Evangelisch Stiftisches Gymnasium - Provisorium Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 03/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.esg-guetersloh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49080
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.e-coo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evangelisch Stiftisches Gymnasium - Provisorium Außenanlagen
Bei den nachstehend beschriebenen Leistungen handelt es sich um Landschafts- und Tiefbauarbeiten zur Erstellung einer Schulhofanlage an dem Provisorium des
Gymnasiums auf dem angrenzenden Sportplatz zwischen der Daltropstraße und Friedrichstraße in Gütersloh. Das Evangelisch Stiftische Gymnasium (ESG) in Gütersloh
beabsichtigt den Ausbau seiner Kapazitäten. Hiefür ist ein Erweiterungsbau geplant. Im Zuge dessen wird das gesamte Schulgelände neu geplant und teilweise
erweitert. Damit die Arbeiten ausgeführt werden können und denoch der Schulbetrieb weitergehen kann, wird auf dem Gelände des angrenzenden Sportplatzes bis zur Fertigstellung des Neubaus provisorische Schulräume mit Containern errichtet. Nach dem Rück-Umzug in die Schule wird das Provisorium abgebaut und der Sportplatz wieder hergstellt. In der Leistungsbeschreibung wird die Erstellung des Schulhofs um das Provisorium beschrieben, inkl. der erfoderlichen Vor- und Abbrucharbeiten.
Gütersloh, AT
Vergeben wird eine Bauleistung für Landschafts- und Tiefbauarbeiten.
Dazu zählen Vor- und Abbrucharbeiten; Erdbau Außenanlagen; Technische Anlagen (Abwasseranlagen, Rohrrigole, Anschlussleitungen/Notüberläufe); Oberbau, Deckschichten; Baukonstruktionen; Beleuchtungsanlagen; allgemeine Einbauten und Vegetationsflächen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung einzureichen)
- Eigenerklärung (Anlage BMWK- und Schreiben vom 14.04.2022)
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für jedes Geschäftsjahr von 2019 bis 2021
- Eigenerklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, bei der Angebotswertung die Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters zu fordern
- Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen
- Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten des Bieters
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Vergabe des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Auftrags von der Bewilligung von Zuwendungen abhängt, die die Vergabestelle beantragt hat, die aber noch nicht bewilligt sind. Sollte die Maßnahme der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung des Gymnasiums der Vergabestelle in Gütersloh nicht oder nicht in ausreichender Höhe gefördert werden, behält sich die Vergabestelle vor, dieses Vergabeverfahren durch Aufhebung zu beenden und einen Zuschlag nicht zu erteilen. Ansprüche der Unternehmen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen, gegen die Vergabestelle sind im Falle der Aufhebung unter sämtlichen rechtlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.