Schreinerarbeiten, Anne-Frank-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2020003851
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schreinerarbeiten, Anne-Frank-Schule
Tischlerarbeiten Möbel, Staudinger-Gesamtschule
Freiburg i. Br.
Anne-Frank-Schule Freiburg, Wilmersdorfer Str. 19, 79114 Freiburg, Sanierung und Erweiterung der Anne-Frank-Schule
Schreinerarbeiten
Wandverkleidungen (ca. 570 qm); Garderobenanlage mit Sitzbänken (ca. 300 qm),
Einbauschränke Sondereinbauten Arztzimmer; Fensterbänke und Sturzbekleidungen ca. 200 lfm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Schreinerarbeiten, Anne-Frank-Schule
Ort: Zell a.H.
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i.Br.
Anne-Frank-Schule Freiburg, Wilmersdorfer Str. 19, 79114 Freiburg, Sanierung und Erweiterung der Anne-Frank-Schule
Schreinerarbeiten
Wandverkleidungen (ca. 570 qm); Garderobenanlage mit Sitzbänken (ca. 300 qm),
Einbauschränke Sondereinbauten Arztzimmer; Fensterbänke und Sturzbekleidungen ca. 200 lfm.
Ort: Zell a.H.
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
NT2:
Materialpreissteigerungen (aktuelle Marktlage/Preisentwicklungen) sowie Bauzeitverschiebungen deren Ursache nicht vom AG zu vertreten sind
Ein Auftragnehmerwechsel ist weder wirtschaftlich noch gewährleistungstechnisch realisierbar und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.