Kanalreinigung und -inspektion inkl. Entsorgung Kanalräumgut 2023 -2026 (Rahmenvertrag) Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-VgV-2022/63
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erkelenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalreinigung und -inspektion inkl. Entsorgung Kanalräumgut 2023 -2026 (Rahmenvertrag)
Die Stadt Erkelenz schreibt einen Zeitvertrag zur Kanalreinigung, Reinigung an Abwasserbetriebsstellen und Kanal-TV-Untersuchungen sowie die Entsorgung des Kanalräumgutes im Stadtgebiet Erkelenz europaweit aus.
Neben der Jahresbefahrung und -reinigung sind auch Arbeiten zur Kanalunterhaltung in Kurzeinsätzen auf Kurzlängen vorgesehen.
Die im Leistungsverzeichnis angesetzten Massenvordersätze gelten jeweils für 1 Jahr! Alle eingesetzten Einheitspreise sind wiederum Festpreise für den Zeitraum 01/23 bis 12/24!
Mengengerüst:
Kanalreinigungsarbeiten:
- 11.600 m Kanalleitungen DN 150 - 200 mm reinigen
- 40.700 m Kanalleitungen DN 250 - 600 mm reinigen
- 6.700 m Kanalleitungen DN 700 - 1000 mm reinigen
- 2.200 m Kanalleitungen DN 1100 - 1500 mm reinigen
- 550 m Kanalleitungen DN 1600 - 2000 mm reinigen
- 60 m Kanalleitungen DN 2100 - 2300 mm reinigen
- 600 m Kanalleitungen DN 2400 - 3000 mm reinigen
- 250 m Ei 300/450 bis 350/525 mm Kanalleitungen Eiprofil reinigen
- 16 h H> 600 mm/B > 700 mm Kanalleitungen Kastenprofil reinigen
Kanalinspektion:
- 7.100 m Kanalleitungen DN 150 - 250 mm untersuchen
- 22.000 m Kanalleitungen DN 300 - 800 mm untersuchen
- 3.700 m Kanalleitungen > DN 800 mm untersuchen
- 250 m Ei 300/450 bis 350/525 mm Kanalleitungen Eiprofil untersuchen
- 10 h H> 600 mm/B > 700 mm Kanalleitungen Kastenprofil untersuchen
Schachtinspektion:
- 750 St. Digitale Schachtinspektion, Schachttiefe bis 6,00 m
Kanalanschlussleitungen:
- 95 St Kanalanschlussleitungen reinigen, bis 10 m
- 400 St Kanalanschlussleitungen inspizieren, bis 10 m
Sonderbauwerke:
- 300 h Sonderbauwerke/Pumpwerke/Beckenüberläufe reinigen
Entsorgung Kanalräumgut:
- 200 t Räumgut entsorgen
Stadt Erkelenz 41812 Erkelenz
Kanalreinigungsarbeiten:
Die ausgeschriebenen Mengenansätze beinhalten die jährliche Grundreinigung (30 km/a) und die Vorreinigung zur SüwVO Abw (30 km/a) sowie ca. 4 km/a Kanalunterhaltung für Kurzstrecken und Kurzeinsätze. Ebenfalls sind ca. 2 km/a Kanäle für Neubau- und Gewährleistungsabnahmen sowie Sonderuntersuchungen zu reinigen; diese gelten als ca.-Menge für 1 Jahr und sind unverbindlich (Zeit- bzw. Jahresvertrag).
Für akute Fälle (Notfalleinsätze) verpflichtet sich der Auftragnehmer, unmittelbar (längstens innerhalb 1,5 Stunden) nach Aufforderung durch den Abwasserbetrieb, durch das Personal der Abwasserreinigungs-anlage oder des städtischen Bauhofs, die geforderten Arbeiten aufzunehmen und ohne Unterbrechung zu beenden.
Räumgut:
Anfallendes Räumgut aus der Schacht-, Senken und HD-Spülung der Haltungen ist entsprechend Vorbemerkungen des LV fachgerecht durch den AN zu entsorgen. Der AN hat die Entsorgung gem. den gesetzlichen Regelungen durchzuführen und zu dokumentieren.
Kanaluntersuchung:
Die ausgeschriebenen Kanaluntersuchungen können bis auf die
Untersuchung nach SüwVO Abw (ca. 30 km) nicht in einem
Zuge ausgeführt werden. Es sind vielmehr Einzeluntersuchungen in der Größenordnung von ca. 150 m bis ca. 500 m erforderlich. Die Kosten für entsprechend häufige Anfahrten sowie die verkehrsbedingten Erschwernisse bei Untersuchungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Arbeiten beinhalten auch evtl. erforderliche dringende Einsätze zur Gefahrenabwendung. Für die Auftragsvergabe kommen deshalb nur Firmen infrage, die in der Lage sind, die notwendigen Arbeiten innerhalb von 1,5 Stunden nach Aufforderung beginnen zu können und kurzfristig auszuführen. Die Firmen müssen dem städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz auf Abruf zur Verfügung stehen. Sollte der Vertragsunternehmer nicht in der Lage sein, mit den Untersuchungen innerhalb von 1,5 Stunden nach Aufforderung zu beginnen, so ist der städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz berechtigt, eine andere Firma mit der Durchführung zu beauftragen und die hieraus evtl. entstehenden Mehrkosten beim Vertragsunternehmer geltend zu machen. Die ausgeschriebenen Mengenansätze für Neubau- und Gewährleistungsabnahmen und Sonderuntersuchungen (ca. 2 km) und Kanalunterhaltung (ca. 4 km) für Kurzstrecken und Kurzeinsätze gelten als ca.-Mengen für 1 Jahr und sind unverbindlich (Zeit- bzw. Jahresvertrag).
