Kintergarten Ezach - Planung Technische Ausrüstung - AG1-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leonberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kintergarten Ezach - Planung Technische Ausrüstung - AG1-3
Die Stadt Leonberg beabsichtigt auf dem Gelände des Schopfloch- und Ezach-Kindergartens im Gebiet Ezach einen Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für 150 Kinder und Küche mit angrenzender Mensa mit 200 Sitzplätzen zu errichten.
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Fläche Kindertageseinrichtung: ca. 2.350 m² NRF,
Fläche Mensa: ca. 210 m² NRF.
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Voraussichtliche Kosten: ca. 12 Mio. € brutto (KG 300-700).
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Voraussichtliche Termine: Die Planung soll direkt nach Beauftragung begonnen werden.
Leonberg
Planung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI,
Anlagengruppen 1-3,
Leistungsphasen 1 - 9.
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Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Vertragslaufzeit abhängig von Projektlaufzeit
1) Anzahl Beschäftigte:
Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren,Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
- mehr als 3 Beschäftigte: 100 Punkte,
- 3 und weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
2) Referenzen:
2.1) Referenz 1:
a) Gebäudetyp - Bauweise:Holzbau/Holz-Hybrid-Bau: 100 Punkte,
b) Fläche (NRF): > 1.000 m²: 100 Punkte,
c) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte.
d) Erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI: 100 Punkte.
Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI 2013 reduziert.
Die Leistungsphasen 1, 4 und 9 können immer angerechnet werden, auch wenn diese nicht erbracht wurden.
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2.2) Referenz 2:
a) Gebäudetyp:
- Kindertagesstätte oder Bildungsbau für Kinder/Jugendliche (Grundschule, allgemeinbildende Schule, etc.): 100 Punkte,
- Büro- oder Verwaltungsbau oder vergleichbares: 50 Ounkte.
b) Mensa: 100 Punkte,
c) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 50 Punkte.
d) Erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI: 100 Punkte.
Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI 2013 reduziert.
Die Leistungsphasen 1, 4 und 9 können immer angerechnet werden, auch wenn diese nicht erbracht wurden.
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Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe des Angebots aufgefordert.
Bei Punktgleichheit wird gelost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— § 44 VgV i. V. m § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt.
(Dipl.-Ing. / Master Maschinenbau, Versorgungstechnik oder vergleichbares) – Ausschlusskriterium
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 2,0 Mio. EUR Deckungssumme für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Eigenerklärung zur Eignungsleihe und entsprechende Verpflichtungserklärung (bei Bedarf).
— § 46 Abs. 3 Nr. 1: 2 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die die Planung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 1-3 gemäß § 55 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
Mindestbedingungen für die Wertung der Referenzprojekte:
Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein.
Die Inbetriebnahme muss ab dem 01.01.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags erfolgt sein.
Für die Referenzprojekte müssen >= 60 Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI erbracht worden sein Bei den Projekten muss es sich um Neubauten oder Erweiterungsbauten handeln.
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),
— Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium).
- Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechsform, erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
- Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen. (Ausschlusskriterium)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich.
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- Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die in den Vorlagen eingetragenen Angaben und die geforderten Anlagen gewertet werden.
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- Die Abgabe des Teilnahmeantrags erfolgt elektronisch in Textform.
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- Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer muss die Ausschlusskriterien (§ 123 und § 124 GWB, § 6 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV) separat erfüllen. Der Teilnahmeantrag ist von der Bewerbergemeinschaft in Summe zu belegen und auszufüllen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
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- Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV liegt im Ermessen der Vergabestelle.
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- Die Vergabstelle behält sich vor die Vergabeunterlagen (Planunterlagen) mit dem Versand der Einladungen zu aktualisieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.