Ausschreibung von neuer Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Brandschutzbekämpfung Referenznummer der Bekanntmachung: 283 2022 BO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von neuer Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Brandschutzbekämpfung
Der Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Bad Oeynhausen beabsichtigt den Kauf von neuer Persönlicher Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung und sonstigen Einsatz- und/oder Ausbildungszwecken eingesetzt.
200 Stück Feuerwehrschutzjacken, etc.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
200 Stück Feuerwehrschutzjacken, -Hosen und integriertes Gurtsystem (IRS) Feuerwehrschutzjacke mit Vorbereitung für ein intgriertes Gurtsystem (Jacke), Feuerwehrschutzhose, Integrietes Gurtsystem
200 Paar Feuerschutzhandschuhe
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
200 Paar Feuerschutzhandschuhe zur Innenbrandbekämpfung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
200 Stück Feuerwehrschutzjacken, etc.
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
200 Paar Feuerschutzhandschuhe
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.