Herstellung der Sekundäraue in Erftstadt- Blessem Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-24/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erftstadt
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50374
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] /614
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erftstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.erftstadt.de/web/rathaus-in-erftstadt/finanz-und-kassenwesen/zentrale-vergabestelle
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung der Sekundäraue in Erftstadt- Blessem
Durch das Hochwasserereignis im Juli 2021 und die anschließende Erosion südlich des Kieswerks Blessem soll im Rahmen eines Sekundärauenkonzeptes Blessem wieder aufgefüllt werden.
Zur Erstellung der Sekundäraue sind auf einer Fläche von ca. 6,9 ha etwas 300.000 m3 Boden aufzutragen.
Diese Maßnahmen sind im Rahmen der Gefahrenabwehr kurzfristig auszuführen. Um einen weiteren Schaden, bei einem möglichen Flutereignis gesichert zu vermeiden, ist ein unmittelbarer Beginn der Arbeiten zwingend erforderlich.
Der Ausführungszeitraum beträgt ca. 3 Jahre und 6 Monate.
Die genauen Anforderungen zur Wiederverfüllung des Erosionskraters wurden mit den zuständigen Bezirksregierungen, dem geologischen Dienst, dem Erftverband, dem Betreiber der Kiesgrube und der Stadt Erftstadt abgestimmt.
Für das Verfüllmaterial wurden durch die Bezirksregierung Arnsberg als auch durch den Rhein-Erft-Kreis strenge Regeln für die Beschaffung, die Anforderungen an das Material selbst, sowie die eigentliche Einbringung (Prüfung der Qualität, Einbau, Nachweise beider Punkte) vorgegeben.
Das Gutachten enthält die Angaben zum Verfüllmaterial und wird als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Stadt Erftstadt 50374 Erftstadt Ortsteil Blessem
Durch das Hochwasserereignis im Juli 2021 und die anschließende Erosion südlich des Kieswerks Blessem soll im Rahmen eines Sekundärauenkonzeptes Blessem wieder aufgefüllt werden.
Zur Erstellung der Sekundäraue sind auf einer Fläche von ca. 6,9 ha etwas 300.000 m3 Boden aufzutragen.
Diese Maßnahmen sind im Rahmen der Gefahrenabwehr kurzfristig auszuführen. Um einen weiteren Schaden, bei einem möglichen Flutereignis gesichert zu vermeiden, ist ein unmittelbarer Beginn der Arbeiten zwingend erforderlich.
Der Ausführungszeitraum beträgt ca. 3 Jahre und 6 Monate.
Die genauen Anforderungen zur Wiederverfüllung des Erosionskraters wurden mit den zuständigen Bezirksregierungen, dem geologischen Dienst, dem Erftverband, dem Betreiber der Kiesgrube und der Stadt Erftstadt abgestimmt.
Für das Verfüllmaterial wurden durch die Bezirksregierung Arnsberg als auch durch den Rhein-Erft-Kreis strenge Regeln für die Beschaffung, die Anforderungen an das Material selbst, sowie die eigentliche Einbringung (Prüfung der Qualität, Einbau, Nachweise beider Punkte) vorgegeben.
Das Gutachten enthält die Angaben zum Verfüllmaterial und wird als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Maßnahme dient der Gefahrenabwehr
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung der Sekundäraue in Erftstadt- Blessem
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR5D41G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de