Technischer Betrieb, Weiterentwicklung und Hosting sowie konzeptionelle, grafische und redaktionelle Betreuung der beiden Multisite-Umgebungen der Polizei NRW (Hauptseite polizei.nrw.de inkl. sämtlich Referenznummer der Bekanntmachung: LZPD; Internetauftritt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Technischer Betrieb, Weiterentwicklung und Hosting sowie konzeptionelle, grafische und redaktionelle Betreuung der beiden Multisite-Umgebungen der Polizei NRW (Hauptseite polizei.nrw.de inkl. sämtlich
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags sind der technische Betrieb, Hosting, fortlaufende technische Pflege und kontinuierliche Weiterentwicklung sowie die konzeptionelle, grafische und redaktionelle Betreuung der beiden Multisite-Umgebungen der Polizei NRW (polizei.nrw.de inkl. sämtlichen untergeordneten Webseiten aller Kreispolizeibehörden und weiteren zugehörigen Kampagnenseiten).
47059 Duisburg
Auftraggeber ist das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizei ihre Aufgaben in 47 Kreispolizeibehörden und drei Landesoberbehörden (LOB) mit circa 50.000 Beschäftigten wahr.
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Die Internetseite der Polizei NRW (polizei.nrw.de) ist technisch, konzeptionell und inhaltlich ein gewachsenes und mittlerweile umfangreiches Portal, welches die untergeordneten Internetseiten
aller Kreispolizeibehörden sowie diverse weitere Online-Services beinhaltet (z.B. Fahndungsportal, Service-Formulare, etc.). Dieses Portal mit all seinen integrierten Online-Services entwickelt sich seit Beginn der Umsetzung (2016) unaufhörlich erfolgreich weiter, wird stets modernisiert und ist in der Lage sowohl kurz- als auch mittel- und langfristigen Anforderungen gerecht zu werden.
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So ist es z.B. in der Lage den enorm gestiegenen jährlichen Zugriffszahlen der Bürgerinnen und Bürger während der Pandemie Stand zu halten und bietet für sie ein stabiles und sicheres System.
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Den Bürgerinnen und Bürgern soll mit polizei.nrw und sämtlichen zugehörigen Subdomains ein zentraler, bürgerfreundlicher und zeitgemäßer Zugang zu den Online- und Offline-Services der
Landespolizei NRW bereitgestellt werden.
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Gegenstand der Ausschreibung sind die Landesseiten unter polizei.nrw, die Seiten der Landesoberbehörden (LKA, LAFP und LZPD) und der Kreispolizeibehörden, sowie diverse Kampagnenseiten.
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Mit dieser öffentlichen Ausschreibung wird ein Dienstleister zur Betreuung, Pflege, Weiterentwicklung und dem Betrieb des Anwendungssystems polizei.nrw sowie sämtlicher zugehöriger Unterseiten auf Basis von CMS Drupal gesucht.
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Folgende Leistungen sind Gegenstand des Auftrags:
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- Projekt- / Programmmanagement
- Hosting und Betrieb
- Laufende technische Pflege sämtlicher der in 1.2 Kurzbeschreibung der bestehenden Webseiten aufgezählten Webseiten bzw. beider Multi-Site-Drupal-Instanzen
- Kontinuierliche Gewährleistung und Zertifizierung der Barrierefreiheit sowie Erfüllung von div. regulatorischen Anforderungen
- Entwicklung und fortlaufende Aktualisierung eines IT-Sicherheitskonzeptes sowie die Umsetzung der zugehörigen Maßnahmen aus den Anforderungen des BSI
- Funktionale und nicht funktionale Erweiterungen
- Entwicklung und Aufbau sowie Hosting, Betrieb und Weiterentwicklung von Online-Formularen
- Allgemeine Redaktionelle Unterstützung und Grafik
- Monatliche Full-Service-Videoproduktion inkl. Gebärdenvideos
- Konzeptionelle Beratung und Kreation
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Erstellung von Dokumentationen, Auswertungen, Berichten und Schulungen
- Einarbeitung und Übernahme
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Folgende Leistungen sind explizit nicht Gegenstand des Auftrags:
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- Erstellung der fachlichen Texte (Der AN trägt somit keinerlei inhaltliche Verantwortung für
redaktionelle Beiträge)
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Der Betrieb der Anwendung soll im Rechenzentrum des AN unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen des AG erfolgen.
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Es gelten besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit, den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Es sind die Vorgaben der Dokumente "Technische Dokumentation - IT-Infrastruktur", "Technische Dokumentation - Drupal Instanzen", "Style Guide", "Technische Standards und Mindestanforderungen" und "Datenschutzrichtlinien" einzuhalten.
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Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im März 2023 zu rechnen. Die Leistungserbringung soll ab dem 01.04.2023 zunächst bis zum 31.03.2025 erfolgen. Es besteht die zweimalige Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein Jahr bis längstens 31.03.2027.
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Der Gesamthöchstwert des Auftrages, der als Rahmenvertrag mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 10.500.00,00 EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Dienstleistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung.
