Molchlauf Referenznummer der Bekanntmachung: FBG-2022-31
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fbg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Molchlauf
Molchlaufuntersuchung mit intelligentem Molch
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH Tanklager Würselen Friedenstraße 107 52080 Aachen-Haaren
Die NATO Pipeline von Würselen nach Altenrath (10") soll gemolcht werden. Bei dieser Untersuchung gilt es eine Zustandsbewertung der Rundschweißnähte der Fernleitung durchzuführen.
Die Einzelrohre der Fernleitung Baujahr ca. 1954 bis 1957 wurden, dem damaligen technischen Standard folgend ohne Wurzelnaht stumpf verschweißt. Es wurden lediglich Füll- und Decklagen eingebracht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen
-das zur Erbringung der Leistung eingesetzte Personal über die erforderlichen Qualifikationsnachweise verfügt
- die Verpflichtung einhalten, nur Nachunternehmer einzusetzen, die ebenfalls alle vorgenannten Kriterien erfüllen
- dem öffentlichen Auftraggeber jeglichen Nachunternehmereinsatz mitteilen werden und auf Anforderung im Einzelfall die Eignungsnachweise des Nachunternehmers vorlegen werden
- im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
- keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen
- branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung
- Russland-Sanktionen, keinen Bezug zu Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH
II. OG
Löbestraße 1
53173 Bonn
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y21660K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).