Mobilfunkleistung Referenznummer der Bekanntmachung: MDWL-2022-E04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdk-wl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobilfunkleistung
Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit und Kommunikation seiner mobil arbeitenden Beschäftigten seines medizinischen Dienstes hat der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe im Sommer 2022 eine Ausschreibung zum Bezug von "Smartphone" Endgeräten durchgeführt, auf deren Grundlage die Beschaffung von rund 460 Apple iPhone 12 Endgeräten erfolgen wird. Mit der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt der Medizinische Dienst nun, eine Rahmenvereinbarung über Mobilfunk Carrier Leistungen abzuschließen, mit der die Ausrüstung dieser und weiterer mobiler Endgeräte mit Sprach- und Datenkommunikation erfolgen soll.
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe Roddestraße 12 48153 Münster
Die zu schließende Rahmenvereinbarung dient der kurzfristigen Erstausstattung neuer Smartphone Endgeräte und der mittelfristigen Ausstattung mobiler Notebook Computer mit Mobilfunkleistungen, es erfolgt keine direkte Vertragsablösung und in der Regel auch keine Rufnummernübernahme bestehender Verträge.
Alle neuen Einzelverträge sollen nach Bedarf jederzeit neu abgeschlossen werden können, über eine flexible Laufzeit verfügen und im Fall der Beendigung der Rahmenvereinbarung mit diesem einheitlich enden. Die Rahmenvereinbarung soll über eine Mindestlaufzeit von vier Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils zwei weitere Jahre abgeschlossen werden, somit eine maximale Gesamtlaufzeit von acht Jahren haben.
Umgehend nach Zuschlag sollen die Mobilfunk Einzelverträge zur Ausstattung der beschafften 460 Endgeräte geschlossen werden, gefolgt von weiteren Verträgen zur Ausstattung der Notebook Computer im Laufe des Jahres 2023. Ein Abruf weiterer Einzelverträge soll während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung jederzeit erfolgen können. Die Höchstmenge der unter der Rahmenvereinbarung gleichzeitig laufenden Einzelverträge wird auf 1.200 festgelegt. Für die Einzelverträge wird keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, auch wenn der Medizinische Dienst davon ausgeht, dass diese in der Regel unbefristet laufen werden. Es muss jedoch jederzeit, z.B. bei einem Personalwechsel, möglich sein, einzelne Verträge zu kündigen und neue unter der Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Die Rahmenvereinbarung soll über eine Mindestlaufzeit von vier Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils zwei weitere Jahre abgeschlossen werden, somit eine maximale Gesamtlaufzeit von acht Jahren haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung nach Gwb § 123, 124:
Der Bieter ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 42 Abs. 1 VgV die in der Anlage "Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124" geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Eigenerklärung VO-2022-833:
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.
Weitere Informationen hierzu können beim BMWK abgerufen werden:
Hierzu füllt der Bieter die Anlage "Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV, hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein.
Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Eigenerklärung zu Mindestlohn- und Tariftreue:
Der Bieter erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter die Anlage "Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Unternehmenskennzahlen:
Aufgrund der Zielgruppe potenzieller Bieter, als etablierte Carrier im deutschen Mobilfunkmarkt, wird auf konkrete Unternehmenskennzahlen verzichtet, da davon ausgegangen wird, dass geeignete Bieter diese aufgrund der Unternehmensgröße erfüllen.
Versicherung:
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 1.500.000EUR, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 1.000.000EUR, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig.
Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.
Zertifizierungen:
Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahrens zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar bei.
Projektreferenzen:
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter drei (3) mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen. Hierzu ist die Anlage "Eigenerklärung Projektreferenz" als Vorlage zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass aus den angegebenen Informationen zu den Projektreferenzen eindeutig und zweifelsfrei die Erfüllung der Eignungskriterien hervorgehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass eine stichpunktartige Beantwortung der Kriterien unzureichend ist.
Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:
- Jede Referenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen.
- Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn Sie:
- die Leistungen für Einrichtungen im Gesundheitssektor erbracht wurden
- die Leistung bis zum Tag der Angebotsabgabe weiterhin erfolgt
- es sich bei der Leistung um Pooling des Datenvolumens handelt
- es sich bei der Leistung um eine gleichhohe oder höhere Anzahl an Verträgen handelt
- dem Kunden ein Serviceportal zur Selbstverwaltung bereitgestellt wurde
Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben.
Netzsouveränität:
Zur Gewährleistung einer durchgehenden und zuverlässigen Erbringung der angebotenen Leistung in Deutschland und der Fähigkeit, im Zweifelsfall, auf die Bedürfnisse des Auftraggebers eingehen zu können, muss der Bieter über folgende Fähigkeiten verfügen:
- Der Bieter muss Einfluss auf die angebotene Netzabdeckung des verwendeten Mobilfunknetzes haben
- Der Bieter muss in der Lage sein punktuelle Schwächen der Netzabdeckung optimieren zu können
Der Bieter hat die Fähigkeit mit seinem Angebot zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftrageber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung nach Ablauf der regulären Laufzeit von 48 Monaten zweimal um jeweils 24 Monate verlängern zu können, da nicht nur im Vorhinein dieser Ausschreibung eine umfassende Anzahl 5G-fähiger Mobilendgeräte beschafft wurden, sondern da auch im Nachhinein eine auf die möglichen angebotenen Serviceportal aufbauende Ausschreibung zur Implementierung einer MDM-Lösung zur Verwaltung aller genutzten mobilen Endgeräte vollzogen werden soll. Da die vergebende Stelle einen hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand betreibt, eine in sich geschlossene und effektive sowie Synergieeffekte erzeugende Lösung zur Verwaltung ihrer mobilen Endgeräte aufzubauen und zudem personelle Ressourcen zur vollumfassenden Einarbeitung in die nun entstehenden Verwaltung, Konfigurations- und Abrechnungsprozesse freigibt, wurde diese Laufzeit gewählt.
Münster / Elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYEFDAXT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html