Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Grundstücksentwässerungsanlagen) und die Abfuhr des Anlageninhaltes (Klärschlamm) zu der Kläranlage Hamm-West Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/034

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDDDEFL/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDDDEFL
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Grundstücksentwässerungsanlagen) und die Abfuhr des Anlageninhaltes (Klärschlamm) zu der Kläranlage Hamm-West

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/034
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Grundstücksentwässerungsanlagen) und Abfuhr des Anlageninhaltes (Klärschlamm) zu der Kläranlage Hamm-West in einem Offenen Verfahren europaweit aus.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90460000 Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
34144410 Schlammsaugwagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Umweltamt Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm Der Auftrag bezieht sich auf die Entleerung sämtlicher Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Stadtgebiet Hamm sowie den Transport und die Anlieferung des anfallenden Fäkalschlamm-/Abwassergemisches zur Kläranlage Hamm-West.

Die Grundstücksentwässerungsanlagen liegen im gesamten Stadtgebiet von Hamm.

Eine Übersicht ist als Karte im Maßstab 1:100.000 Bestandteil der Vergabeunterlagen (siehe dazu die Anlage Übersichtskarte_Grundstücksentwässerungsanlagen.pdf).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Grundstücksentwässerungsanlagen) und Abfuhr des Anlageninhaltes (Klärschlamm) zu der Kläranlage Hamm-West in einem Offenen Verfahren europaweit aus.

Die Durchführung der Entleerung und Abfuhr des Anlageninhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben für häusliches Abwasser (Grundstücksentwässerungsanlagen) im Gebiet der Stadt Hamm erfolgt auf der Grundlage des § 46 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926/SGV. NRW. 77), in der Neufassung vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559) und der Schlammabfuhrsatzung der Stadt Hamm in der Fassung vom 28.03.2007.

Die Kosten der Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen, der Abfuhr sowie der Behandlung der Anlageninhalte werden vom Auftraggeber getragen. Der Auftraggeber wird die Kosten auf die Grundstückseigentümer bzw. die Anlagenbetreiber umlegen.

Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und aus den Leistungsverzeichnis.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Reaktionszeit / Gewichtung: 50 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3 Mal um bis zu insgesamt 36 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3 Mal um bis zu insgesamt 36 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird spätestens im August vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt.

Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 48 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende möglich.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Mit dem Angebot vorzulegen ist:

(1.1) Entsorgungsfachbetrieb:

Nachweis, dass der Bieter als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertig in Verbindung mit nach § 57 KrWG oder gleichwertig zertifiziert ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:

(1.1) Bieterfragebogen (Vordruck):

Erklärung zur abgeschlossenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Bieterfragebogen.

(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:

(2.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.

(2.1) Nachweis der abgeschlossenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.

(3) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung:

(3.1) Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen und nachzuweisen.

Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die zuvor aufgeführten Nachweise / Erklärungen von jedem Mitglied

der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung in mindestens folgender Höhe vorzuhalten:

Personenschäden 500.000 EUR

Sachschäden 500.000 EUR

Vermögensschäden 500.000 EUR

Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:

(1.1) Referenzen im Bieterfragebogen (Vordruck) über qualitativ und quantitativ vergleichbare Leistungen, die der Bieter in den letzten 3 Jahren durchgeführt hat.

(2.2) Der Bieter hat im Bieterfragebogen (Vordruck) zusätzliche Angaben über die einzusetzenden Saugfahrzeuge zu machen.

Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Bieterfragebogen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.

(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:

(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"

(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Um die Leistung erbringen zu können, müssen mindestens folgende Bedingungen/Ausstattung der Saugfahrzeuge erfüllt sein:

- Mindestens ein Fahrzeug zur Befahrung von engen Zufahrten, Wegen, Straßen von ca. 2,50 m Breite

- Ausstattung der Fahrzeuge mit einem Schlauch von mindestens 60 m Länge.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Nachweis, dass der Bieter als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertig in Verbindung mit nach § 57 KrWG oder gleichwertig zertifiziert ist.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Durchführung der Entleerung und Abfuhr des Anlageninhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben für häusliches Abwasser (Grundstücksentwässerungsanlagen) im Gebiet der Stadt Hamm erfolgt auf der Grundlage des § 46 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926/SGV. NRW. 77), in der Neufassung vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559) und der Schlammabfuhrsatzung der Stadt Hamm in der Fassung vom 28.03.2007.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/10/2022
Ortszeit: 06:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/10/2022
Ortszeit: 06:00
Ort:

Hamm

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

September 2026

VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Mit dem Angebot einzureichen:

(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.

(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung nach Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug" abzugeben.

(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:

(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen

(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen

(1.2.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung zum Bezug zu Russland einzureichen

(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen

(1.4) Angebot (Vordruck)

(1.5) Bieterfragebogen (Vordruck)

- Angaben zum Bieter

- Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb

- Referenzen

- Fahrzeugliste

(2) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.

(3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.

(4) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.

(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:

(5.1) Leistungsbeschreibung

(5.2) Übersichtskarte_Grundstücksentwässerungsanlagen

(5.3) Datenschutzvereinbarung

(5.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen

(5.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe

(5.6) Informationsblatt DSGVO

Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDEFL

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/09/2022

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Gelsenkirchen
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Geseke
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Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
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Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
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Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
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Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
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Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
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Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
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Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
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Südlohn
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