BK Dorsten Sanierung Geb. 9 - Erd- u. Abdichtungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-203/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
BK Dorsten Sanierung Geb. 9 - Erd- u. Abdichtungsarbeiten
Leistungsumfang:
ca. 270 m Bauzaun
ca. 75 m² Bewuchs entfernen
ca. 3 St. Bäume fällen
ca. 10 m Betonpalisaden abbrechen
ca. 10 m L- Steine abbrechen
ca. 20 m Betonpflanzkübel abbrechen
ca. 1 St. Kellerschacht abbrechen
ca. 230 m² Betonpflaster abbrechen
ca. 60 m Randbefestigung aufnehmen
ca. 200 m² Schotterschichten aufnehmen
ca. 550 m³ Baugrube auskoffern LAGA Z0
ca. 380 m³ Baugrube auskoffern LAGA Z1.1
ca. 100 m³ Handschachtung
ca. 280 m² Alten Außenputz abschlagen, entsorgen und neu verputzen
ca. 280 m² Dickbeschichtung
ca. 280 m² XPS Dämmung
ca. 280 m² Noppenfolie
ca. 380 m³ Füllsand liefern und verdichten
ca. 550 m³ Erdmassen verfüllen und Verdichten
Paul-Spiegel Berufskolleg - Gebäude 9 Halterner Straße 15 46284 Dorsten Das Gebäude 9 ist nur ein Teil des Paul - Spiegel Berufskolleg in Dorsten. In den anderen Gebäuden findet während der Baumaßnahme weiterhin Schulbetrieb statt. Für die Lagerung von Materialien, Container und Baufahrzeuge steht ein eingezäunter Bereich zur Verfügung. Die Nutzung von Flächen durch einzelne Firmen ist auf jeden Fall im Vorfeld mit der Bauleitung abzusprechen.
Die Nutzer sind auf Beeinträchtigungen eingestellt, die aber im vertretbaren Rahmen bleiben sollten. Lärmende Arbeiten sollten auf den von den anderen Gebäuden abgewandten Seiten erfolgen oder konzentriert auf Pausenzeiten. Insbesondere sind hierfür Ferienzeiten zu nutzen!
Leistungsumfang:
ca. 270 m Bauzaun
ca. 75 m² Bewuchs entfernen
ca. 3 St. Bäume fällen
ca. 10 m Betonpalisaden abbrechen
ca. 10 m L- Steine abbrechen
ca. 20 m Betonpflanzkübel abbrechen
ca. 1 St. Kellerschacht abbrechen
ca. 230 m² Betonpflaster abbrechen
ca. 60 m Randbefestigung aufnehmen
ca. 200 m² Schotterschichten aufnehmen
ca. 550 m³ Baugrube auskoffern LAGA Z0
ca. 380 m³ Baugrube auskoffern LAGA Z1.1
ca. 100 m³ Handschachtung
ca. 280 m² Alten Außenputz abschlagen, entsorgen und neu verputzen
ca. 280 m² Dickbeschichtung
ca. 280 m² XPS Dämmung
ca. 280 m² Noppenfolie
ca. 380 m³ Füllsand liefern und verdichten
ca. 550 m³ Erdmassen verfüllen und verdichten
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erd-, Abdichtungs- und Dämmarbeiten
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DEFN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.