Tragwerksplanung Martinusschule Referenznummer der Bekanntmachung: 13 ZVS 2021-038
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.huerth.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.beschafferprofil.huerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung Martinusschule
Die Schule wird in den kommenden Jahren die Schülerzahl erhöhen und dreizügig bis zu 300 Schüler unterrichten. Das pädagogische Konzept strebt eine räumliche Organisation in "Clustern" an, in denen jeweils 3 Klassenräume mit den dazugehörigen Differenzierungsräumen und den flexibel nutzbaren Flurzonen zu einer Einheit zusammengefasst werden. Zwei der vier benötigten Cluster sollen im vorhandenen Bestandsgebäude, zwei weitere in einem Neubau angeordnet werden.
In diesem Neubau soll eine Versammlungsstätte für 300 Personen mit Sitzplatzbestuhlung errichtet werden. Die Versammlungsstätte wird im KG bzw. EG des Neubaus neben der Schwimmhalle realisiert und kann als Schülerrestaurant und als Versammlungsstätte genutzt werden. Darauf soll zusätzlich noch eine Etage aufgesetzt werden, in denen die Klassen- und Nebenräume untergebracht werden. Die Schulküche soll ebenfalls im Neubau errichtet werden, sodass der Veranstaltungssaal im täglichen Schulleben als Speisesaal genutzt werden kann. Zur Verteilung des Essens, der Organisation des Mittagessens in den Klassenräumen und der barrierefreien Erschließung werden zwei Aufzüge, im Neubau und im Bestand, errichtet.
Für diesen neuen Baukörper sind die notwendigen statischen Berechnungen und Planungen zu erbringen.
- Neubaufläche ca. 1500 m2 BGF, Fertigstellung im Februar 2024
Martinusschule Am Druvendriesch 19 50354 Hürth
Gegenstand dieses Vertrags sind die Planungsleistungen im Leistungsbild des § 51 Tragwerksplanung der HOAI 2021 für die Erweiterung der Grundschule Fischenich - Martinusschule, Am Druvendriesch 19, 50354 Hürth. Für den neuen Baukörper sind die notwendigen statischen Berechnungen und Planungen zu erbringen.
Das exakte Leistungsbild und eine detaillierte Erläuterung der Planungsaufgabe sowie ergänzende Unterlagen dazu werden den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bietern gemeinsam mit der Anfrage zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
- Stufe 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung (Leistungsphase 1-3 nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 zur HOAI);
- Stufe 2: Genehmigungsplanung bis einschließlich Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 4 - 6 nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 zur HOAI).
Vergabe der Bauleistungen:
Eine GU Vergabe der Bauleistungen ist denkbar. Eine GU Vergabe der Bauleistungen ist denkbar. In diesem Fall ist eine Anpassung des Honorars nach § 3 des Ingenieurvertrages möglich.
Projektzeitablauf:
Die Leistungsphasen 1 bis 3 sollen bis zum 27.01.2023 abgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.kuk.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYDYY2H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.