Wiederkehrende Sachkundeprüfung / Wartung von Brandschutzklappen und Rauchschutzklappen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_166_CS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wiederkehrende Sachkundeprüfung / Wartung von Brandschutzklappen und Rauchschutzklappen
Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die wiederkehrende
Sachkundeprüfung und Wartung von Brandschutzklappen (BSK) und Rauchschutzklappen in derzeit 27 Institutsgebäuden der WWU innerhalb des Stadtgebietes von Münster.
Die Leistung wird in 2 Lose aufgeteilt. Bieter können für 1 oder 2 Lose ihr Angebot abgeben. Der Zuschlag erfolgt losweise. Der Zuschlag kann auf ein oder beide Lose erteilt werden.
Die Wartung ist nach dem aktuellen Stand der Technik vorzunehmen und umfasst die
Überprüfung und Pflegemaßnahmen (wie Reinigung, Abschmieren, Justieren u. ä.) zur
Verhinderung von Verschleißerscheinungen, nicht aber die jeweils notwendigen
Instandsetzungsmaßnahmen.
Der Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 01.01.2023 und läuft bis
einschließlich zum 31.12.2024. Er verlängert sich danach stillschweigend jeweils um ein
weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende von der WWU schriftlich gekündigt wird. Start der Leistungserbringung ist für Januar 2023 vorgesehen.
Los 01
48149 Münster
BSK in 4 Institutsgebäuden mit 1/4 jährlicher Prüfung (5.816 Stück in 2023 und 2024)
Der Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 01.01.2023 und läuft bis
einschließlich zum 31.12.2024. Er verlängert sich danach stillschweigend jeweils um ein
weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende von der WWU schriftlich gekündigt wird.
Los 02
48149 Münster
BSK in 23 Institutsgebäuden mit jährlicher Prüfung (6.116 Stück in 2023 und 2024)
Der Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 01.01.2023 und läuft bis
einschließlich zum 31.12.2024. Er verlängert sich danach stillschweigend jeweils um ein
weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende von der WWU schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Per Eigenerklärung ist zu versichern, dass das zum Einsatz kommende Personal die Qualifikation für die Sachverständigenprüfung besitzt. Im Rahmen der Auftragsdurchführung ist zudem für jeden durch den Bieter
eingesetzten Sachkundigen rechtzeitig vor Beginn der Auftragsausführung dem Ansprechpartner des Auftraggebers unaufgefordert die individuelle Erklärung vorzulegen, dass diese Person eine befähigte Person nach §10 BetrSichV ist. Sollte im Rahmen der Auftragsdurchführung das Personal
gewechselt oder aufgestockt werden, so sind unaufgefordert auch für neue Personen diese Befähigungen vorzulegen, bevor diese Personen erstmalig im Rahmen dieses Auftrages tätig werden.
"Befähigte Person" ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, beruflichen Tätigkeit und Erfahrung ausreichend Kenntnisse über
Brandschutzklappen / Rauchschutzklappen hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften,
Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. Normen, VDE?Bestimmungen usw.) soweit vertraut ist, dass er den betriebssicheren Zustand von Brandschutzklappen / Rauchschutzklappen beurteilen kann. Weiterhin ist die erforderliche Qualifikation von befähigten Personen in
den TRBS 1203 "Befähigte Personen" beschrieben.
Einzureichende Unterlagen:
- 01 Eigenerklärung Ausschlussgründe (521 bzw. 521 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ausgefüllte Erklärung (Formular 521 EU) (auch von bereits bekannten Nachunternehmern und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen)
- 04 Nachweis Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktueller und gültiger Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate) mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall und -Jahr i. H. v. mind. 2 Mio. Euro pauschal für Personen? und Sachschäden (eine Begrenzung der Summe aller Versicherungsfälle eines Jahres darf maximal auf das 2fache der Deckungssumme für Sach? und Personenschäden erfolgen). Aus dem Nachweis müssen die versicherten Schadensarten und vereinbarten
Deckungssummen hervorgehen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Deckungssumme als gefordert oder falls noch gar keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, ist (zusätzlich) eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft beizufügen, dass die Versicherungssummen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen erhöht werden können bzw. eine entsprechende Versicherung mit dem Bieter abgeschlossen wird (eine Eigenerklärung vom Bieter ist in diesen Fällen nicht ausreichend!). Aufgrund der aktuellen Situation ist auch eine E?Mail o. ä. des Versicherers ausreichend.
(Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Haftpflichtversicherung nachweist (aufgrund der
gesamtschuldnerischen Haftung). Bei dem Einsatz von Nachunternehmen muss der Nachweis vom Anbietenden selbst stammen (Ausnahme: Eignungsleihe, wenn gesamtschuldnerische Haftung vereinbart und in
Formular 533 entsprechend angekreuzt wurde).
Einzureichende Unterlagen:
- Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (531 bzw. 531 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung Bieter Unteraufträge / Eignungsleihe (532 bzw. 532 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge / Eignungsleihe (533 bzw. 533 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 02 Eigenerklärung befähigte Personen nach §10 BetrSichV (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): In der Eigenerklärung ist zu versichern, dass das zum Einsatz kommende Personal die Qualifikation für die Sachverständigenprüfung besitzt. Im Rahmen der Auftragsdurchführung ist zudem für jeden durch den Bieter eingesetzten Sachkundigen rechtzeitig vor Beginn der Auftragsausführung dem Ansprechpartner des Auftraggebers unaufgefordert die individuelle Erklärung vorzulegen, dass diese Person eine befähigte Person nach §10 BetrSichV ist. Sollte im Rahmen der Auftragsdurchführung das Personal gewechselt oder aufgestockt werden, so sind unaufgefordert auch für neue Personen diese Befähigungen vorzulegen, bevor diese Personen erstmalig im Rahmen dieses Auftrages tätig werden. "Befähigte Person" ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, beruflichen Tätigkeit und Erfahrung ausreichend Kenntnisse über Brandschutzklappen / Rauchschutzklappen hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. Normen, VDE?Bestimmungen usw.) soweit vertraut ist, dass er den betriebssicheren Zustand von Brandschutzklappen / Rauchschutzklappen beurteilen kann. Weiterhin ist die erforderliche Qualifikation von befähigten Personen in den TRBS 1203 "Befähigte Personen" beschrieben.
- 03 Eigenerklärung Deutschkenntnisse (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): In der Eigenerklärung ist deutlich zu machen, dass die grundlegenden deutschen Sprachkenntnisse des zum Einsatz kommenden Personals vorhanden sind.
- 08 Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 3 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Russland? Sanktionspaket) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ausgefüllte Erklärung (Formular 523 EU) (auch von bereits bekannten Nachunternehmern und allen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft beizubringen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 07 Eigenerklärung Unternehmensangaben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ausgefüllte Erklärung "Unternehmensangaben"
(Bei Bietergemeinschaften bitte von allen Mitgliedern)
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYYGU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.uni-muenster.de