Lieferung von 6 neuen, batterie-elektrisch und mit zusätzlichem Wasserstoff-Brennstoffzelle Range Extender angetriebenen, Abfallsammelfahrzeugen, in zwei Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6095ex
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33611
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 6 neuen, batterie-elektrisch und mit zusätzlichem Wasserstoff-Brennstoffzelle Range Extender angetriebenen, Abfallsammelfahrzeugen, in zwei Losen
Lieferung von sechs neuen, batterie-elektrisch und mit zusätzlichem Wasserstoff-Brennstoffzelle Range Extender angetriebenen, Abfallsammelfahrzeugen, in zwei Losen:
- Los 1: Fünf Abfallsammelfahrzeuge mit Automatik-Schüttung, auf einem Drei-Achs-Fahrgestell, max. 27 t zGG.
- Los 2: Ein Sperrgut-Abfallsammelfahrzeug, auf einem Drei-Achs-Fahrgestell, max. 27 t zGG
Los 1: Fünf neue Abfallsammelfahrzeuge mit Automatik-Schüttung, auf einem Drei-Achs-Fahrgestell, max. 27 t zGG
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57 33609 Bielefeld
Los 1: Lieferung von fünf neuen Abfallsammelfahrzeugen mit Automatik-Schüttung, auf einem Drei-Achs-Fahrgestell, max. 27 t zGG (batterie-elektrisch und mit zusätzlichem Wasserstoff-Brennstoffzelle Range Extender angetriebene, Abfallsammelfahrzeuge)
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Ergänzender Hinweis zur Laufzeit des Vertrages (Lieferzeit):
Die Auslieferung der Fahrzeuge soll innerhalb von 52 Wochen (364 Kalendertage) nach der Auftragserteilung erfolgen. Die Anlieferung hat kostenfrei zu erfolgen.
Anmerkung zu Punkt II.2.5) --> ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:
Es können insgesamt maximal 1000 Leistungspunkte (= 100%) je Los erreicht werden. Die Bewertung erfolgt für jedes Los gesondert.
### Kriterium "12. Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis der Lose 1 und 2":
Bewertet wird hier der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses 12., die mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden, für die maximal 300 Leistungspunkte je Los erzielt werden können.
### Kriterium "13. Lieferzeit":
Für das Kriterium Lieferzeit können je Los maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden:
Lieferzeit:
40 und weniger Wochen --> 50 Punkte
41 bis 50 Wochen --> 25 Punkte
51 bis 65 Wochen --> 15 Punkte
66 und mehr Wochen --> 0 Punkte
### Kriterium "14. Gewährleistungszeitraum":
Für das Kriterium können je Los maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden. Davon entfallen je Los max. 35 Leistungspunkte auf den "Gewährleistungszeitraum für die Brennstoffzelleneinheit" und max. 15 Leistungspunkte auf den "Gewährleistungszeitraum - außer für die Brennstoffzelleneinheit".
14.1 Gewährleistung für die Brennstoffzelleneinheit (max. 35 Leistungspunkte je Los) beträgt 24 Monate (Grundlage § 438, 634a BGB und § 14 VOL/B). Sofern ein anderer Zeitraum gewährt wird, ist dieser einzutragen:
72 und mehr Monate --> 35 Punkte
48 bis 71 Monate --> 10 Punkte
25 bis 47 Monate --> 5 Punkte
14.2 Gewährleistung - außer für die Brennstoffzelleneinheit (max. 15 Leistungspunkte je Los) beträgt 24 Monate (Grundlage § 438, 634a BGB und § 14 VOL/B). Sofern ein anderer Zeitraum gewährt wird, ist dieser einzutragen:
49 und mehr Monate --> 15 Punkte
36 bis 48 Monate --> 5 Punkte
25 bis 35 Monate --> 2 Punkte
### Kriterium "15. Kundendienst und Service" mit den Unterpunkten "15.1 Standort | 15.2 Service und Erreichbarkeit | 15.3 Ersatzteilversorgung":
Das Kriterium wird in den einzelnen Kategorien 15.1. bis 15.3 je Los bewertet. Die jeweils maximale Punktzahl ergibt sich aus den höchsten Bewertungen in den jeweiligen Losen. Es können in den Kategorien Standort, 15.1, sowie Service und Erreichbarkeit, 15.2, pro Los jeweils maximal 40 Leistungspunkte und in der Kategorie Ersatzteilversorgung, 15.3, je Los maximal 20 Leistungspunkte erzielt werden.
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15.1 Kundendienststandort (max. 40. Leistungspunkte je Los):
Kundendienst- Standort / Werkstatt im Umkreis von
- bis 30 km --> 40 Punkte
- über 30 km bis 50 km --> 35 Punkte
- über 50 km bis 100 km --> 25 Punkte
- über 100 km bis 150 km --> 15 Punkte
- über 150 km --> 0 Punkte
um den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld.
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15.2 Service und Erreichbarkeit (max. 40 Leistungspunkte je Los):
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Mobiler Reparaturservice vorhanden:
Ja --> 7 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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Kostenloser Hol- und Bringservice im Reparaturfall:
Ja --> 6 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes:
Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr --> 6 Punkte
Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr --> 5 Punkte
Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr --> 4 Punkte
Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr --> 3 Punkte
Geringere tel. Erreichbarkeit --> 0 Punkte
Hinweis: Der Kundendienst soll Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrzeug telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können.
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Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen:
- innerhalb von 12 Stunden --> 6 Punkte
- innerhalb von 24 Stunden --> 1 Punkte
- über 24 Stunden --> 0 Punkte
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Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang:
- alle 24 Stunden --> 6 Punkte
- alle 48 Stunden --> 1 Punkte
- länger als alle 48 Stunden --> 0 Punkte
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Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal:
Ja --> 5 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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Bereitstellung einer Datenkarte für spätere Ersatzteilbestellungen:
Ja --> 4 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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15.3 Ersatzteilversorgung (max. 20 Leistungspunkte je Los):
Versand oder Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind :
- bis 24 Stunden --> 20 Punkte
- zwischen 24 und 48 Stunden --> 10 Punkte
- über 48 Stunden --> 0 Punkte
### Kriterium "16. Angebotspreis":
Die Leistungspunkte des Angebotspreises ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Leistungspunktzahl (hier: 500) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Leistungspunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Los 2: Ein neues Sperrgut-Abfallsammelfahrzeug, auf einem Drei-Achs-Fahrgestell, max. 27 t zGG
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57 33609 Bielefeld
Los 2: Lieferung von einem neuen Sperrgut-Abfallsammelfahrzeug, auf einem Drei-Achs-Fahrgestell, max. 27 t zGG (batterie-elektrisch und mit zusätzlichem Wasserstoff-Brennstoffzelle Range Extender angetriebenes, Abfallsammelfahrzeug)
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Ergänzender Hinweis zur Laufzeit des Vertrages (Lieferzeit):
Die Auslieferung der Fahrzeuge soll innerhalb von 52 Wochen (364 Kalendertage) nach der Auftragserteilung erfolgen. Die Anlieferung hat kostenfrei zu erfolgen.
Anmerkung zu Punkt II.2.5 - Zuschlagskriterien - : --> Hinsichtlich der Details zur Punktevergabe wird auf die Ausführungen zu Los 1 verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Fünf neue Abfallsammelfahrzeuge mit Automatik-Schüttung, auf einem Drei-Achs-Fahrgestell, max. 27 t zGG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Ein neues Sperrgut-Abfallsammelfahrzeug, auf einem Drei-Achs-Fahrgestell, max. 27 t zGG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ91BF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]