EU-weite Ausschreibung von Straßenreinigungsleistungen für die Kreisstadt Steinfurt

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinfurt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E55928591
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E55928591
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU-weite Ausschreibung von Straßenreinigungsleistungen für die Kreisstadt Steinfurt

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben. Unter Ziffer II.2.4) sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sowie die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90611000 Straßenreinigung
90612000 Straßenkehrdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Hauptort der Ausführung:

Stadtgebiet Steinfurt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

– Regelmäßige Durchführung der maschinellen Reinigung von öffentlichen Straßen und Wegen im Kreisstadtgebiet Steinfurt. Der Rhythmus variiert je nach Straße und Weg zwischen wöchentlich (ca. 151 Kehrkilometer) und zweimal wöchentlich (ca. 19 Kehrkilometer) mit Großkehrmaschine (Kehrkilometer = Gesamtlänge der Kehrstrecke bei beidseitiger Reinigung);

– Wöchentliche Reinigung Fußgängerzone (ca. 13.970 m²) und ca. 13.450 m² zweimal wöchentliche Reinigung mit Kleinkehrmaschine;

– Monatliche Parkplatzreinigung (ca. 53.711 m² Parkplatzfläche) mit Kleinkehrmaschine;

– Wöchentliche Reinigung des Bahnhofvorplatzes (ca. 5.070 m²) mit Kleinkehrmaschine (sowie Hand-Reinigung der Grünfläche (ca. 900 qm)) am Bahnhof Burgsteinfurt;

– Einmal wöchentliche Radwegereinigung (ca. 30.930 Meter Radwege) mit Kleinkehrmaschine (Kehrmeter = Gesamtlänge der Kehrstrecke bei Reinigung beider Straßenseiten);

– Zweimal wöchentliche Reinigung am Bahnhof Grottenkamp (1.380 m2) mit Kleinkehrmaschine;

– Zweimal wöchentlich Reinigung Fußgängertunnel am Bahnhof Burgsteinfurt (inkl. Rampen) mit Kleinkehrmaschine (ca. 390 qm);

– Sonderreinigungen auf Abruf (Groß- und Kleinkehrmaschine), inkl. Gestellung der zur Leistungserbringung notwendigen Fahrzeuge und des Personals;

– Entsorgung/Verwertung des erfassten Straßenkehrichts (ca. 550 Mg/a).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Vgl. Ziffer II.2.11).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.12.2027), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;

– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;

– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bietersin den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;

– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.

– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Straßenreinigung für mind. eine Kreisstadt oder Gemeinde mittels einer Großkehrmaschine.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Straßenreinigung für mind. eine Kreisstadt oder Gemeinde mittels einer Großkehrmaschine. Die Referenz/-en ist/ sind für die Jahre 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggebers mit Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/10/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/10/2022
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:

Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.

Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:

Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten E-Vergabeplattform erforderlich.

Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.

Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten E-Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten E-Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.

Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:

Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.

Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2022

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