Maschinelle Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Stadtlohn Referenznummer der Bekanntmachung: 20222001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadtlohn
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48703
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtlohn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maschinelle Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Stadtlohn
Durchführung der maschinellen Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Stadtlohn, 1 x wöchentlich
Stadt Stadtlohn 48703 Stadtlohn Siehe Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Stadtlohn vom 21.12.2016 (im Downloadbereich "Vergabeunterlagen" unter "Sonstiges")
Die Stadt Stadtlohn schreibt die wöchentliche Durchführung der maschinellen Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Stadtlohn im Offenen Verfahren aus.
Die Leistung umfasst die maschinelle Straßenreinigung mittels geräuscharmer, gegen Schall besonders isolierter Kehrmaschinen einschließlich der Kehrichtverwertung.
Die Reinigung bezieht sich sowohl auf die Fahrbahnen als auch auf alle Rinnsteine und Parkstreifen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes des Unternehmensinhabers
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Aktueller Nachweis einer entsprechenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung: Die geforderte Deckungssumme muss mindestens 8.000.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden betragen. Für Personenschäden muss die Versicherung in unbegrenzter Höhe bestehen. Ist dies bei Angebotsabgabe nicht der Fall, ist ggf. vor Zuschlagserteilung ein Nachweis beizubringen, dass die Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wurde.
- Aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen eine Auftragserteilung bestehen
- Aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Angaben, die zu machen sind: Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Ausführungszeitraum und Auftragsvolumen)
- Angaben zur Anzahl der Kehrmaschinen, die sich im Besitz des Bieters befinden
- Amtliche Kennzeichen und Daten der Erstzulassung der Kehrmaschinen, die in der Stadt Stadtlohn auf Dauer eingesetzt werden sollen
- Nachweis, dass die in der Stadt Stadtlohn zum Einsatz kommenden Kehrmaschinen geräuscharm und gegen Schall besonders isoliert sind
- Nachweis, dass dem Bieter jederzeit eigene Kehrmaschinen als Ersatzmaschinen zur Verfügung stehen
- Nachweis, dass das anfallende Kehrgut gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einer ordnungsgemäßen stofflichen Verwertung zugeführt wird: Angabe, wie und wo der Kehricht zur Verwertung aufbereitet wird
- Nachweis der Zertifizierung und Genehmigung des Bieters und der entsprechenden Verwertungsanlage nach dem KrWG und der Entsorgungsfachbetriebsordnung
- Die zur Durchführung der Arbeiten zum Einsatz kommenden Kehrmaschinen dürfen bei Vertragsbeginn nicht älter als 3 Jahre sein
- Eine Kehrmaschine ist als Ersatzmaschine im Umkreis der Stadt Stadtlohn von max. 50 km zu stationieren
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren NachunternehmerInnen die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweiseTariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG).
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Stadtlohn
Markt 3
48703 Stadtlohn
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vereinbarte Kehrvergütung besteht aus 60 % Personal-, 30 % Treibstoff- und 10 % sonstigem Kostenanteil.
Es wird eine Preisgleitklausel vereinbart, bei der zum 01.01. eines jeden Jahres, erstmals zum 01.01.2025, eine Angleichung der Vergütung gemäß Nr. 16 der "Erläuterungen zur Leistungsbeschreibung" (s. im Downloadbereich unter "Leistungsbeschreibungen") erfolgt, wenn die Anpassung der Vergütung für das Folgejahr bis spätestens zum 30.09. des laufenden Jahres schriftlich und mit prüffähigen Berechnungsgrundlagen geltend gemacht wird.
Die Kommunikation wird während des Ausschreibungsverfahrens ausschließlich über die Zentrale Vergabestelle geführt. Nutzen Sie daher bei Rückfragen o.ä. bitte vorrangig den Kommunikationsbereich in diesem Vergabeportal.
Zur Erstellung des Angebotes ist stets die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Aktualisierungen, Ergänzungen und weitere Informationen werden ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Nichtberücksichtigung aktualisierter Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss.
Bieterfragen können bis zum 26.10.2022 gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYR99156
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.