EU-weite Ausschreibung von Straßenreinigungsleistungen für die Kreisstadt Steinfurt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Straßenreinigungsleistungen für die Kreisstadt Steinfurt
Die Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben. Unter Ziffer II.2.4) sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sowie die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
Stadtgebiet Steinfurt
– Regelmäßige Durchführung der maschinellen Reinigung von öffentlichen Straßen und Wegen im Kreisstadtgebiet Steinfurt. Der Rhythmus variiert je nach Straße und Weg zwischen wöchentlich (ca. 151 Kehrkilometer) und zweimal wöchentlich (ca. 19 Kehrkilometer) mit Großkehrmaschine (Kehrkilometer = Gesamtlänge der Kehrstrecke bei beidseitiger Reinigung);
– Wöchentliche Reinigung Fußgängerzone (ca. 13.970 m²) und ca. 13.450 m² zweimal wöchentliche Reinigung mit Kleinkehrmaschine;
– Monatliche Parkplatzreinigung (ca. 53.711 m² Parkplatzfläche) mit Kleinkehrmaschine;
– Wöchentliche Reinigung des Bahnhofvorplatzes (ca. 5.070 m²) mit Kleinkehrmaschine (sowie Hand-Reinigung der Grünfläche (ca. 900 qm)) am Bahnhof Burgsteinfurt;
– Einmal wöchentliche Radwegereinigung (ca. 30.930 Meter Radwege) mit Kleinkehrmaschine (Kehrmeter = Gesamtlänge der Kehrstrecke bei Reinigung beider Straßenseiten);
– Zweimal wöchentliche Reinigung am Bahnhof Grottenkamp (1.380 m2) mit Kleinkehrmaschine;
– Zweimal wöchentlich Reinigung Fußgängertunnel am Bahnhof Burgsteinfurt (inkl. Rampen) mit Kleinkehrmaschine (ca. 390 qm);
– Sonderreinigungen auf Abruf (Groß- und Kleinkehrmaschine), inkl. Gestellung der zur Leistungserbringung notwendigen Fahrzeuge und des Personals;
– Entsorgung/Verwertung des erfassten Straßenkehrichts (ca. 550 Mg/a).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.12.2027), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bietersin den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Straßenreinigung für mind. eine Kreisstadt oder Gemeinde mittels einer Großkehrmaschine.
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Straßenreinigung für mind. eine Kreisstadt oder Gemeinde mittels einer Großkehrmaschine. Die Referenz/-en ist/ sind für die Jahre 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggebers mit Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten E-Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten E-Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten E-Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.