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Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
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Auf die zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.
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Auftraggeberseitig können zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate in Anspruch genommen werden.
Das Verfahren bedeutet einen erheblichen Aufwand für den Auftraggeber. Die Auswahl der Bieter erfolgt daher durch Kriterien, die bei Überschreiten bestimmter Mindestanforderungen an die Eignung greifen. Es können die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die anhand der erreichten Punktzahlen die Plätze 1 - 5 belegen. Dabei obliegt es dem Ermessen des Auftraggebers, ob mehr als 3 Bewerber, höchstens jedoch 5 Bewerber, zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Folgende Bewertung wird hierbei zugrunde gelegt:
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1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit [Gewichtung 20%]: Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel, vgl. Abschnitt III.1.2 Nr. 2. Für das Kriterium "Gesamtumsatz Unternehmen in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren" gilt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 20 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz erzielt haben. Die Punkte für die übrigen Bewerber werden dazu linear interpoliert gesetzt.
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2. Technische Leistungsfähigkeit [Gewichtung 80%]: Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens, vgl. Abschnitt III.1.3 Nr. 2.
Im Bereich der technischen Leistungsfähigkeit wird jede nachgewiesene Referenz mit einem Punkt bewertet, sofern die Referenzen die in Abschnitt III.1.3 Nr. 2 genannten Anforderungen erfüllen.
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Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 7 oder mehr ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 4 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 6 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 5 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 4 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 1 Punkt erhalten diejenigen Bewerber, die 3 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen.
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3. Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert, woraus sich die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl ergibt.
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4. Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Bei Punktgleichstand auf Rang 5 qualifizieren sich 6 Bewerber. Im Übrigen erfolgt ein Losentscheid.
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Als Schutzniveau für die Infrastruktur/IT-Umgebung wird BSI-Grundschutz "hoch" angegeben. Optional können bietende Unternehmen für die Kategorien "Vertraulichkeit" und "Datenintegrität" auch das Schutzniveau "sehr hoch" anbieten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Unternehmen, die dieses Schutzniveau nicht anbieten, ein wirksames Angebot einreichen können.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
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Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
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- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden;
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- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" erbracht werden;
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- Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
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- Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.
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- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576. Hierfür ist das beigefügte Formular IV zu verwenden.
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Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1,5 Mio. EUR für Sachschäden (2-fach maximiert), 1,5 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
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- Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und über den Umsatz im Bereich "Betrieb, Entwicklung, inhaltliche Betreuung und Hosting einer Website".
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Hierfür ist das Formular VI "Erklärung zum Umsatz" zu verwenden und vollständig auszufüllen.
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Ein Mindestgesamtumsatz von 5 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
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Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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- Eigenerklärung zum Unternehmen, unter Berücksichtigung folgender Punkte: Firma, Hauptsitz und Gründungsjahr des Bewerbers, Geschäftsfelder, Erreichbarkeit im Notfall, Regelarbeitszeit im Unternehmen, Darstellung der Mitarbeiterstruktur einschließlich Nennung der Gesamtzahl aller Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterzahl einzelner Berufsgruppen. Für die Darstellung des Unternehmens ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden. Soweit erforderlich sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen selbst zu erstellen.
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- Es sind mindestens 2 unterschiedliche Referenzen über (a.) Betrieb, (b.) Entwicklung, (c.) inhaltliche Betreuung und (d.) Hosting einer Website mit mindestens 10 Unterseiten innerhalb der letzten 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung inklusive jeweils einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Angabe des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür sind die Formulare VIII "Unternehmens-Referenz" zu verwenden.
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Alle genannten Anforderungen sind Mindeststandards.
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Auf
- den EVB IT-Vertrag nebst AGB,
- die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW,
- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB-NRW) in der zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gültigen Fassung, sowie
- die Regelungen des BGB wird hingewiesen.
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Die für die Abgabe von Angeboten erforderlichen Unterlagen (insb. Leistungsbeschreibung, Vertragsentwurf und Angebotsbedingungen) stehen unter dem Schutz des § 2 GeschGehG. Sie werden nur ausgesuchten Unternehmen zur Verfügung gestellt (§ 5 Abs. 3 VgV). Um den Schutz der Vertraulichkeit dieser sensiblen Informationen zu bewirken, macht der Auftraggeber den Erhalt der Unterlagen des Angebotswettbewerbs von der Einreichung einer Vertraulichkeitsvereinbarung abhängig.
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Es ist das Dokument "Vertraulichkeitsvereinbarung" auszufüllen und unterschrieben dem Teilnahmeantrag beizufügen (Mindestanforderung). Die Gegenzeichnung durch den Aufraggeber erfolgt gegenüber den Bewerbern, die sich für den Angebotswettbewerb qualifizieren und wird mit Versendung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes übersendet.
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Der Auftragserteilung geht zwingend der Abschluss einer Verschwiegenheitsvereinbarung voraus.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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2. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) können über den unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden.
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3. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
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4. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Letztere sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular 532 EU und 533 EU zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DAUV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/