Sukzessivliefervertrag AEDs/Defis Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-023-SE-OV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rkh-gesundheit.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sukzessivliefervertrag AEDs/Defis
Gegenstand dieser Beauftragung für Lieferleistungen sind der Kauf und die Belieferung von ca. 75 halbautomatisierten
Defibrillatoren (AEDs) Typ Stryker Lifepak1000SE und Zubehör und 5 Defibrillatoren Lifepak20e.
RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH Posilipostr. 4 71640 Ludwigsburg, RKH Klinikum Ludwigsburg Posilipostr. 4 71640 Ludwigsburg, RKH Krankenhaus Bietigheim-Vaihingen Riedstraße 71321 Bietigheim, RKH Krankenhaus Marbach Im Bannmüller 8 71762 Marbach, RKH Orthopädische Klinik Markgröningen Kurt-Lindemann-Weg 10 71706 Markgröningen, RKH Krankenhaus Mühlacker Hermann-Hesse-Str. 34 75417 Mühlacker, RKH Geriatrische Rehabilitations-Klinik Hermann-Hesse-Str. 34 75417 Mühlacker, RKH Krankenhaus Neuenbürg Marxzeller Str. 46 75305 Neuenbürg, RKH Fürst-Stirum-Klinik Gutleutstr. 1-14 76646 Bruchsal, RKH Rechbergklinik Edisonstr. 10 75015 Bretten
Gegenstand dieser Beauftragung für Lieferleistungen sind der Kauf und die Belieferung von ca.
75 Stück halbautomatisierten Defibrillatoren (AEDs) des Typs Stryker Lifepak 1000 SE und Zubehör
und 5 Stück Defibrillatoren Lifepak20e. Die Lieferung muss inklusive nach dem MPG
und der MPBetreibV vorgeschriebener Einweisung erfolgen. Die Kompatibilität der Elektroden
muss aufgrund der Patientensicherheit zu den in der Holding befindlichen Defibrillatoren Stryker
Lifepak15 und Lifepak20 gegeben sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die "Eigenerklärung zur Eignung" in Textform beigefügt sein.
- Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug). Dieser darf nicht älter als ein Jahr sein.
1. Haftpflichtversicherung (Versicherungsnachweis oder Eigenerklärung):
Vorlage des Nachweises einer bestehenden Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer durch mindestens Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Bewerbers / des bevollmächtigten Verttreters der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung abgeschlossen wird. Der eingereichte Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
- Personen- und Sachschäden pauschal 3 Mio. EUR pro
Schadensfall
- Vermögensschäden 5 Mio. EUR pro Schadensfall
- wenigstens [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden durch Verletzung des Datenschutzgesetzes.
2. Jahresumsatz (Fomular Eigenerklärung zur Eignung): Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
- Angabe von 3 Referenzen in vergleichbarer Höhe des ausgeschiebenen Auftragsvolumens gemäß Formblatt Eigenerklärung zur Eignung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCS66B3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Aublauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalender nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollenn, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rkh-gesundheit.de