Lieferung eines CNC-Bearbeitungszentrums für die Berufsschule in Wangen im Allgäu Referenznummer der Bekanntmachung: 25-ZV-321-22.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines CNC-Bearbeitungszentrums für die Berufsschule in Wangen im Allgäu
Lieferung eines CNC-Bearbeitungszentrums für die Berufsschule in Wangen im Allgäu
Lieferung, Einbringung und Montage eines CNC-Bearbeitungszentrums
inkl. Einweisung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Vorlage der Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
-Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die in
der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots aufgeführten
Unterlagen sowie die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung
(Formblatt KVHB_Komm_L_EigE-EU oder VHB 124)- oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen
Nachweis vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge,
Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlagnen die Unterlagen/
die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
siehe Ziff. III 1.1)
siehe Ziff. III 1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann
ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).