Kantinenverpflegung im Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft in Münster-Wolbeck Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-034
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landwirtschaftskammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kantinenverpflegung im Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft in Münster-Wolbeck
Die Landwirtschaftskammer NRW betreibt in Münster-Wolbeck das Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft und unterhält dort einen Kantinenbetrieb mit Cook & Hold Angebot. Mit dieser Ausschreibung wird für den Kantinenbetrieb ein Auftragnehmer für die Mittagsverpflegung von Montag bis Donnerstag gesucht.
Die Schätzmenge der abzurufenden Leistungen über die gesamte maximale Vertragsdauer von vier Jahren wird auf 80.000 Portionen geschätzt. Die Höchstmenge wird über die gesamte Vertragslaufzeit von maximal vier Jahren auf 80.000 Portionen festgesetzt.
Wird vorstehende Höchstmenge erreicht, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck Münsterstraße 62/68 48167 Münster
Die zu liefernde Mittagsverpflegung findet das Jahr über montags bis donnerstags statt. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage und die Tage zwischen Weihnachten und Silvester (24.12.-01.01.). Zudem kommt es je nach Lage der Feiertage zu verkürzten Wochen, in denen nur eine verkürzte tageweise Verpflegung stattfindet. Die Tage, an denen keine Verpflegung stattfindet, werden drei Wochen vorher mitgeteilt.
Die Anlieferung für die Mittagsverpflegung hat grundsätzlich um 11:45 Uhr zu erfolgen. Es müssen insgesamt 12 Gerichte in Abstimmung zwischen AG und AN festgelegt werden, die sich in einem drei-Wochen-Zyklus wiederholen. Hinsichtlich der Pflichtkomponenten der Mittagsverpflegung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Auftragnehmer stellt für Montag bis Donnerstag zudem eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter - nach Möglichkeit die Fahrerin / den Fahrer - für die Aufbereitung und Austeilung der Speisen. Die Einsatzzeit der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters des Auftragnehmers findet nur zur Stoßzeit bei der Essensausgabe inklusive der Lieferung und Aufbereitung von 11:45 Uhr bis 12:45 Uhr statt.
Dieser Vertrag wird für einen Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen, er beginnt am 02.01.2023 und endet mit Ablauf des 31.12.2024 ohne gesonderte Kündigung. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einseitig zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoptionen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens bis zum 30.04.2024 und 30.04.2025 schriftlich mitzuteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Referenzangaben
Mit dem Angebot ist auf einer separaten Anlage eine mit dem Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung vergleichbare Referenz aus den letzten drei Jahren zu nennen, die eine Warmverpflegung in Form von fleischhaltigem und veganem Essen für im Durchschnitt mindestens 180 Personen zum Gegenstand hat.
Ausgangspunkt für die Berechnung des Zeitraums ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Die erbrachten Leistungen müssen nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen. Für die angegebene Referenz sind der Auftraggeber, der Leistungszeitraum, eine Kurzbeschreibung des Auftrags inklusive Angabe der durchschnittlich verpflegten Personenanzahl und die Kontaktdaten eines Ansprechpartners (Name, E-Mail, Telefon) des Referenzgebers anzugeben.
- die Leistungsbeschreibung
- Formular 511 EU Bewerbungs- und Vergabebedingungen Land NRW
- Formular 512 EU, Vertragsbedingungen des Landes NRW
- Formular 513, Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
- sowie alle weiteren Unterlagen, die im Bereich der "Vergabeunterlagen" zum Download bereitgestellt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMVDA37
Ort: Münster
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 III Nr. 4 GBW).