Anmietung von sieben Notarzteinsatzfahrzeugen für eine Mietdauer von 36 Monaten Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2022.09.86.38720
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von sieben Notarzteinsatzfahrzeugen für eine Mietdauer von 36 Monaten
Anmietung von sieben Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) nach DIN 75079 für den Rettungsdienst im Kreis Mettmann
Kreis Mettmann - Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst Adalbert-Bach-Platz 3 40822 Mettmann
Anmietung von sieben Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) nach DIN 75079 für den Rettungsdienst im Kreis Mettmann mit einer Mietdauer von 36 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zusammen mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über mindestens fünf (5) Referenzen im Rahmen der Langzeitmiete (Mietdauer mind. 3 Jahre) unter Benennung von Ansprechpartnern vorgelegt werden.
Es muss nachgewiesen werden, dass (sieben) Leihfahrzeuge des gleichwertigen
Fahrzeugtyps gestellt werden können. Hierzu wird eine Eigenerklärung des Bieters akzeptiert.
Fünf (5) Referenzen im Rahmen der Langzeitmiete (Mietdauer mind. 3 Jahre)
Die Besonderen Vertragsbedingungen können aufgrund ihres Umfanges hier nicht aufgeführt werden, nähere Informationen entnehmen sie daher bitte der Auflistung in den Vergabeunterlagen.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung über die Fähigkeit, (sieben) Leihfahrzeuge des gleichwertigen Fahrzeugtyps zur Verfügung stellen zu können. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 324 EU - Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 523 EU 04-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Referenzerklärung über mindestens 5 Referenzen im Rahmen der Langzeitmiete (mind. 3 Jahre) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angebotsblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- ausgefülltes LV (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Mettmann - Verwaltungsgebäude 1
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025/2026
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebotsabgabe in Form eines elektronischen Angebotes zu erfolgen hat. Hierfür steht das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung.
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YVGQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.