II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anmietung von Druckern und Multifunktionsgeräten für die Kreisverwaltung, Hausdruckerei und die kreiseigenen Schulen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil30121400 Vervielfältigungsgeräte
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Drucker und Multifunktionsgeräte incl. Verbrauchsmaterial und Service sowie Administrations- und Abrechnungssoftware für den Bereich der Kreisverwaltung, der Hausdruckerei und der kreiseigenen Schulen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anmietung von Druckern und Multifunktionsgeräten für die Kreisverwaltung
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)30121400 Vervielfältigungsgeräte
30232100 Drucker und Plotter
30125000 Teile und Zubehör für Fotokopiergeräte
30121200 Fotokopiergeräte
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Drucker und Multifunktionsgeräte incl. Verbrauchsmaterial und Service sowie Administrations- und Abrechnungssoftware für den Bereich der Verwaltung.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Systemkriterien gemäß Anlage 2a / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Software- und Bedienungskriterien gemäß Anlage 2b / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Servicekriterien gemäß Anlage 2c / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Umweltkriterien gemäß Anlage 2d / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/05/2023
Ende: 30/04/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis 3 Monate vor Ablauf durch schriftliche Erklärung ein- bis viermal quartalsweise verlängern. In diesem Fall ist über die Reduzierung der Miet- und Klickpreise neu zu verhandeln. Nach Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer weiteren Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anmietung von Produktionsdrucksystemen für die Hausdruckerei
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)30121400 Vervielfältigungsgeräte
30232100 Drucker und Plotter
30125000 Teile und Zubehör für Fotokopiergeräte
30121200 Fotokopiergeräte
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Anmietung von Produktionsdrucksystemen für die Hausdruckerei
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Systemkriterien gemäß Anlage 2a / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Software- und Bedienungskriterien gemäß Anlage 2b / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Servicekriterien gemäß Anlage 2c / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Umweltkriterien gemäß Anlage 2d / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/05/2023
Ende: 30/04/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis 3 Monate vor Ablauf durch schriftliche Erklärung ein- bis viermal quartalsweise verlängern. In diesem Fall ist über die Reduzierung der Miet- und Klickpreise neu zu verhandeln. Nach Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer weiteren Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anmietung von Druckern und Multifunktionsgeräten für die kreiseigenen Schulen
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)30121400 Vervielfältigungsgeräte
30232100 Drucker und Plotter
30125000 Teile und Zubehör für Fotokopiergeräte
30121200 Fotokopiergeräte
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:
42929, 51545, 51643, 51645, 51674, 51688 (Schulgebäude)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Drucker und Multifunktionsgeräte incl. Verbrauchsmaterial und Service sowie Administrations- und Abrechnungssoftware für Schulen des Oberbergischen Kreises.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Systemkriterien gemäß Anlage 2a / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Software- und Bedienungskriterien gemäß Anlage 2b / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Servicekriterien gemäß Anlage 2c / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Umweltkriterien gemäß Anlage 2d / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/05/2023
Ende: 30/04/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis 3 Monate vor Ablauf durch schriftliche Erklärung ein- bis viermal quartalsweise verlängern. In diesem Fall ist über die Reduzierung der Miet- und Klickpreise neu zu verhandeln. Nach Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer weiteren Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen ArbeitsabläufenAufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:26/09/2022