gilt der aktuelle Listenpreis abzüglich BMI-Preisstaffel.
Der EA Rahmenvertrag wird für einen Zeitraum von vier Jahren geschlossen.
Gegenstand der Enterprise Agreements sollen Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflegedes Lizenzgebers Microsoft einschließlich der erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungensein.
lnsbesondere beinhalten die Enterprise Agreements:
- Software-Lizenzen entsprechend den Lizenzmodellen des Lizenzgebers Microsoft inkl. Software Assurance,
- Softwarepflege (Software Assurance),
- Mehrwertleistungen des Lizenzgebers,
- Lizenzberatung und Lizenzdokumentat¡on unabhängig vom Lizenzgeber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit alleinvertretungsberechtigtem Ansprechpartner
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird vorausgesetzt, dass ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt, um zu gewährleisten, dass ein Besteller alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält(unter Beachtung der Lizenzkette). Weisen Sie zweifelsfrei nach, wie ihr Unternehmen (unter Beachtung der Lizenzkette) gewährleistet, dass ein Besteller alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Microsoft-Autorisierung oder auch durch einen anderen gleichwertigen Nachweis, insbesondere durch eine ununterbrochene Lizenzkette, geführt werden. Wird der Nachweis nicht über eine Microsoft-Autorisierung geführt, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit ebenfalls dem Bieter. Aus dem Nachweis muss insbesondere hervorgehen, dass Sie seitens des Lizenzgebers berechtigt sind, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Eigenerklärungen des Bieters gelten weder als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen noch als Nachweis der Gleichwertigkeit einer anderen Nachweisform.
Es wird vorausgesetzt, dass die Mitarbeiter ihres Unternehmens in den Technologien der Firma Microsoftqualifiziert sind, insbesondere über aktuelle Kenntnisse der Lizenzmodelle verfügen, und diese Qualifikation nachweisen können.
Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter https://www.subreport.de/E75953336 unter Verwendung der ID E75953336 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die Beantwortung von Fragen zum Vergabeverfahren, sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle, erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html