Beschaffung eines daVinci-OP-Robotersystems mit 2. Konsole
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines daVinci-OP-Robotersystems mit 2. Konsole
Beschaffung eines da Vinci Xi Single Console Surgical Systems mit zusätzlicher da Vinci Xi dualer Konsole zur roboterassistierten Durchführung komplexer Eingriffe/Operationen in der Allgemein- und Viszeralchirurgie und insbesondere der Rektumchirurgie.
Universitätsklinikum Heidelberg, Chirurgische Klinik, Im Neuenheimer Feld 420, 69120 Heidelberg
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt, den Auftrag zur Lieferung, Installation und Schulung eines da Vinci Xi Single Console Surgical Systems mit zusätzlicher da Vinci Xi dualer Konsole zur roboterassistierten Durchführung komplexer Eingriffe/Operationen in der Allgemein- und Viszeralchirurgie und insbesondere der Rektumchirurgie an die Fa. Intuitive Surgical GmbH zu vergeben. Das System soll im Rahmen der SELREC-Studie Ende 2022 in der Chirurgie eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Für die Erfüllung der Anforderungen der Viszeral-Chirurgie, zudem im Rahmen der SELREC Studie, kommt nur das genannte System da Vinci Xi Single Console Surgical Systems mit zusätzlicher da Vinci Xi dualer Konsole in Frage. Die Firma Intuitive Surgical Deutschland GmbH hat derzeit mit idem da Vinci-OP-Robotersystemen eine europaweit technische Alleinstellung in der Durchführung von roboter-unterstützten Operationen in vielen chirurgischen Bereichen, u.a. in der Viszeralchirurgie. Das System da Vinci ist als einziges in der Lage, die Komplexität und Anforderungen an Operationen an einem Universitätsklinikum mit den höchsten Ansprüchen an die optimale Krankenversorgung auf wissenschaftlich und technisch aktuellem Niveau sowie der Studienziele zu erfüllen und ist als einziges optimal geeignet, im interdisziplinären Setting die erforderlichen viszeralchirurgischen Operationen durchzuführen. Die erforderliche CE-Zertifizierung für die Viszeralchirurgie liegt für alle da Vinci-OP-Roboter vor.
Im Sinne der Öffnung des europaweiten Wettbewerbs wurde auf verfügbare Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Es gibt derzeit aktuell kein vergleichbares Produkt, welches, wie erforderlich, auch für die Viszeralchirurgie gelassen und zeitnah verfügbar ist.. Die der Markterkundung zugrunde gelegten Auftragsvergabeparameter, d.h. die technischen Anforderungen, wurden im Hinblick auf eine optimale Patientenversorgung und die Studienziele ermittelt und stellen keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter dar. Somit ist eine Auftragsvergabe an die das System in Deutschland ausschließlich anbietende Firma Intuitive Surgical Deutschland GmbH indiziert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
OP-Robotersystem daVinci mit 2. Konsole
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.