Betriebsführung Wärmeversorgungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 086 22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Wermsdorf
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04779
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführung Wärmeversorgungsanlagen
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zum Betrieb (Wartung, Inspektion Instandsetzung; Bedienung und technische Betriebsführung, Störfallmanagement) der primärseitigen Wärmeversorgungsanlagen des Fachkrankenhauses Hubertusburg gGmbH
Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH 04779 Wermsdorf
Gegenstand des zu schließenden Dienstleistungsvertrags ist für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem 01.01.2023 der Betrieb der vorhandenen, primärseitigen Anlagen (WEA, Nahwärmenetz und HAST). Der Auftragnehmer ist für Wartung, Inspektion und Instandsetzung, für die Bedienung bzw. die technische Anlagenführung sowie für das Störfallmanagement verantwortlich. Er übernimmt im Verhältnis zum Auftraggeber die Betreiberverantwortlichkeit.
optional Vertragsverlängerung 2 x um 6 Monate möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Bedarfsfall sind vorzulegen:
- Erklärung Bietergemeinschaft
(Anlage Formular 234 - sofern Bietergemeinschaft vorgesehen)
.
- Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der
Bieter Leistungen oder Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Anlage Formular 235, oben auszufüllen - sofern Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
.
Ist eine Eignungsleihe mit einem Einsatz des benannten Unternehmens als Nachunternehmer verbunden, ist das Formblatt 235 zusätzlich unten auszufüllen.
.
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
(Anlage Formular 236 - sofern NU-Einsatz und/oder Eignungsleihe vorgesehen, Vorlage nur auf Anforderung erforderlich )
.
Weiterhin sind vorzulegen:
1.1
unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
1.2
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage Kopie);
1.3
Gewerbean- und ggf. -ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie)
1.4
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden betragen. Die Versicherung muss auch die technische Anlagenführung sowie die Übernahme der Betreiberpflichten im Verhältnis zum Auftraggeber abdecken. Der Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Police ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen. Bei Nichtvorlage kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
1.5
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Höhe der Deckungssummen gem. Ziff. 1.4
1.6
namentliche Benennung des vorgesehenen Projektleiters; die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation beinhalten
1.7
Eigenerklärung zu Referenzen über in den letzten höchstens drei Jahren ausgeführte, nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die angegebenen Referenzen von Dritten werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bieter darauf hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt 235 ordnungsgemäß ausfüllt.
1.8
Eigenerklärung, wonach im Unternehmen des Bieters ein Leitstand zur Anlagenfernüberwachung vorhanden ist
1.9
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
zu Ziffer 1.7
Es müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzen angeführt werden. In einer dieser Referenzen muss ein Störfallmanagement mit Ruferreichbarkeit eingerichtet gewesen sein.
Die Leistungserbringung bedingt sowohl eine kurzfristige Verfügbarkeit vor Ort als auch eine telefonische Erreichbarkeit 365/24/7, da die Wärmeversorgung unter anderem eines Krankenhauses sowie weiterer medizinischer Einrichtungen sicherzustellen ist.
.
Es gelten die Bedingungen des beigefügten Dienstleistungsvertrages und im Übrigen die Bedingungen der VOL/B.
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Klinikum St. Georg gGmbH
Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
Ausschreibungsstelle Haus 46, Aufgang A, 1. Etage
nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich in Textform über die vom AG genutzte elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de.
Zur Fristwahrung kommt es auf den Zeitpunkt der Einreichung auf der Vergabeplattform an. Der Bieter trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich. Andere Zustellungsformen (z.B. E-Mail oder Fax) ersetzen die oben genannte Form nicht. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und vollständig, d.h. einschließlich aller geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046RXY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).