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (01.01.2023 bis 31.12.2024). Der Vertrag kann zweimalig jeweils um ein Jahr verlängert werden. Wird der Vertrag seitens des Auftraggebers oder Auftragnehmers nicht bis zum 30.06.2024 bzw. 30.06.2025 gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein Jahr. Der Vertrag endet in jedem Fall zum 31.12.2026. Eine stillschweigende Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.
Gleiche Punktzahl bei Angebotsauswertung:
Im Falle nach einer Wertung gleichauf liegender Angebote wird der bezuschlagte Bieter durch Losentscheid ermittelt.
Unklarheiten
Befinden sich in den Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Aufraggeberin unverzüglich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 20.10.2022 Uhr bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU),
b) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU),
c) Liste von aussagekräftigen Referenzen der wesentlichen in den letzten drei bis fünf Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftragswertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer,
Soweit Leistungen an andere Unternehmer übertragen werden:
d) Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU),
e) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU).
Es wird vorausgesetzt, dass das eingesetzte Personal entsprechend geschult sowie ausgerüstet ist, zwingend der Deutschen Sprache mächtig ist und dass bei den Arbeiten alle Regeln, Vorschriften und sonstige Anweisungen zur Sicherheit beachtet werden. Fahrzeugbesatzung mit zwei Personen ist zwingend vorgeschrieben (UVV und DGUV).
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Kanalreinigungsarbeiten
Für akute Fälle (Notfalleinsätze) verpflichtet sich der Auftragnehmer, unmittelbar (längstens innerhalb 1,5 Stunden) nach Aufforderung durch den Abwasserbetrieb, durch das Personal der Abwasserreinigungs-anlage oder des städtischen Bauhofs, die geforderten Arbeiten aufzunehmen und ohne Unterbrechung zu beenden.
*
Räumgut
Der AN hat die Entsorgung gem. den gesetzlichen Regelungen durchzuführen und zu dokumentieren.
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Kanaluntersuchung
Die Arbeiten beinhalten auch evtl. erforderliche dringende Einsätze zur Gefahrenabwendung. Für die Auftragsvergabe kommen deshalb nur Firmen infrage, die in der Lage sind, die notwendigen Arbeiten innerhalb von 1,5 Stunden nach Aufforderung beginnen zu können und kurzfristig auszuführen. Die Firmen müssen dem städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz auf Abruf zur Verfügung stehen. Sollte der Vertragsunternehmer nicht in der Lage sein, mit den Untersuchungen innerhalb von 1,5 Stunden nach Aufforderung zu beginnen, so ist der städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz berechtigt, eine andere Firma mit der Durchführung zu beauftragen und die hieraus evtl. entstehenden Mehrkosten beim Vertragsunternehmer geltend zu machen. Die ausgeschriebenen Mengenansätze für Neubau- und Gewährleistungsabnahmen und Sonderuntersuchungen (ca. 2 km) und Kanalunterhaltung (ca. 4 km) für Kurzstrecken und Kurzeinsätze gelten als ca.-Mengen für 1 Jahr und sind unverbindlich (Zeit- bzw. Jahresvertrag).
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Erkelenz, Raum 45, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
Die Öffnung der Angebote wird durch zwei Vertreter/Vertreterinnen der Zentralen Vergabestelle sowie durch eine(n) Vertreter/Vertreterin des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erkelenz durchgeführt.
Bieter sind beim Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 20.10.2022 bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
B) Sofern zutreffend sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung betr. Bietergemeinschaft,
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen,
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
(siehe "Optionale Unterlagen" bei den Vergabeunterlagen).
C) Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB. Nach § 19 Abs. 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG an.
D) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene sonstige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern (siehe Vergabeunterlagen).
E) Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW bzw. dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen bzw. des Landes NRW.
F) Preisnachlässe mit Bedingungen (Skonto) werden bei der Auswertung der Angebote nur berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Sollten kürzere Zahlungsfristen im Angebot ausgewiesen sein, werden diese nicht bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, bleiben allerdings Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
G) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
H) Vertrags-/Geschäftsbedingungen sowie Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers (sollten diese irrtümlicherweise bei einer Angebotsabgabe beigefügt werden) werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6YXUZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de