Ersatz eines Computertomographen und einer digitalen Röntgenanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sana.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatz eines Computertomographen und einer digitalen Röntgenanlage
Lieferung und Montage einer digitalen Röntgenanlage (Buckyplatzsystem) und eines Computertomographen einschließlich Demontage der Altsysteme. Die Reihenfolge der Installation erfolgt nach den Vorgaben in den Vergabeunterlagen.
Stuttgart
Lieferung und Montage einer digitalen Röntgenanlage zur Direktradiographie einschließlich Demontage des Altsystems
Zusatzausstattung hinsichtlich Verbesserung des Workflows.
Die Bewertung der Angebote ist an UFAB V angelehnt. ausführliche Beschreibung im Leistungsverzeichnis.
Stuttgart
Lieferung und Montage eines Computertomographen einschließlich Demontage des Altsystems
Zusatzoption für eine Serverbasierte Bildverarbeitung und diverse ergänzende Software
Die Bewertung der Leistung erfolgt angelehnt an UFAB V
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen 4) . Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.