Ausschr. Ortsmitten Visualisierung II Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2400
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. Ortsmitten Visualisierung II
Der Auftraggeber möchte einen Dienstleister beauftragen, der Bilder und Pläne von Ortsmitten
bearbeitet.
Das Land sucht so mit dieser Ausschreibung einen Dienstleister für die Bereitstellung eines Service zur Visualisierung von Umgestaltungsmöglichkeiten von Ortsmitten. Dieser Service hat das Ziel, interessierten Kommunen die kostenfreie grafische Bearbeitung von Bildern anzubieten. Je nach Wunsch der Kommunen soll sowohl die Anfertigung von fotorealistischen 3D-Visualisierungen wie auch von Planansichten umgestalteter Ortsmitten basierend auf von der Kommune bereitgestellten Fotos und Plänen erfolgen.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Teil B, Kap. 6 ff.
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart
siehe oben
siehe Leistungsbeschreibung
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
5. Anforderungen an den Bieter, Nachweis der Eignung
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten
Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann
hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende
Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57
Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem
Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung
einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder
der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu
benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle
Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der
Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung
von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an
Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung
des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an
Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft
oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das
Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den
Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und
Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht
herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des
Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter zu diesem Projekt inhaltlich verwandte Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen unter Angabe
- des Auftragsnamens,
- des Auftraggebers,
- des Projektzeitraums.
- Im Auftrag erbrachte und in Zusammenhang mit den APen dieses Auftrags stehende inhaltliche sowie organisatorische Leistung.
- Eingesetztes Projektteam und Aufgaben der Teammitglieder, die auch für diesen Auftrag vorgeschlagen werden.
2.3 Vergütung / Rahmenvertrag
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die Beauftragung erfolgt nach jeweils vorher vereinbarten Leistungspaketen.
Es ist vorgesehen, den Service im Jahr 2022 in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für mindestens 20 und höchstens 100 Kommunen bzw. Ortsmitten zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen vom AN als ein kostenloses Basispaket für die Kommunen pro Ortsmitte jeweils drei 3D-Visualisierungen und zwei Planansichten gefertigt werden. Eine Buchung des Service nehmen die Kommunen über die Website der im Aufbau befindlichen Servicestelle Ortsmitten vor, die auch die Bewerbung und Erstberatung zu dem Visualisierungsangebot übernimmt. Generell soll der AN für die Folgejahre 2023 bis 2026 von Beauftragungen des Visualisierungs-Services in einem Umfang von bis zu 200 Ortsmitten pro Jahr ausgehen. Der tatsächliche Umfang des Auftrages an den AN hängt von den Anfragen und dem zur Verfügung stehenden Budget des VM ab.
Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den Auftraggeber auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
Seit dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württem-berg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A5612-95 aufweisen.
2.4 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
- ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen
- die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
- sowie im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und können zum Ausschluss führen. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
digitale Abgabe der Angebote
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Die Ausschreibung wird nach § 119 GWB in Verbindung mit § 14 Absatz 2 VgV als europaweite offene Ausschreibung durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Personen sowie Subunternehmer zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Mittwoch, 26.10.2022, 12:00 Uhr
in elektronischer Form bei der
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu die Hinweise unter www.nvbw.de/vergabeverfahren.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Dienstag, 18.10.2022, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2. Notwendiger Inhalt
Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten.
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB66CZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]