Bürgerpark - Landesgartenschau Neuss 2026
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2131 / 90-6700
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neuss.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.planb.land
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.planb.land
Abschnitt II: Gegenstand
Bürgerpark - Landesgartenschau Neuss 2026
Die Stadt Neuss ist im Jahr 2026 Präsentationsort für die zwanzigste nordrhein-westfälische Landesgartenschau. Dazu entstehen auf dem Areal der ehemaligen Rennbahn ca. 37 Hektar öffentliche Grünflächen als Neusser Bürgerpark. Für die Realisierung des Bürgerparks ist ein Budget von 19,3 Mio. € vorgesehen.
Gegenstand des im Anschluss an den Wettbewerb zu vergebenden Auftrags sind Landschaftsarchitektenleistungen, Leistungsphasen 2-5, bei nachgewiesener Eignung auch 6-8, ggf. 9 nach HOAI Abschnitt 2: Freianlagen (Leistungsbild: § 38; Honorare § 39), ferner ggf. Ingenieurleistungen nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, Honorare § 44), die mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen (z.B. Unterbauten von Fußgängerbereichen, einfache Stege). Im Sinne einer einheitlichen Gestaltsprache behält sich die Stadt Neuss vor, dem Auftragnehmer für die Planung des zentralen Parks auch weitere Planungsaufgaben in der Peripherie zu übertragen; optional werden unter dem Motto „Neuss an den Rhein“ bisher funktional geprägte Verbindungen als Grünkorridore zwischen Stadt und Strom entwickelt
Die Aufträge werden abhängig von den Förderzusagen schrittweise erteilt (2-5, 6-8, 9), sofern und soweit die Aufgabe realisiert wird. Die Auftragsvergabe erfolgt voraussichtlich durch die in Gründung befindliche Landesgartenschau Neuss 2026 gGmbH.
Die Stadt Neuss plant hierzu die Durchführung eines Offenen Wettbewerbes nach Abschnitt 5 VgV „Planungswettbewerbe“ und RPW 2013. Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und eine geeignete Landschaftsarchitektin oder einen geeigneten Landschaftsarchitekten als Auftragnehmer für die o.g. Planungsleistungen zu ermitteln.
Die Auslobung hat der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vorgelegen, sie ist dort unter der Nummer W46/22 registriert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind • natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind;• juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen (Verfasser Landschaftsarchitekt)die im Zulassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA) ansässig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht:
— Leitidee und konzeptionelle Umsetzung;
— Gartenschau - Programmerfüllung und funktionale Anforderungen;
— Freiraumplanerische Qualität;
— Stadträumliche Integration und Verknüpfung;
— Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit in Planung, Herstellung und Betrieb;
— Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Ökologie
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar.
Preisgeldsumme brutto 410.000.- EUR,
Vorgesehen ist folgende Aufteilung (sie kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts geändert werden):
1. Preis 170.000.- €
2. Preis 120.000.- €
3. Preis 80.000.- €
Für Anerkennungen 40.000.- €
Bei Preisträgern aus dem Ausland wird die Umsatzsteuer vom Auslober abgeführt.
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Download Unterlagen 30.09.2022
Kolloquium 20.10.2022
Abgabetermin 27.01.2023
Preisgericht 02.03.2023
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI für LP 2-5, bei nachgewiesener Eignung auch 6-8 und ggf. 9 nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, Honorare § 44), die mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen). Das Preisgeld wird dabei auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird.
Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen wollen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleisten kann, wird mit allen anderen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen.
Nach dem Wettbewerb werden zunächst die Leistungsphasen 2-5 (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) gemäß der zum Zeitpunkt der Vergabe geltenden Honorarordnung vergeben. Das Preisgeld wird dabei auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird.
Die gärtnerisch intensiv gestalteten Freianlagen werden der Honorarzone V zugeordnet, die extensiven Bereiche der Honorarzone III, das Honorar sollte den Mindestsatz der jeweiligen Honorarzone (in Bereichen mit HZ V zuzüglich max. 20 % Umbauzuschlag) nicht überschreiten. Die Zuordnung der Flächen erfolgt konzeptabhängig. Die Einordnung der Ingenieurleistungen kann im Vorfeld nicht vorgenommen werden, da sich Umfang und Schwierigkeitsgrad erst aus der Wettbewerbsarbeit ergeben.
Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Vorbereiten der Vergabe bis Objektüberwachung) und 9 (Objektbetreuung) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln durch das Land NRW und der Verfügbarkeit städtischer Haushaltsmittel.
Mit der Einreichung einer Arbeit erklärt sich der Verfasser bereit und in der Lage, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen und diese bis zur Eröffnung im April 2026 mängelfrei zu erbringen.
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen gefordert:
1. Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung einer Öffentlichen Grünfläche/Parkanlage (mindestens Leistungsphasen 2 und 3-5), Anrechenbare Kosten über 600.000.- EUR, mindestens HZ III, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zulassungsbereich
2. Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit bei den Leistungsphasen 6-8, Anrechenbare Kosten über 600.000.- EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zulassungsbereich (kann das gleiche Projekt wie zu 1. sein)
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssummen mindestens 3.000.000.- Personenschäden, 3.000.000.- Sach- und Vermögensschäden (Gesamtleistung des Versicherers 3-fach maximiert)
4. Anfrage nach § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2004 (Korruptionsbekämpfungsgesetz)
5. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des (TVgG-NRW).
6. Projektterminplan über alle Leistungsphasen mit vorgesehenem Personaleinsatz
7. Aussagen zur Leistungsfähigkeit (Technische Ausstattung, Umsätze der letzten 3 Jahre)
Im Falle einer Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Nachweise zu den Planungstätigkeiten von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden.
Formale Ausschlusskriterien:
• Verstoß gegen das Gebot der Anonymität
• Nicht fristgerechter Eingang der Wettbewerbsarbeit
Rechtliche Ausschlusskriterien:
• gem. §123 und §124 GWB
• Interessenkonflikte nach § 6 VgV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- unverzüglich gegenüber der Auftraggeberin/Ausloberin nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen,
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin/Ausloberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, siehe § 135 Absatz 2 GWB,
- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss im Falle der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/