Gemeinsame Beschaffung des Kreis Herford: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstfahrrädern gem. TV-Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-09-27
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Ort: Bünde
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Ort: Bünde
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Ort: Bünde
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Ort: Bünde
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Ort: Bünde
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bakertilly.de/services/rechtsberatung/vergaberecht/christian-teuber.html
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinsame Beschaffung des Kreis Herford: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstfahrrädern gem. TV-Fahrradleasing
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Anbieter über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des (Teilamortisierungs-) Leasings gemäß Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing).
Der Kreis Herford schreibt federführend für folgende Kooperationspartner aus, die ihre jeweiligen Bedarfe als Auftraggeber in der vorliegenden Ausschreibung bündeln:
1. Kreis Herford
2. Stadt Bünde
3. Kommunalbetriebe Bünde AöR
4. Gesamtschulverband Bünde-Kirchlengern
5. Bünder Bäder GmbH
6. Energie- und Wasserversorgung Bu?nde GmbH
7. Stadt Herford
8. Stadtwerke Herford GmbH
9. Freizeiteinrichtungen Stadtwerke Herford GmbH
10. HAG Herforder Abwasser
Die geschätzte Abnahmemenge sind 694 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 779 Fahrrädern.
Der Kreis Herford schreibt federführend für folgende Kooperationspartner aus, die ihre jeweiligen Bedarfe als Auftraggeber in der vorliegenden Ausschreibung bündeln:
1. Kreis Herford
2. Stadt Bünde
3. Kommunalbetriebe Bünde AöR
4. Gesamtschulverband Bünde-Kirchlengern
5. Bünder Bäder GmbH
6. Energie- und Wasserversorgung Bu?nde GmbH
7. Stadt Herford
8. Stadtwerke Herford GmbH
9. Freizeiteinrichtungen Stadtwerke Herford GmbH
10. HAG Herforder Abwasser
Die Kooperationspartner beabsichtigen, ihren jeweiligen Tarifbeschäftigten das Dienstradleasing durch Entgeltumwandlung anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde. Leasingnehmer sollen nicht die bezugsberechtigten Beschäftigten werden, sondern der jeweilige kommunale Arbeitgeber bzw. o.g. Kooperationspartner, der das Dienstrad seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt. Jeder Kooperationspartner soll zu gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Konditionen Fahrräder für seine bezugsberechtigten
Beschäftigten aus der Rahmenvereinbarung abrufen können.
Ausgeschrieben wird an einen zentralen Dienstleister, der das Leasing der Räder einheitlich in Form des Teilamortisierungsleasings zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich sämtlicher Wartungs-, Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Instandhaltung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals usw.) erbringt.
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Abnahme- und/oder Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Die geschätzte Abnahmemenge sind 694 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 779 Fahrrädern.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht von dem Leasingnehmer mit einer Frist von jeweils sechs Monaten zum nächstvorgesehenen Laufzeitende gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre.
Im Weiteren ist die ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung ausgeschlossen. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1.) Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Dies umfasst für den Leasinggeber - soweit einschlägig - insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Dies umfasst für den Leasinggeber - soweit einschlägig - insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Es ist eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherung und Serviceleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abzugeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. §§ 45 Abs. 5 VgV und § 50 VgV bleiben unberührt.
Der entsprechende Nachweis hat auf dem Vordruck 03 und bei weitergehendem Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck zu erfolgen.
Ein Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) ist vorzulegen.
Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden.
Jede Referenz ist zum Nachweis der nachfolgenden Mindestbedingungen aussagekräftig zu erläutern:
- Mindestens 50 Fahrräder
- Aus den letzten 3 Jahren
- Mindestens 6 Monate Leistungsdauer
- Bereitstellung im Wege des Leasings (non-pay-out)
- Bereitstellung zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte
- Bereitstellung zur dienstlichen und privaten Nutzung
- Bereitstellung per Entgeltumwandlung
- Bereitstellung einschließlich Versicherung der Fahrräder (auch durch Dritte) und Serviceleistungen (z.B. Störfallmanagement, auch durch Dritte)
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied eine Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
b) Mit dem sog. 5. Sanktionspaket hat die EU die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (sog. Sanktions-VO) um ein vergaberechtliches Zuschlags- und Vertragserfüllungsverbot erweitert. Zum Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sowie im Zuschlagsfall für die geplante Vertragslaufzeit kein sanktionsrelevanter Russland-Bezug vorliegt, ist für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer eine Eigenerklärung gem. Vordruck 04b abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Abnahme- und/oder Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge sind 694 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 779 Fahrrädern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2266SL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.