Stadtwerke Stuttgart GmbH - Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Schlosserarbeiten" für Sanierung und Umbau des neuen Hauptsitzes Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1681
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Stuttgart GmbH - Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Schlosserarbeiten" für Sanierung und Umbau des neuen Hauptsitzes
Für die Sanierung und den Umbau des neuen Hauptsitzes der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Stuttgart Netze GmbH wurden in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "Schlosserarbeiten" folgende Leistungen zu erbringen:
- Geländer und Handläufe
- Treppenkonstruktionen
- Gitterroste Bestandsertüchtigung und neu
- Stahlkonstruktionen
- De- und Wiedermontage Gitterroste
- Anfahrschutzbleche
Kesselstraße 23 70327 Stuttgart
Die Stadtwerke Stuttgart GmbH und die Stuttgarter Netze GmbH planen, ihren jeweiligen Hauptsitz, bestehend aus Verwaltung und technischen Bereichen mit Werkstätten, künftig an einen gemeinsamen Standort zu verlagern. Hierfür wurde als Ergebnis einer Standortsuche das Objekt "Kesselstraße 23 in Stuttgart-Wangen" als geeignetes Bestandsobjekt identifiziert, welches nun langfristig angemietet und entsprechend der Anforderungen saniert und umgebaut werden soll.
Beim Objekt Kesselstraße 23 handelt es sich um ein großes, zusammenhängendes Gebäude mit angrenzendem Außenbereich, welches in mehreren Bauabschnitten geplant und errichtet wurde und sich in drei Bauteile gliedert:
1. Der Bauteil "Büro" mit acht oberirdischen Geschossen und einem Kellergeschoß muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Zusätzlich sollen die Büroflächen unter dem Aspekt moderner Arbeitswelten und nach den spezifischen Anforderungen der späteren Nutzer umgebaut werden.
2. Der Bauteil "Lager" mit drei oberirdischen Geschossen und einem Kellergeschoß soll auf allen Geschoßen innenräumlich durch partielle Einbauten den Anforderungen der Nutzer angepasst werden.
3. Der eingeschossige und nicht unterkellerte Bauteil "Werkstatt" muss den umfangreichen Anforderungen des neuen Nutzers entsprechend umgebaut und ertüchtigt werden.
Der Innenausbau umfasst für den Bauteil "Büro" den Rückbau der nichttragenden Bestandswände und Oberflächen, sowie den Ausbau zu modernen Arbeitswelten mit geschlossenen und offenen Arbeitsbereichen, Rückzugs- und Kollaborationsflächen sowie Besprechungs- und Nebenräumen. Hierbei ist die aktive Einbindung des Nutzers mit sämtlichen abteilungsspezifischen Anforderungen zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ66SS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.