Maschinelle Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Stadtlohn Referenznummer der Bekanntmachung: 20222001

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadtlohn
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48703
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtlohn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYR99156/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYR99156
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Maschinelle Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Stadtlohn

Referenznummer der Bekanntmachung: 20222001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90611000 Straßenreinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durchführung der maschinellen Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Stadtlohn, 1 x wöchentlich

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90611000 Straßenreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34 Borken
Hauptort der Ausführung:

Stadt Stadtlohn 48703 Stadtlohn Siehe Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Stadtlohn vom 21.12.2016 (im Downloadbereich "Vergabeunterlagen" unter "Sonstiges")

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Stadtlohn schreibt die wöchentliche Durchführung der maschinellen Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Stadtlohn im Offenen Verfahren aus.

Die Leistung umfasst die maschinelle Straßenreinigung mittels geräuscharmer, gegen Schall besonders isolierter Kehrmaschinen einschließlich der Kehrichtverwertung.

Die Reinigung bezieht sich sowohl auf die Fahrbahnen als auch auf alle Rinnsteine und Parkstreifen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot vorzulegen:

- Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes des Unternehmensinhabers

- Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot vorzulegen:

- Aktueller Nachweis einer entsprechenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung: Die geforderte Deckungssumme muss mindestens 8.000.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden betragen. Für Personenschäden muss die Versicherung in unbegrenzter Höhe bestehen. Ist dies bei Angebotsabgabe nicht der Fall, ist ggf. vor Zuschlagserteilung ein Nachweis beizubringen, dass die Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wurde.

- Aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen eine Auftragserteilung bestehen

- Aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot vorzulegen:

- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Angaben, die zu machen sind: Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Ausführungszeitraum und Auftragsvolumen)

- Angaben zur Anzahl der Kehrmaschinen, die sich im Besitz des Bieters befinden

- Amtliche Kennzeichen und Daten der Erstzulassung der Kehrmaschinen, die in der Stadt Stadtlohn auf Dauer eingesetzt werden sollen

- Nachweis, dass die in der Stadt Stadtlohn zum Einsatz kommenden Kehrmaschinen geräuscharm und gegen Schall besonders isoliert sind

- Nachweis, dass dem Bieter jederzeit eigene Kehrmaschinen als Ersatzmaschinen zur Verfügung stehen

- Nachweis, dass das anfallende Kehrgut gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einer ordnungsgemäßen stofflichen Verwertung zugeführt wird: Angabe, wie und wo der Kehricht zur Verwertung aufbereitet wird

- Nachweis der Zertifizierung und Genehmigung des Bieters und der entsprechenden Verwertungsanlage nach dem KrWG und der Entsorgungsfachbetriebsordnung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Die zur Durchführung der Arbeiten zum Einsatz kommenden Kehrmaschinen dürfen bei Vertragsbeginn nicht älter als 3 Jahre sein

- Eine Kehrmaschine ist als Ersatzmaschine im Umkreis der Stadt Stadtlohn von max. 50 km zu stationieren

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren NachunternehmerInnen die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweiseTariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/11/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/11/2022
Ortszeit: 11:00
Ort:

Stadt Stadtlohn

Markt 3

48703 Stadtlohn

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die vereinbarte Kehrvergütung besteht aus 60 % Personal-, 30 % Treibstoff- und 10 % sonstigem Kostenanteil.

Es wird eine Preisgleitklausel vereinbart, bei der zum 01.01. eines jeden Jahres, erstmals zum 01.01.2025, eine Angleichung der Vergütung gemäß Nr. 16 der "Erläuterungen zur Leistungsbeschreibung" (s. im Downloadbereich unter "Leistungsbeschreibungen") erfolgt, wenn die Anpassung der Vergütung für das Folgejahr bis spätestens zum 30.09. des laufenden Jahres schriftlich und mit prüffähigen Berechnungsgrundlagen geltend gemacht wird.

Die Kommunikation wird während des Ausschreibungsverfahrens ausschließlich über die Zentrale Vergabestelle geführt. Nutzen Sie daher bei Rückfragen o.ä. bitte vorrangig den Kommunikationsbereich in diesem Vergabeportal.

Zur Erstellung des Angebotes ist stets die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Aktualisierungen, Ergänzungen und weitere Informationen werden ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Nichtberücksichtigung aktualisierter Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss.

Bieterfragen können bis zum 26.10.2022 gestellt werden.

Bekanntmachungs-ID: CXPWYR99156

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2022

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