Gerätewagen Logistik GW-L Referenznummer der Bekanntmachung: 120/0904
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Gerätewagen Logistik GW-L
Lieferung eines Gerätewagens Logistik (GW-L)
Karlsruher Institut für Technologie Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Herstellung, Lieferung eines Feuerwehrfahrzeuges,
Gerätewagen Logistik (GW-L9
Fahrgestell, Aufbau, Licht-und Signalanlagen
gemäß den Verdingungsunteerlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die
erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen
Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014
über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom
28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters fordert der
Auftraggeber die Vorlage der folgenden Unterlagen:
1.
entsprechende Bankerklärungen,
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem
der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des
Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters stellt der
Auftraggeber folgende Anforderungen, die sicherstellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen
und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität
ausführen zu können
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters fordert der
Auftraggeber die Vorlage der folgenden Unterlagen:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem
Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle
beauftragt sind,
Angabe des Lieferkettenmanagement- und
Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
Eignungsleihe
(1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. 2Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. 3Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
(2) 1Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. 2Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. 3Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. 4Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. 5Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
(3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.
(5) Der öffentliche Auftraggeber kann vorschreiben, dass bestimmte kritische Aufgaben bei Dienstleistungsaufträgen oder kritische Verlege- oder Installationsarbeiten im Zusammenhang mit einem Lieferauftrag direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0366LP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor der Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB.
Der Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.kit.edu